Das von Klaus Hekking initiierte Volksbegehren „Stoppt Gendern in Baden-Württemberg“ bekommt große Unterstützung – nicht nur in Städten, sondern auch in ländlichen Gebieten. Ein Gespräch mit dem Heidelberger Rechtsanwalt und CDU-Mitglied über die Ziele und den Fortgang der Initiative.
Im Februar wurde ein von der FDP in den baden-württembergischen Landtag eingebrachter Antrag, die Verwendung der Gendersprache in Behörden und öffentlichen Einrichtungen zu untersagen, nicht nur mit den Stimmen der Grünen und der SPD, sondern auch der CDU abgelehnt. Diese hatte sich zuvor auf einer Klausurtagung ihrer Fraktion noch selbst für ein solches Vorgehen ausgesprochen. Begründung des Fraktionsvorsitzenden Manuel Hagel für die Ablehnung: „Kein Binnen-I dieser Welt und kein Genderstern dieser Welt ist es wert, dass die AfD im Landtag von Baden-Württemberg Mehrheitsbeschaffer wird.“
Bevor ein Zulassungsantrag für das Gesetz beim Innenministerium eingereicht werden kann, muss in einem ersten Schritt ein solches Volksbegehren von mindestens 10.000 wahlberechtigten Bürgern und Bürgerinnen unterstützt werden. Dieses Quorum hat die Initiative innerhalb von nur zehn Tagen inzwischen erreicht. Besonders bemerkenswert ist dabei, dass Bürgerinnen und Bürger aus insgesamt 960 von 1101 Kommunen des Landes zugestimmt haben. Die Unterstützung für das Volksbegehren kommt somit nicht nur aus den Städten, sondern auch aus den ländlichen Gemeinden in ganz Baden-Württemberg. Wir haben mit Klaus Hekking angesichts dieses Erfolgs darüber gesprochen, welche Ziele er mit seiner Initiative verfolgt und wie es mit dem Volksbegehren nun weitergehen wird.
Tichys Einblick: Was bezwecken Sie mit Ihrem Volksbegehren und warum beschränkt sich Ihr Gesetzentwurf auf Behörden und öffentliche Einrichtungen?
Klaus Hekking: Über die Verwendung der Gendersprache sollten die Bürger selbst frei entscheiden können. Der Staat sollte keinen Sprachkanon vorgeben. Wir wollen verhindern, dass Behörden und öffentliche Einrichtungen ihre Mitarbeiter dazu anhalten, die Gendersprache zu verwenden, sei es auch nur durch Hinweise und Merkblätter, wie sie in immer mehr Behörden und Einrichtungen zur Anwendung kommen. Ich empfinde es als beglückend, wie in unserer Initiative sichtbar geworden ist, dass die Menschen im Land ihre Sprache als einen wichtigen Schatz verstehen, den sie gegen staatliche Regulierung verteidigen wollen. Übrigens nicht nur in Baden-Württemberg, sondern auch im übrigen deutschen Sprachraum, wie Registrierungen von Menschen aus Österreich, der Schweiz, dem Elsass und Ostbelgien auf unserer Website zeigen, die wir leider nicht zählen dürfen.
In der Politik wird häufig gesagt, man wolle die Verwendung der Gendersprache nicht vorschreiben oder gar verordnen, sondern den Mitarbeitern nur die Möglichkeit geben, gendersensibel zu sprechen und zu schreiben, wenn dies von einzelnen Bürgern oder Bürgergruppen erwartet werde. Die Verwendung der Sprache solle flexibler und vielfältiger werden, je nachdem, mit wem es die Bediensteten zu tun haben.
Behörden und öffentliche Einrichtungen umfassen trotz der von Ihnen gewollten Einschränkung des Geltungsbereichs Ihres Gesetzes ein weites Feld. Es betrifft sowohl die Ministerien auf Landesebene wie die Behörden der Landkreise und die Ämter der Kommunen. Hinzukommen, wie Sie in Ihrem Gesetzentwurf ausdrücklich schreiben, die Schulen und Hochschulen. Wie sieht es mit den Einrichtungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus, wo das Gendern in den letzten Jahren besonders propagiert und auch praktiziert worden ist. Soll es den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zum Beispiel des SWR zukünftig untersagt werden?
Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut in einer Demokratie. Gerade deshalb ist es wichtig, dass Journalisten keine Sprachvorgaben gemacht werden. Da das Land in den Gremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks prominent vertreten ist und partiell die Rechtsaufsicht führt, würde unser Gesetz auch dort wirken.
