Städte wie Hannover und Köln, Firmen wie Audi oder Boehinger und Co., die Claus Klebers, Petra Gersters und Anne Wills aus ZDF und ARD wird der „Rat“ vermutlich nicht beeindrucken. Denn was ein politisch korrektes, gegendertes Herz nicht will, lässt der Kopf nicht rein.
Viele Parteien, Ministerien, Kommunen, Behörden, Medien, Hochschulen, leider auch Schulen sowie Unternehmen inszenieren sich als Sprach-Avantgarde. Einig ist sich diese Avantgarde allerdings nicht. Die einen machen’s so, die anderen anders. Zum Beispiel so: Bürger*innen („Gender-Star“, „Gender-Asterisk“) Bürger_innen („Gender-Gap“), Bürger:innen („Gender-Doppelpunkt“), BürgerInnen („Gender-Binnenmajuskel“), Bürger/innen („Gender-Slash“). Angeblich sei eine solche Sprache “inklusiver“, „geschlechterübergreifend“ und „wertschätzender“.
Nun hat der Rat für deutsche Rechtschreibung in einem Zwischenbericht vom 26. März 2021 (etwas mehr) Klarheit geschaffen und gesagt: Bis auf Weiteres wird der Genderstern nicht in das amtliche Regelwerk der deutschen Sprache aufgenommen. Der „Rat“ orientiert sich an der Lesbarkeit und Verständlichkeit von Texten und denkt dabei auch an die rund 6 Millionen Erwachsenen mit Schwierigkeiten, Wörter, Sätze oder einfache zusammenhängende Texte zu lesen oder zu schreiben.
— MDR AKTUELL (@MDRAktuell) March 26, 2021
Vor allem will der „Rat“ einem unkontrollierten Nebeneinander unterschiedlichster Variantenschreibungen entgegenwirken und die Einheitlichkeit der Rechtschreibung in allen deutschsprachigen Ländern erhalten. Denn die Verwendung von „Gender“- Sonderzeichen führe zu Folgeproblemen und grammatisch nicht korrekten Lösungen. Der „Rat“ listet dabei in einem eigenen Papier zahlreiche Verirrungen auf.
Der Rat für deutsche Rechtschreibung ist nicht irgendwer. Seit 2004 ist er die maßgebliche Instanz in Fragen der Orthografie. Er besteht aus etwa 40 Mitgliedern aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, dem Fürstentum Liechtenstein, der Autonomen Provinz Bozen/Südtirol und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens. Von 2004 bis 2016 wurde er vom vormaligen bayerischen Kulturminister Hans Zehetmair geleitet, seit 2017 ist der niedersächsische Ex-Staatssekretär Josef Lange Vorsitzender.
Aktuell nun betont der „Rat“: Das Amtliche Regelwerk für die deutsche Rechtschreibung ist für Schulen und öffentliche Verwaltungen verbindlich, wenn es von den staatlichen Stellen aufgrund von Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung beschlossen worden ist. Was der Fall ist!
Wichtig ist auch, welche allgemeinen Kriterien der „Rat“ für geschlechtergerechte Schreibung definiert: Texte sollen
- sachlich korrekt sein,
- verständlich und lesbar sein,
- vorlesbar sein (mit Blick auf die Altersentwicklung der Bevölkerung und die Tendenz in den Medien, Texte in vorlesbarer Form zur Verfügung zu stellen),
Rechtssicherheit und Eindeutigkeit gewährleisten, - übertragbar sein im Hinblick auf deutschsprachige Länder mit mehreren Amts- und Minderheitensprachen,
- für die Lesenden bzw. Hörenden die Möglichkeit zur Konzentration auf die wesentlichen Sachverhalte und Kerninformationen sicherstellen.
Der „Rat“ merkt kritisch an, dass es eine Reihe von „Alleingängen“ verschiedener Kommunalverwaltungen und Institutionen (siehe etwa die Kommunen Hannover, Lübeck, Stuttgart, siehe auch zahlreiche Hochschulen) gibt und dass diese Institutionen Schreibvarianten verwenden, die nicht vom Amtlichen Regelwerk gedeckt sind.
Ob und inwieweit in Hochschulen in Deutschland die verbindliche Vorgabe solcher Richtlinien z. B. für die Abfassung von Seminar- oder Abschlussarbeiten die Freiheit von Wissenschaft und Forschung nach Art. 5 Abs. 3 Grundgesetz beeinträchtigt, wird vom „Rat“ immerhin als Frage aufgeworfen.
