Wiedergeburt der Stasi unter dem Namen Nancy Faeser?

Nancy Faeser will aus dem Verfassungsschutz eine pädagogische Behörde machen. Informationen dürfen bald weitergegeben werden, wenn dies hilft, eine Person zu „deradikalisieren“. Eine äußerst dehnbare Formulierung, die Bespitzelungen, Denunziationen und Zersetzungsmaßnahmen ermöglicht.

IMAGO/Funke Foto Service

Nancy Faeser (SPD), Bundesinnenministerin, müsste eigentlich oberste Hüterin des Grundgesetzes sein. Ist sie aber nicht. Mehr noch: Sie vernachlässigt diese Aufgabe nicht nur, wie man an ihrem laschen, ja proaktiven Umgang mit illegaler Migration, mit Asylmissbrauch und mit migrantischer Gewalt ablesen kann. Nein, sie untergräbt mit fragwürdigen Gesetzentwürfen dieses Grundgesetz – und Karlsruher Beschlüsse – gar noch.

Nun hatte Faeser dem geneigten „Ampel“-Kabinett bereits im August 2023 einen geradezu hinterhältigen Gesetzentwurf vorlegen und dort – auch von der FDP – absegnen lassen. Es ist ein Entwurf, der den früheren Stasi-Chef Erich Mielke geehrte hätte. Denn Nancy Faeser will, dass aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), sozusagen aus dem deutschen Inlandsgeheimdienst, eine Art pädagogische Behörde wird, die vermeintlich Verdächtige „deradikalisieren“ soll.

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Zum Beispiel wenn jemand in Verdacht steht, eine „radikale Gesinnung“ zu haben und die Deradikalisierung irgendwie helfe, „das Gefährdungspotenzial zu reduzieren“. Eine äußerst dehnbare Formulierung ist das, die Bespitzelungen, Denunziationen und Zersetzungsmaßnahmen Tür und Tor öffnet. Jedenfalls will Faeser das Gesetz noch im November 2024 durch den Bundestag peitschen. Nochmal: mit den Stimmen der FDP. „Liberale ade!“, kann man da nur zum wiederholten Mal sagen und den längst überfälligen Abschied der FDP von der Maske der Liberalität empfehlen.

Nun wäre, ja ist es eigentlich Aufgabe des Bundesamtes für Verfassungsschutz, politische „Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ aufzuspüren, zu beobachten und bei konkreten Gefahrenmomenten – etwa bei Vorbereitung schwerer Straftaten oder bei Anschlägen – die Sicherheitsbehörden darüber zu informieren. Also in Fällen, in denen Menschen oder Gruppen versuchen, Deutschland als demokratische Organisation anzugreifen und abzuschaffen.

Dafür gibt es unter anderem das „Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz – BVerfSchG)“. Paragraph 20 ist dort bislang überschrieben mit „Übermittlung von Informationen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz an Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden in Angelegenheiten des Staats- und Verfassungsschutzes“. Wohlgemerkt: „… an Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden …“

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Der geplante neue Paragraph 20 des geplanten Gesetzes erlaubt nun die Weitergabe von Informationen bereits, sobald man eine Person „deradikalisieren“ könne. Faeser setzt sich damit aber ganz offenbar über einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 3. November 2022 hinweg. Danach dürfen bei der verdeckten Überwachung gewalttätiger Rechtsextremisten durch den Verfassungsschutz die dabei erhobenen personenbezogenen Daten nur bei einer „hinreichend konkretisierten Gefahr“ an die Polizei weitergegeben werden. Und eben nicht an Privatpersonen, wie der „Grüne“ Konstantin von Notz herbeiphantasieren will. (Siehe unten!) Die im Bundesverfassungsschutzgesetz enthaltenen Übermittlungsbefugnisse der Verfassungsschutzbehörden sind mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung jedenfalls nicht vereinbar, entschied „Karlsruhe“ und verlangte zugleich, dass der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2023 eine verfassungsgemäße Neuregelung schaffe.