Mit Ihrem Gesetzentwurf wollen Sie es den Schulen und Hochschulen im Land untersagen, Prüfungsleistungen schlechter zu beurteilen und zu bewerten, wenn die Schüler und Studenten nicht gendern. Wie soll verfahren werden, wenn dies dennoch geschieht? Gerade an den Schulen und Hochschulen befinden sich besonders entschiedene Verfechter der Gendersprache nicht nur unter den Studenten, sondern auch unter den Lehrkräften.
Ich denke, dass ein gesetzliches Verbot, Prüfungsleistungen an Schulen und Hochschulen nur deshalb schlechter zu bewerten, weil sie nicht in Gendersprache verfasst wurden, wie wir es vorschlagen, eine klare Vorgabe ist. Nicht nur die Schul- und Hochschulleitungen, sondern auch die Lehrkräfte haben sich daran zu halten, und ich habe nach den Rückmeldungen von Professoren und Lehrern auf unsere Initiative den Eindruck, dass viele von ihnen das durchaus unterstützen, weil sie sich durch Gendervorgaben in ihrer akademischen oder pädagogischen Freiheit beeinträchtigt sehen.
Wie soll umgekehrt vorgegangen werden, wenn Schüler und Studenten trotz Ihres Gesetzes weiter gendern? Sollen sie deswegen schlechter beurteilt und benotet werden?
Nochmals: Die Rede- und Meinungsfreiheit ist ein hoher Wert in einer Demokratie. Sie schützt diejenigen, die gendern, genauso wie diejenigen, die das nicht tun. Der Goldstandard ist allerdings das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung. Es muss klar sein, dass ein Student, der in einer Klausur von „Forschern“ spricht, nicht schlechter bewertet werden darf als eine Studentin, die von „Forschenden“ redet.
Inzwischen ist das erforderliche Quorum für den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens über Ihren Gesetzentwurf in Baden-Württemberg erreicht. Wie soll es nun weitergehen?
Mit welchem Zeitrahmen rechnen Sie bis dahin?
Ich denke, das wird uns gut noch drei bis vier Monate beschäftigen, in denen auch noch weitere Stimmen abgegeben werden können. Bei dem Quorum handelt es sich ja um eine Unter- und nicht um eine Obergrenze. Da wir im nächsten Schritt Kontakt mit rund 1000 Kommunen aufnehmen müssen, beginnt nun die eigentliche Arbeit, für die wir uns ausreichend Zeit nehmen, um ein solides und ordnungsgemäßes Verfahren zu gewährleisten. Spätestens im Sommer können dann die nächsten Schritte angegangen werden.
Welche sind dies?
Wir wollen dann mit den Landespolitikern über unseren Gesetzentwurf sprechen und dabei ausloten, wie sie dazu stehen. Vielleicht findet sich eine oder auch mehrere Parteien dazu bereit, unseren Entwurf aufzugreifen und in den Landtag einzubringen. Unsere Initiative ist nicht konfrontativ, sondern baut auf Kooperation. Es wäre schön, wenn sich dafür doch eine Mehrheit im Landtag finden ließe.
Eine solche Mehrheit hätte es womöglich auch schon bei dem Anfang des Jahres eingebrachten Antrag der FDP gegeben, hätte sich die CDU-Fraktion nicht geweigert, zusammen mit der AfD zu stimmen, obwohl sie mit dem vorgelegten Antrag inhaltlich übereinstimmte. Warum soll sie sich nun aufgrund Ihres Gesetzentwurfs anders verhalten, wenn die AfD ihnen erklärt, ihm zustimmen zu wollen.
Was heißt das?
Dann würde das eigentliche Volksbegehren beginnen mit dem Ziel der Herbeiführung eines Volksentscheids. Dafür benötigen wir die Zustimmung von einem Zehntel der wahlberechtigten Baden-Württemberger. Das entspricht etwa 770.000 Stimmen, die innerhalb eines halben Jahres zugunsten unseres Antrags abgegeben werden müssen. Eine Vorgabe, die zeigt, wie hoch die Hürden für die direkte Demokratie in Deutschland liegen, mit der das Volk unmittelbar in das politische Geschehen eingreifen kann. Angesichts des enormen Zuspruchs und der Unterstützung, die wir mit unserer Initiative im ganzen Land bislang erfahren durften, sind wir aber zuversichtlich, auch diese Hürde überwinden zu können. Nach den bisherigen Reaktionen der Menschen in Baden-Württemberg denken wir, dass beim Thema Gendern schon bald aus einem Schneeball die Lawine wird, die man für einen Volksentscheid benötigt.