Interessant auch: Aus einer empirischen Erhebung des „Rates“ geht hervor, dass die „Gender“-Schreibvarianten weniger als 0,01 Prozent (entsprechend 15.000 Treffern) ausmachen und nach wie vor das „generische Maskulinum“ mit mehr als 2 Mio. Treffern dominiert. Dieser Befund stützt die Beobachtung, dass in Zeitungstexten professioneller Schreiber die neuen Ansätze zu geschlechtergerechter Schreibung weniger präsent sind, v. a. deshalb, weil der Fokus in diesen Texten zu großen Teilen auf der Wiedergabe von sach- und fachspezifischen Kerninformationen liegt.
Städte wie Hannover und Köln, Firmen wie Audi oder Boehinger und Co., die Claus Klebers, Petra Gersters und Anne Wills aus ZDF und ARD wird der „Rat“ vermutlich nicht beeindrucken. Denn was ein politisch korrektes, gegendertes Herz nicht will, lässt der Kopf nicht rein.
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Was mich beunruhigt ist nicht der Umstand das irgendein Irrläufer ein * mit dem Vorschlaghammer in die Sprache „einfügen kann… Nein, das Wissen darüber wie wenige Menschen es nur braucht eine ganze Nation damit zu beschäftigen und in die Verpflichtung zu nehmen… Ja das macht mir Angst
KGE ?. Kann die überhaupt irgendwas?
Also mit dem Tierarzt hätte ich jetzt kein Problem.
Mit dieser Merkelschen Aussage dafür umso mehr. Jetzt scheut sie sich noch nicht mal mehr, in der Öffentlichkeit ihre Ziele nach einer Diktatur auszusprechen. Wenn die MP nicht nach dem einzigen Willen der Staatsratsvorsitzenden handeln? Allein diese Äußerung Frau Merkels ist ein Fall für den Verfassungsschutz und das Verfassungsgericht. Wo sind diese beiden Organe unserer Demokratie? Bereits abgeschafft, grün-rot angestrichen oder beschäftigen sich nur mit der AfD?
Egal wie man es dreht und wendet. Dieses Land ist am Ende. Merkel und ihre Hofschranzen haben dafür gesorgt und die durchgeknallten Grünen werden uns den Rest geben. Es ist Zeit, ans Auswandern zu denken. Die Sprachdekadenz ist ja nur ein Aspekt.
Ti pôtshavd hoer ik wôl….
Super. Hält an wie lange? Dann fallen wir zurück in die Zeit vor Gottsched. Von den Grimms bleiben nur die Märchen-immerhin passen die dann zur Politik der neuen Zeit.
Koboldkompatibeles Achwiegutdasskeinerweiß….
Unt vî ik tan sraipe iszt mîr egal man neprawht kaîne raegel mea.
Wiedern skill minderheitengerecht eliminiert..
Kuckstu?
;))
Staatliche Sprachregelung: Doch, Amtssprache ist Deutsch. Und bei dem AfD Antrag ging es doch darum, Deutsch ins GrundG aufzunehmen. Und wenn die Information aus dem Artikel über die Bindung an die Ratsbeschlüsse stimmt, sollten die öffentliche Verwaltung und die Schulen nicht mal eben die verbindliche Norm über das Dienstrecht ändern können.
Aber ich stimme Mitlesern zu, dass der Rat innerhalb kürzester Zeit neu besetzt wird oder Druck ausgeübt wird. Vor allem wenn es Schule machen sollte, sich auf ihn zu berufen.
Insbesondere der Anhang mit den nicht normgerechten Schreibweisen ist interessant. Man findet ihn über folgenden Link: https://www.rechtschreibrat.com/geschlechtergerechte-schreibung-empfehlungen-vom-26-03-2021/
Bin ich eigentlich verpflichtet, nicht normgerechte Texte von Schulen und öffentlicher Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen?
Diese Frage stellt sich mir schon seit einiger Zeit. Soll ich die Rundschreiben des Kollegiums meiner Schule noch lesen, wenn es von Sprachverstümmelungen nur so wimmelt?
Vortreffliche Bemerkung!
Nach der ganzen dekonstruktivistischen Schwätzerei sollte das problemlos möglich sein – wird nicht gemacht, was ganz zwanglos belegt, daß es den Genderisten nur auf Posten für Nichtsnutze ankommt.
Was, bitte schön, ist denn an diesem Gender-Wahnsinn „Avantgarde“?
Ich lese ‚vorerst‘. Also wird dieser Rat eine einheitliche Lösung schaffen. Alles andere würde mich sehr erstaunen.