Bremst das Bundesverfassungsgericht den Teilverzicht des Bundestags auf sein Budgetrecht?

Die Bundestagsmehrheit für NGEU, das 750-Milliarden-Corona-Paket der EU, ist sicher. Mit einem Eilantrag will das „Bündnis Bürgerwille“ die Ausfertigung durch den Bundespräsidenten stoppen, die den teilweisen Verzicht auf das Budgetrecht des Bundestages bedeuten würde.

imago Images/Political Moments

Während sich die deutsche Öffentlichkeit vor allem über die Irrationalitäten der aktuellen Corona-Politik empört – „Stille Ostern“, statt testen und impfen! – , kulminieren in dieser Woche im Windschatten dieses Furors gleich zwei finanzpolitische Kollateralschäden der Corona-Pandemie.

Am heutigen Mittwoch winkt das Bundeskabinett die Eckpunkte für den Bundeshaushalt 2022 und die mittelfristige Finanzplanung durch, die Olaf Scholz als Kabinettsvorlage einbringt. Das Defizit für 2022 wird 81,5 Milliarden Euro betragen und zum dritten Mal in Folge die Aussetzung der grundgesetzlichen Schuldenregel erforderlich machen. Außerdem verabschiedet das Kabinett einen Nachtragshaushalt für das laufende Jahr, mit dem die Nettokreditaufnahme um 60 Milliarden Euro auf sagenhafte 240 Milliarden Euro katapultiert wird. Damit ist Olaf Scholz mit Riesenvorsprung der Schuldenkönig aller deutschen Finanzminister, der den aktuellen Bundeshaushalt mit Ausgaben von knapp 548 Milliarden Euro zu mehr als 50 Prozent mit Krediten finanziert.

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Egal, welche Regierungskonstellation Deutschland nach der Bundestagswahl im September regieren wird: Die Schuldenregel im Grundgesetz, mit der im vergangenen Jahrzehnt der Marsch in den Schuldenstaat erfolgreich gestoppt wurde, steht zur Disposition. SPD, Grüne und Linke fordern die Abschaffung. AfD und FDP sind dagegen. Die Union wird garantiert mit Verweis auf die Zahlen einknicken. Kanzleramtsminister Helge Braun war ja bereits vor Wochen mit dieser Forderung vorgeprescht.

Nationales Budgetrecht wird der EU-Kreditaufnahme geopfert

Ein europapolitischer Kollateralschaden entfaltet an diesem Donnerstag im Deutschen Bundestag seine Wirkung. Um 09.00 Uhr wird der harmlos klingende Tagesordnungspunkt „Eigenmittel der EU“ im Reichstagsgebäude aufgerufen. Ob sich viele Abgeordnete am Donnerstagvormittag bewusst sind, welche Zäsur ihre Zustimmung zum sogenannten „Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz (ERatG)“ für die nationale Souveränität unseres Landes bedeutet, darf bezweifelt werden.

Zu den vornehmsten Rechten (und Pflichten) des Parlaments eines wahrhaft souveränen Staates gehört das Budgetrecht. Doch mit diesem Eigenmittelbeschluss werden nicht nur die Regierungsparteien aus Union und SPD, sondern auch die Grünen eine Ermächtigung zur Kreditaufnahme der EU erteilen, die euphemistisch als „Next Generation EU (NGEU)“-Paket vermarktet wird und vorgeblich der Bekämpfung der Corona-Pandemiefolgen dient. Laut Artikel 310 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der EU) war das jährliche Budget der EU bisher in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen. Zu den Einnahmen gehört aber nicht das Recht auf eigene EU-Kreditaufnahmen. Denn Schulden sind Fremdkapital, keine Eigenmittel. Zu den Eigenmitteln der EU zählen beispielsweise Zölle, die Anteile an der Mehrwertsteuer der Mitgliedstaaten und Eigenmittel auf der Grundlage des Bruttonationaleinkommens der Mitgliedstaaten, die diese an die EU überweisen.

Mit dem NGEU wird jetzt ein europäischer Sonderhaushalt geschaffen, der die aufgenommenen Kredite dem EU-Haushalt zuführt. Dort werden sie als „sonstige Einnahmen“ verbucht. Mit diesem Trick versucht die EU-Administration der Vorgabe des Art. 310 AEUV Genüge zu tun, Einnahmen und Ausgaben auszugleichen. Der Applaus der Eurokraten für diesen Umgehungstatbestand ist gewiss. Auch der Europäische Gerichtshof wird dieser Rechtsbeugung im Streitfall sicher seinen Segen geben.