Vielen Dank für das Gespräch.
Sie müssenangemeldet sein um einen Kommentar oder eine Antwort schreiben zu können
Bitte loggen Sie sich ein
Die Sprache ist das demokratischte Produkt ever. Es sind keine Demokraten, nein, es sind Hohepriester, die mit Nötigung und Gewalt das Gendern durchsetzen wollen
Ich hoffe, dass meine Mitbürger endlich aufwachen, merken, dass ihnen alles an Erungenschaften genommen werden soll aufgrund eines neuerlichen gut geplanten Versuchs, den Neomarxismus einzuführen. Man kann nur hoffen, dass das Mäntelchen der scheinbaren Sorge um die natürlichen Bedingungen, das sie sich umgelegt haben, als das entlarvt wird, was es ist: eine deftige Münchhausen-Geschichte.
Die „Grünen“ sind keineswegs nur eine dumme aber harmlose Gurkentruppe! So betreibt die „Grüne“ Ingrid Reuter inzwischen regelrechten Rufmord gegen den Historiker Daniele Ganser aus der Schweiz. Und auch der Deutschlandfunk framt Daniele Ganser als angeblich „umstritten“. Genauso fing es im Dritten Reich doch auch an. Dann dauerte es nicht lange zu Berufsverboten gegen mißliebige Personen. So wurde der bekannte Boxweltmeister Max Schmeling während des Krieges zur Wehrmacht eingezogen und in Kreta gegen die Engländer eingesetzt. Eben weil er mehrfach die politische Führung in Berlin kritisiert hatte. Dazu muss man wissen, dass das Unternehmen Kreta auch in der Wehrmacht als… Mehr
Gott sei Dank wird der grünen Gurkentruppe in Bund und Land langsam die Tür gewiesen. Die Menschen merken langsam dass es ein schwerer Fehler war diesen Gauklern Regierungsverantwortung zu übertragen.
Aus meiner Sicht gib es bei den Blockparteien mindestens ebenso viele Kritikpunkte, wenn nicht sogar mehr! Denn die haben Ausgrenzung und Diskriminierung salonfähig gemacht! Sie AFD, siehe „Ungeimpfte“ usw.
Wer einen Text durch beständiges „Bürgerinnen und Bürger“-Gefasel unnötig aufbläht, steckt doch selbst schon knietief in diesem irrwitzigen Gender-Sumpf fest. Da sollte man als Autor hier bei TE konsequenter sein, finde ich. Für Prosa und jede Form informativen Textes gilt m. E. ganz klar: in der Kürze liegt die Würze!
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat keine Pressefreiheit, weil er keine Presse ist und sein darf. Er unterliegt den Grenzen der Meinungsfreiheit die in den Rundfunkgesetzen der Länder festgelegt ist, und die z.B. Neutralität und Ausgewogenheit vorschreiben.
Presseähnliche Formate wie Kommentare die explizit eine Meinungsäusserung sind haben somit IMHO keinen Platz in den öffentlich-rechtlichen Medien.
es gibt übrigens ein kleines Browser Plug-in namens „Binnen-I-gone“..
Damit werden einige Webseiten tatsächlich wieder lesbar…
Die Nazis waren die ersten Dschänderer, sie sprachen z. B. in ihren Begründungen zur Rassengesetzgebung u.a. von „Forschenden“, Hitler und Goebbels plapperten in ihren Hetzreden immer von Volksgenossen und Volksgenossinnen. Sprache sollte erziehen, siehe Klemperers LTI. Geschichte wiederholt sich.
Dieses Kindergartenverhalten der Blockparteien im Bezug auf die AfD nervt so derartig, daß man es kaum aushalten kann. Aber: Es wirft ein grelles Licht auf den geistigen Zustand und die Helligkeit (Kuh-Nacht) der Blockparteien und deren Mitglieder. Wenn man die fachliche Qualifikation dieser „Elite“ so betrachtet und noch einbezieht, daß fast keiner jemals längere Zeit einem regulären, sozialsteuerpflichtigen Beruf nachgegangen ist (wo Kompromisse zum Alltag gehören), dann wundert einen nichts mehr. Irgend ein YouTuber beschrieb das treffend als „Herrschaft der Unterschicht“, wobei er sicher nicht diejenigen gemeint hatte, die sich Tag für Tag den Hintern aufreißen, um gerade so leben… Mehr