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Habeck-Pleite: Chaos-Umlage soll verschwinden – TE Wecker am 29. August 2022
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Ich breche gleich zusammen. Zitat: „Nur Akademiker hätten den Artikel als Satire erkennen können“. Das erklärt doch alles, die Klägerin hat den Artikel schlichtweg nicht verstanden, dafür reicht ihre (Aus)Bildung einfach nicht aus.
Ist das nicht schrecklich, dass die Restvenunft bei den MdBs in den Regierungsparteien und darüber hinaus nicht genügt, eine solche falsche Vorgabe zu Fall zu bringen? Schlimm auch, dass Habeck das nicht überarbeitet und erst dann zur Abstimmung stellt. . Kann sich noch jemand an den Herrn Linnemann erinnern, der, als ein gewisser Scholz Bundesfinanzminister war, bei einem gewissen Herrn Lanz im Dezember 2020 in dessen show vortrug, dass Unternehmen 75 Prozent des letztjährigen Umsatzes!!! als Überbrückungsgeld für Corona erstattet bekommen? Wo man sich doch auf grundlegende „Fixkosten“ hätte beschränken müssen? Damals konnten beispielsweise Fastfood-Ketten wie Burger King oder McDonalds… Mehr
Im Grunde wäre die Bundesregierung dem Gaskunden gegenüber schadensersatzpflichtig. Das vorsätzliche Verteuerern der Energie durch „Sanktionen“ gegen uns selber hat zu dieser immensen Verteuerung geführt. Ganz im Sinne der Grünen „Planetenretter“. Hier kriegt der Begriff „Haltungsschaden“ eine ganz neue Bedeutung.
Da noch eine „Gasumlage“ draufpacken zu wollen zeigt von „starken Nerven“.
Habeck will den Strommarkt reformieren. Das nächste Chaos bahnt sich an. Vielleicht kommt jetzt die Umlage für Wärmepumpen und E-Autos. Das wäre nach der Umlage für Gasheizungen doch die logische Konsequenz – wenn ich Habecks Gedankengänge richtig interpretiere.
Die Urteilsbegründung hat KGE mit Sicherheit nicht verstanden.
Nun wollen wir nicht vergessen, dass auch die private Kasse der Frau Bundestagsvizin ebenfalls aus den Geldbörsen der Bürger befüllt wird, es sei denn sie arbeitet nebenbei in einer Tätigkeit von der sie etwas versteht, z.B. als Spül- und Küchenhilfin.
Wohlan…
Göring-Eckardt muss die Kosten also aus ihrem Privatvermögen bezahlen.
Dieses setzt sich doch wohl ausschließlich aus dem Geld der Steuerzahler zusammen. Also zahlt der Steuerzahler die Kosten.
Warum kann man der vorgelesenen Text nicht auch auf die website stellen?
Die eine oder andere Info hätte man gern auch später nochmal leicht aufgefunden.