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Die Grünen wollen das Land und seine Bürger mit einer Regulierungswelle überziehen
Wer erinnert sich nicht an die alten Debatten vor der Aufgabe der Deutschen Mark, als Helmut Kohl und Theo Waigel die Deutschen mit der „No-Bail-Out-Klausel“ in den Maastricht-Verträgen beruhigen wollten: Kein Staat muss für die Schulden eines anderen Staates in der Euro-Währungsunion haften. Weder der Euro-Raum noch die EU sollten in einer Schuldenunion enden. Im Euro-Raum wird längst vom europäischen Norden in den Süden transferiert. Die EZB ist mit ihrer unorthodoxen Geldpolitik und ihren Anleihekäufen längst zum Transmissions-Katalysator geworden. In der Corona-Pandemie hat die europäische Politik jetzt den entscheidenden Vorwand gefunden, auch das gemeinsame Kreditaufnahmeverbot außer Kraft zu setzen. Was im „NGEU“-Paket als Wiederaufbauhilfe für besonders von den Folgen der Pandemie betroffene Länder deklariert wird, hat damit allerdings wenig zu tun. In Wahrheit handelt es sich eher um einen neuen Arm der mittelfristig angelegten europäischen Kohäsionspolitik. Das belegen der Zeithorizont, die Verteilungswirkungen, die Mittelverwendung und auch die Bindung an das Europäische Semester.

Italien gibt beispielsweise von den zugesagten 209 Milliarden Euro an EU-Transfers in diesem Jahr gerade mal knapp 40 Milliarden Euro für die Bekämpfung der Corona-Folgen aus. Große Summen dürften in die soziale Klientelpflege fließen, mit der Italiens Parteien ihre Wählerschaft bei Laune halten wollen. Eine ökonomische Ertüchtigung durch sinnvolle Strukturreformen und Investitionen wird durch die europäische Geldflut in den Krisenstaaten eher behindert als gefördert. Doch für dieses Laissez-faire haften künftig die solideren Mitgliedstaaten mit. Allein Deutschland ist im Falle des Staatsbankrotts eines großen Schuldnerlandes mit hohen zweistelligen Milliardensummen im Obligo. Mit der Zustimmung zu dieser EU-Schuldenvergemeinschaftung verzichtet der Deutsche Bundestag also auf sein originäres Budgetrecht.

Stoppt das Bundesverfassungsgericht die Ratifizierung?

Mit einem Eilantrag versucht das „Bündnis Bürgerwille“ (www.buendnis-buergerwille.de), das Karlsruher Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zum vorläufigen Stopp der Ratifizierung des „Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes“ zu bewegen. Hinter der Verfassungsbeschwerde stehen unter anderem die Professoren Bernd Lucke, Joachim Starbatty und Roland Vaubel sowie Hans-Olaf Henkel. Am Montag hat der Marburger Professor Hans-Detlef Horn in deren Auftrag den Eilantrag in Karlsruhe eingereicht und die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, Doris König, gleichzeitig ersucht, auf den Bundespräsidenten einzuwirken, damit er seine Unterschrift bis zur Entscheidung über den Eilantrag nicht unter das vom Bundestag am Donnerstag voraussichtlich beschlossene Gesetz setzt. Denn sobald Frank-Walter Steinmeier das Gesetz mit seiner Unterschrift ausfertigt, entfaltet es seine völkerrechtliche Bindungswirkung. Es müsste allerdings schon ein Wunder geschehen, wenn die Karlsruher Verfassungsrichter dem Eilantrag stattgeben würden. Deshalb steht zu befürchten, dass die Preisgabe der nationalen Budgethoheit ebenso zu den kapitalen politischen Kollateralschäden der Pandemie zählt wie die Aufgabe der grundgesetzlichen Schuldenbremse.

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Kommentare ( 39 )

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Fabian S.
3 Jahre her

In diesem Land gibt es keine Gewaltenteilung und Rechtstaatlichkeit mehr. Damit ist die Frage beantwortet!

StefanSch
3 Jahre her

Die machen was sie wollen. Niemand kann sie aufhalten. Längst sind alle Schaltstellen unterwandert mit systemtreuen Opportunisten. Game over!