Hier in Auszügen der Faeser-Entwurf, mit dem sie den Einfluss des Verfassungsschutzes auf das gesellschaftliche Leben erheblich ausweiten und ihn zum Zwecke des „Deradikalisierens“ quasi pädagogisch instrumentalisieren will.

Von der Opposition hat man dazu bislang nichts vernommen. Immerhin kritisiert FDP-Innenexperte Konstantin Kuhle im Gegensatz zu seinen FDP-Bundesministern das Gesetzesvorhaben: „Die Nachrichtendienste dürfen Dinge, die andere Behörden nicht dürfen. Deswegen gibt es in Deutschland das Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und Polizei.“ Mit Blick auf den BVerG-Beschluss von 2022 fügte er hinzu: Es sei „auch keine Option, durch ein allzu hektisches Gesetzgebungsverfahren auf den letzten Metern dieselben Fehler zu wiederholen, die für diesen Beschluss aus Karlsruhe ursächlich sind“.

Und die „Grünen“, die sich vor geraumer Zeit als die neuen Bürgerlichen und Liberalen verkaufen wollten? Ihr juristischer Vorzeigemann Konstantin von Notz lässt die Katze aus dem Sack, wenn er meint, es könne gute Gründe geben, weshalb der Verfassungsschutz einen Vermieter warnen möchte, bevor zum Beispiel Neonazis bei ihm einziehen und ein Schulungszentrum errichten. Solche speziellen Fälle müsse man regeln. Über die „Verhandlungstaktik“ sowie den „Zeitplan des Bundesinnenministeriums in diesem sensiblen Gesetzgebungsprozess“ aber sei er „befremdet“. Das nennt man partiellen Heldenmut!

Stasi-Richtlinie 1/76 lässt grüßen

Es geht Faeser offenbar um mehr als um Bespitzelung und Denunziation. Es geht um Zersetzung. So wie in der Stasi-Richtlinie Nr. 1/76 zur „Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge (OV)“ vom 1. Januar 1976.

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Hier Auszüge daraus:

„Bewährte anzuwendende Formen der Zersetzung sind: systematische Diskreditierung des öffentlichen Rufes, des Ansehens und des Prestiges auf der Grundlage miteinander verbundener wahrer, überprüfbarer und diskreditierender sowie unwahrer, glaubhafter, nicht widerlegbarer und damit ebenfalls diskreditierender Angaben; systematische Organisierung beruflicher und gesellschaftlicher Misserfolge zur Untergrabung des Selbstvertrauens einzelner Personen; zielstrebige Untergrabung von Überzeugungen im Zusammenhang mit bestimmten Idealen, Vorbildern usw. und die Erzeugung von Zweifeln an der persönlichen Perspektive; Erzeugen von Misstrauen und gegenseitigen Verdächtigungen innerhalb von Gruppen, Gruppierungen und Organisationen; Erzeugen bzw. Ausnutzen und Verstärken von Rivalitäten innerhalb von Gruppen, Gruppierungen und Organisationen durch zielgerichtete Ausnutzung persönlicher Schwächen einzelner Mitglieder …

Bewährte Mittel und Methoden der Zersetzung sind: die Verwendung anonymer oder pseudonymer Briefe, Telegramme, Telefonanrufe usw., kompromittierender Fotos, zum Beispiel von stattgefundenen oder vorgetäuschten Begegnungen; die gezielte Verbreitung von Gerüchten über bestimmte Personen einer Gruppe …“

Vor diesem Hintergrund fragen wir uns: Wo sitzen in Faesers Ministerium eigentlich die Spitzenjuristen, die Faeser qua beamtenrechtlich legitimer, legaler, ja gebotener Remonstration von solchen Vorhaben abbringen? Und wofür gibt es eigentlich einen BfV-Chef Haldenwang, der Faeser zumindest beraten soll, statt auf eine Ausweitung seiner Befugnisse zu hoffen? Zum Beispiel, indem er Nancy Faeser zum Verdachtsfall erklärt.

