Eine aktuelle Umfrage der TaskForce bei den kassenärztlichen Vereinigungen der Bundesländer über die Anzahl von Patientinnen mit Genitalverstümmelung (Diagnoseschlüssel Z91.7) enthüllt folgende Fakten:
- Im Jahr 2019 wurden knapp 2.000 Patientinnen mit einer behandlungsbedürftigen Genitalverstümmelung diagnostiziert. Das sind fast 40% mehr als 2016, als rund 1.300 dieser Diagnosen gestellt wurden.
- Bei fast 200 der diagnostizierten Opfer handelte es sich um minderjährige Mädchen, die Hälfte davon jünger als 12 Jahre.
- Insgesamt wurde seit 2016 bei mehr als 530 minderjährigen Mädchen eine Genitalverstümmelung festgestellt, davon waren 250 jünger als 12 Jahre und mehr als 100 sogar jünger als fünf Jahre.
Diese Zahlen beziehen sich ausschließlich auf Mädchen und Frauen, die kassenärztlich ambulant betreut wurden. Genitalverstümmelungen, die im Rahmen stationärer Aufenthalte in Krankenhäusern festgestellt wurden oder im Rahmen privatärztlicher Behandlungen, sind hier nicht erfasst.
„Was wir anhand dieser Zahlen sehen, ist nur die Spitze des Eisberges und bilden vielleicht 2% bis 5% der tatsächlichen Verstümmelungsopfer, die in unserem Land leben, denn eine lückenlose Datenerhebung ist von den politischen Verantwortlichen nicht gewollt“, so TaskForce-Gründerin Ines Laufer.
Erst im letzten Monat deckte die TaskForce auf, wie Franziska Giffey und ihr Familienministerium das Problem der Genitalverstümmelungen in Deutschland kleinrechnen und mit viel zu niedrigen Zahlen die Öffentlichkeit täuschen.
250 Opfer unter 12 Jahren – aber keinerlei Strafverfolgung
Nach den Schätzungen der TaskForce müsse man von über 20.000 hochgefährdeten minderjährigen Mädchen und Frauen ausgehen, die aus Hochrisikoländern mit einer Verstümmelungsrate über 75% stammen, z.B. Ägypten, Äthiopien, Eritrea, Sudan, Mali, Somalia uvm. Die Verstümmelung wird in den Ursprungsländern vorgenommen, immer häufiger aber auch in Deutschland.
„Das Umfrageergebnis zeigt, dass tatsächlich hunderte minderjährige Verstümmelungsopfer von Ärzten identifiziert werden, aber – und das ist de facto ein echter Skandal – ohne strafrechtliche Konsequenzen für die i.d.R. als Anstifter agierenden Familienmitglieder“, erörtert Ines Laufer. Das ist die direkte Folge der politisch gewollten Täterschutzpolitik, mit der seit Jahrzehnten u.a. die Ärzteschaft daran gehindert wird, diese Gewalttaten den Ermittlungsbehörden anzuzeigen.
Umfassender Schutz der gefährdeten Kinder ist so einfach – allein es fehlt der politische Wille
Die TaskForce fordert seit über einem Jahrzehnt ebenso simple wie wirksame umfassende staatliche Schutzmaßnahmen für alle gefährdeten Mädchen, wie z.B. regelmäßige medizinische Unversehrtheitskontrollen und Einführung einer ärztlichen Meldepflicht an die Strafverfolgungsbehörden, wenn Genitalverstümmelungen an minderjährigen Opfern festgestellt werden.
Doch während der Steuerzahler für völlig verfehlte, wirkungslose „Aufklärungsstrategien“ zur Kasse gebeten wird, weigern sich Bundesregierung und Parlamentarier nach wie vor, ihrem Schutzauftrag für die spezifisch gefährdeten Mädchen nachzukommen, und es drängt sich die Frage auf, wie lange die Öffentlichkeit das noch hinnehmen will. Die Politik schreckt davor zurück, die Mädchen wirkungsvoll zu schützen. Es gilt faktisch ein meist muslimisches Sonderrecht, verteidigt von einer Vielzahl von Migrantenverbänden, gegen das man nicht mehr wagt vorzugehen. Feministinnen schauen sehr bemüht weg, weil Kritik an der Verstümmelung von Mädchen als Kritik an Zuwanderung und Islam gewertet werden könnte. Damit ist die Tür offen für die Einwanderung steinzeitlicher Praktiken und Quälerei aus kulturell rückständigen Ländern nach Deutschland.
Von TaskForce-Gründerin Ines Laufer.