Der Ketzer
3 Jahre her

Wozu brauchen wir ein Budgetrecht? Diese Regierung, die gerade auf dem Weg ist, sich in eine „Siedlungsgebietsverwaltung“ (SgV) zu „transformieren“, kann ohnehin nicht mit Geld umgehen. Warum also nicht gleich alle staatlichen Hoheitsrechterechte abgeben und sich auf gut dotierte, lebenslang EU-finanzierte SgV-Beamtenpöstchen zurückziehen? Dann hört das endlich auf mit dem lästigen (Wahl-)Kampf um den Machterhalt und dem Stress, Entscheidungen treffen zu müssen, mit dem man sich der Kritik des rechten Pöbels aussetzt. Bis es soweit ist, überlässt man es den Grünen und den FFF-Kiddies, das Land in einen multiethnischen Agrar- und Windmühlenstaat zu verwandeln … ist doch ein wunderbar „einzigartiges… Mehr

Maja Schneider
3 Jahre her

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Präsidenten Harbarth, der durch Merkels Gnaden dorthin gekommen ist, er wird seine Mitstreiter schon überzeugen, dass dem Eilantrag nicht stattgegeben wird. Merkels Ziel und auch das einiger anderer Politgetreuen ist die Aufgabe Deutschlands und seiner Souveränität, dieses wäre ein weiterer Schritt und wird im Schatten der Corona-„Pandemie“ so wie viele andere Gesetzesvorhaben jenseits der auf Corona fixierten und in Panik gehaltenen Bevölkerung durchgezogen.

bfwied
3 Jahre her

Sinnlos! Die Mehrheit der lieben Mitbürger will es entweder so oder ist nicht in der Lage, die Situation zu erkennen, und das nützen die Vertreter dieser Mitbürger aus. Man kann sich nur selbst zu retten versuchen, sein Guthaben außer Reichweite bringen oder gleich außer Landes gehen und so schnell wie möglich, eine andere Staatsbürgerschaft annehmen, denn die Grünen wollen ja sogar Bürger im Ausland so besteuern, als wohnten und arbeiteten sie in Deutschl., es dürfte nicht lange auf sich warten lassen, dass deren Häuser einer „Bewirtschaftung“ von Staats wegen zugeführt wird! Scholz ist ein Sozialist, auch wenn er so tut,… Mehr

christin
3 Jahre her

Niemand vermiest dem Steuermichel seine Liebe zur EU, schon gar nicht das halbgare Verfassungsgericht.

Irdifu
3 Jahre her

Mannomannn , das war alles nach der Wahl 2017 vorauszusehen . Das
stärkste und wichtigste Ministerium
wurde von Merkel geopfert um am Ruder zu bleiben . Der SPD das Finanzministerium zu schenken , das wäre keinem CDU KANZLER
vor Merkel in den Sinn gekommen .
(Ich glaube zumindest, dass es noch nie der Fall war, habe vergessen zu googeln) . Die wichtigsten Ministerien gingen 2017 an die
ehemalige Volkspartei SPD , andernfalls wäre Merkel weg vom Fenster gewesen.

Der Ketzer
3 Jahre her
Antworten an  Irdifu

… das war schon vor der Wahl vorauszusehen!

EinBuerger
3 Jahre her

Ich lehne mich mal sehr weit aus dem Fenster und sage ein deutliches „Jein“. Das „Verfassungsgericht“ wird es nicht kippen. Es wird etwas rummäkeln. Es wir die eine oder andere Veränderung verlangen (die man schon irgendwie einbauen wird). Das war es auch schon. Alles sind zufrieden. Die EU-Karawane marschiert weiter. Das „Verfassungsgericht“ hat den Kritikern gezeigt, dass „die Demokratie funktioniert“. Win-win für alle. Eine Veränderung zum Guten, wird es niemals aus der BRD heraus geben. Ganz egal, wie die Lage wird. Eine Veränderung gibt es nur von außen. Wie z.B. den Brexit. Möglich, dass es ähnlich in anderen Ländern Veränderungen… Mehr

Onan der Barbar
3 Jahre her

Wer sich vom BVG Abhilfe erwartet, springt auch aus dem Fenster, um nicht auf der Treppe stolpern zu können.

Thorsten
3 Jahre her

Mer als eine „Du, Du!“ ist da nicht zu erwarten, was in einer Fußnote abgehalt ist.
Bei solch wichtigen „Großprojekten“ läuft alles wie geschmiert. Das nächste Projekt: §3 GG steht schon in den Startlöchern. Aber gut getarnt …