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Kommentare ( 77 )

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Peter Pascht
1 Jahr her

„Deradikalisierung“ ist kein juristischer Begriff, er ist nirgendwo definiert, sondern ein politischer Begriff der politischen Kampfführung. Zur Erinnerung: „Nie wieder eine politische Polizei, nie wieder ein politischer Geheimdienst“ Was Nancy Faeser tut ist verfassungswidrig, weil damit die Gewaltenteilung des Grundgsetzes Aufgehoben wird. Insofern sind das „Betrebungen und Tätigkeiten“ gegen die freiheitliche Ordnung des Grundgsetzes. Geheimdienstliche Akktionen der Überwachung gegen Bürger bedürfen der Genehmigung des Innenausschusses des Bundestages und dürfen nur zeitlich beschränkt erfolgen (GG Art.10, GG Art.13(4)) oder es muss ein Gerichtsurteil vorliegen welches die „Bestrebungen und Tätigkeiten“ festgestellt hat, (GG Art.13(4)) auf deren Basis Maßnahmen des Freiheitsentzuges durch Überwachung… Mehr

Last edited 1 Jahr her by Peter Pascht
beko
1 Jahr her

Lediglich „Wiedergeburt der Stasi“???
Wie wäre es in der deutschen Geschichte noch etwas zurückzugehen?

Wuehlmaus
1 Jahr her

Ich glaube, da ist ein Fehler. Will die sich wirklich noch ein Jahr bis zum November 2024 Zeit lassen? Das kann ich mir nicht vorstellen.

Vorstellen kann ich mir aber, dass die „Liberalen“ dabei mitmachen.

Mathias Rudek
1 Jahr her

Diese Frau ist zutiefst verfassungsfeindlich, dreist und verschlagen. Bei welchen Ex-Stasi-Leuten hat die gelernt? Die politische, bürgerliche Restvernunft muß diese Frau dringend stoppen. Bärbel Bohley hat genau diesen Typ verachtet, aber ihn vorausgesagt.

Ralf Poehling
1 Jahr her

Einen schönen Gruß an das Bundesinnenministerium. Bitte die Absetzung von hochrangigen Beamten durch einfachen Verwaltungsakt doch jetzt durchziehen. Anders geht es nicht. Der Sicherheits- und Verwaltungsapparat ist an entscheidenden Stellen durch Typen der Sorte „Göring“ gekapert und wird in deren Interesse fehlgeleitet. Die missbrauchen die Fähigkeiten und die Expertise des Apparates, um sich oben nach unten abzusichern und weiter illegal vollfressen zu können, während weiter unten alles vertrocknet und unter dem Deckmantel von Geheimhaltung deren Machenschaften verschleiert werden. Es gibt im Apparat zu viele Naivlinge, die derart an der Geheimhaltung kleben, dass sie selbst gar nicht merken, dass das nur… Mehr

Karlito
1 Jahr her
Antworten an  Ralf Poehling

Es sind die Mandatsträger der parlamentarischen Demokratie, die diese selbst in Frage stellen. Alle vier Jahre dürfen wir Kreuzchen auf Listen des Grauens machen, damit solcherart gewählte Vertreter machen, was sie wollen. Nun ist eine Verlängerung der Legislaturperiode auf 5 Jahre im Gespräch, damit noch selbstherrlicher gegen das Volk regiert werden kann.

Vielleicht brauchen wir doch direkte Demokratie, um offenkundige Fehlentwicklungen korrigieren zu können. Der Bundestag jedenfalls scheint das nicht mehr zu können.

Ralf Poehling
1 Jahr her
Antworten an  Karlito

Hier läuft das Systemversagen. Ich sage es ja schon lange.
Der „Man in the middle“, also der Mandatsträger oder auch Behördenleiter, hat Eigeninteressen und ist bestechlich/erpressbar.
Da ist der Flaschenhals, der wunde Punkt.
An mehr direkter Demokratie werden wir nicht vorbeikommen.

Waldorf
1 Jahr her

Die Regierung müßte DER aktuelle Verdachtsfall schlechthin sein, niemand arbeitet machtvoller und damit gefährlicher GEGEN deutsche Interessen, jene der Verfassungsarchitektur, der Wirtschaft, der ganzen Bevölkerung inklusive aller Steuerzahler usw usw Das wird in nicht mehr wenigen ausländischen Zeitungen und Internetportalen immer häufiger und deutlich ausgesprochen: die deutsche Regierung ruiniert ihr eigenes Land, dessen wirtschaftliche Basis und den gesellschaftlichen Zusammenhalt und alle fragen sich: warum nur? Was treibt diese Leute, faktisch am laufenden Band (untechnisch) Hochverrat an ihrem eigenen Land zu betreiben? Die oft geäußerte Vermut lautet mehr oder weniger übereinstimmend: weil es so von den maßgeblichen Leuten in der Biden… Mehr

F. Hoffmann
1 Jahr her

Mal davon abgesehen, daß das sehr gefährlicher Mist ist. Daß das Ganze bei einem Regierungswechsel auch gegen „Links“ eingesetzt werden könnte, entzieht sich diesen Dummbatzen wohl.

TinaTobel
1 Jahr her

Faeser ist nicht trotz all ihrer Fehlleistungen noch im Amt, sondern wegen all ihrer Fehlleistungen.
Sie macht genau das, was sich Kanzler und Koalitionspartner wünschen, nämlich den Rechtsstaat aushöhlen, um die Opposition zu schwächen.
Und sie unterlässt genau das, was Kanzler und Koalitionspartner unterlassen wollen, nämlich die illegale Migration eindämmen und den islamistischen Antisemitismus bekämpfen.

Siggi
1 Jahr her
Antworten an  TinaTobel

Aus Sicht der Regierung und der CDU/CSU waren das keine Fehlleistungen, sondern gute Arbeit.

Ulla K.
1 Jahr her

Ich halte Frau Faeser, gefühlsmässig, für eine dezidiert unberechenbare Politikerin, wobei ich nicht weiss, was die Ministerin letztendlich antreibt. Sie ist sozusagen die Quintessenz der unglaublichen Ampelianertruppe, quasi eingedampft auf diese eine Politacteurin – unter einigen anderen, die auch meinen Politik zu können. Insbesondere Frauen, wohlgemerkt (hic Frau Esken, Frau Baerbock etc.)!

Querdenker73
1 Jahr her
Antworten an  Ulla K.

Warten wir’s ab! Sie werden auch Frau Faeser wie eine heiße Kartoffel fallen lassen, um ihren eigenen Kopf zu retten. Die Revolution wird ihre eigenen Kinder wieder fressen – wie gehabt!

Sabine W.
1 Jahr her

Frage(n): Was ist ‚De-Radikalisierung‘? Umerziehung? Willensbrechung? Einschüchterung? Man redet von Menschenrechtsverletzungen, wenn muslimische Uiguren in China unter Staatsherrschaft irgendwie ‚angepasst‘ werden sollen… Hhhmmm… Das macht mich nachdenklich, wenn ich so ‚in der Nacht an Deutschland denke‘. Und wer deradikalisiert eigentlich Frau Faeser? Nur mal so als Randgedanke. Radikale versuchen also, andere Menschen als von ihnen selbst als radikal Gelabelte in ihren Griff zu kriegen und zu eliminieren. Nicht schön – die Deutschen müssten es eigentlich aus ihrer Geschichte besser wissen. Aber mit so viel Geschichtswissen (und entsprechender Transferleistung in die Gegenwart) wäre die amtierende Bundesregierung sicher überfordert. Das muss man… Mehr

Last edited 1 Jahr her by Sabine W.