Wo ist die Verteidigungslinie dieser Republik?

Was jetzt geschafft werden muss, ist die praktisch wirksame Wehrhaftigkeit des Staates. Das Wir-schaffen-das-Gerede ist deshalb so betrügerisch, weil es diese unmittelbar praktische staatliche Aufgabe verschweigt.

© Kevork Djansezian/Getty Images

Es ist unglaublich, aber wahr: Nach der Anschlagsserie der vergangenen Woche, die jederzeit eine Fortsetzung erfahren kann, ist die Bundesregierung nicht in der Lage, den Satz über die Lippen zu bringen: „Dies ist ein Angriff auf unser Land“. Die Bundeskanzlerin scheint ihre Aufgabe darin zu sehen, ihren Gemütszustand mitzuteilen. „Erschütternd, bedrückend und auch deprimierend“ hat sie die Anschläge genannt. Haben wir also eine erschütterte, bedrückte und deprimierte Regierung? Das wäre schlimm. Aber spricht aus Merkels Mund überhaupt eine Regierung? Von der Rolle des Staates und seinen Schutzpflichten gegenüber der Gesellschaft war auf der Pressekonferenz am 28.Juli kaum die Rede. Das „Wir“ dieser Kanzlerin scheint sich eher an die Bürger zu wenden und ihnen die Verantwortung zu übergeben („Zusammenhalten!“). Merkel scheint davon auszugehen, dass „die Gesellschaft“ die entfesselte und vagabundierende Gewalt einfangen muss. In den führenden Medien ist das krampfhafte Bemühen zu spüren, die Anschläge „einzuordnen“: Sie sind „tragische“ Fälle, aber Einzelfälle. Man versucht, den Terror in Bezeichnungen wie „Amoklauf“ oder „Beziehungstat“ zu bannen und ihn als Ergebnis individueller Biographien darzustellen – und ihn damit zu privatisieren.

Auf keinen Fall soll der Gedanke zugelassen werden, dass hier ein Verteidigungsfall vorliegt. Das ist aber eigentlich der naheliegende Gedanke, denn die Anschläge haben kriegerischen Charakter. Man darf sich nicht von der Tatsache täuschen lassen, dass der Krieg hier nur halboffiziell deklariert wird. Wenn auch die Terror-Motive individuell geäußert werden, so ist ihr Ziel doch eindeutig ein Machtziel. Und die Handlungen sind nicht nur Kriegshandlungen, sondern Kriegsverbrechen: Angriffe auf die Zivilbevölkerung, aus dem Hinterhalt, mit möglichst großer Brutalität, um Angst und Schrecken zu verbreiten. Unternommen von Tätern, die sich als „Krieger“ sehen, die über jeglichem Völkerrecht stehen.

Das Entscheidende aber ist: Die Anschläge richten sich gegen zentrale Rechtgüter der Bundesrepublik Deutschland. Deshalb ist von einem Angriff auf unser Land zu sprechen. Von einem Angriff auf das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Auf die friedliche Versammlung auf Straßen und Plätzen und das Gewaltmonopol des Staates. Was die Regierungsantwort auf die Anschläge so verheerend macht, ist die Tatsache, dass sie die Menschen nur als Träger von Gefühlen und nicht als Träger von Rechten behandelt. Ebenso verheerend ist, dass die Medien vorzugsweise Stimmen von Menschen verbreiten, in denen von „Ängsten“ die Rede ist (oder nassforsch erklärt wird, man würde einfach wie bisher herumlaufen). Alle Stellungnahmen, in denen die Gefahrenabwehr gefordert wird, werden ausgeblendet. Doch die Menschen fühlen sich sehr wohl als Träger von Rechten. Und sie denken durchaus, dass hier ein Angriff auf unser Land stattfindet.

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Die Verteidigungslinie – Gegen diesen Angriff muss eine Verteidigung aufgebaut werden. Oder noch genauer: Es muss eine Verteidigungslinie gefunden werden. Eine solche Linie legt fest, wo eine Überschreitung wirklich verhindert und geahndet wird, mit den Gewalt- und Strafmitteln des Staates. Und wo diese Abwehr unmittelbar und sofort erfolgt, also nicht verhandelbar ist. Der Begriff „Linie“ ist insofern bedeutsam, als es hier nicht nur um ein Prinzip geht, sondern um die praktisch-physische Umsetzung. Gewiss kann man nicht jeden Terrorangriff verhindern, aber man kann seine Wahrscheinlichkeit und seine Auswirkungen verringern. Eine Verteidigungslinie sollte deshalb sorgfältig und nicht zu ausufernd gewählt werden. Sie sollte dort verlaufen, wo sie eindeutig ist und am besten zu halten ist?

Deshalb ist es meines Erachtens jetzt wenig hilfreich, wenn zur Verteidigung gegen den Terror eine religiös-kulturelle Linie zu ziehen versucht wird. Diese „Vertiefung“ macht die Sache eher kompliziert. Oder um es im Bild der „Linie“ auszudrücken: Es überdehnt unnötig die Front. Aber es sollten alle Mittel, die dem Gewaltmonopol des Staates zur Verfügung stehen, bei der Festlegung der Verteidigungslinie berücksichtigt werden. Wer von vornherein davon ausgeht, dass Strafen, Gefängnisse und Waffengewalt sowieso „nichts bringen“, braucht von einer wehrhaften Demokratie gar nicht erst zu sprechen.

An dieser Stelle liegt offenbar die kritische Schwelle, die Deutschland in der jetzigen historischen Situation überwinden muss. Zweifellos haben wir eine gute verfassungsmäßige Ordnung. Aber angesichts eines immer breiter angelegten, gewaltsamen Angriffs auf Grundlagen unseres Landes – von Kräften, denen diese Grundlagen zutiefst fremd sind, die keine gewachsene Loyalität ihr gegenüber haben und die deshalb nicht einfach mit Argumenten überzeugt werden können, sind wir auf die praktischen Mittel der Wehrhaftigkeit verwiesen. Das Wir-schaffen-das-Gerede ist deshalb so betrügerisch, weil es diese staatliche Aufgabe verschweigt. Was jetzt geschafft werden muss, ist die praktische Wehrhaftigkeit des Staates.

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Schlechte Nachrichten – Ein näherer Blick auf die Terrorangriffe offenbart genau diese Wehrhaftigkeits-Lücke: Die Täter waren nicht leicht im Voraus erkennbar, vor allem nicht für die Bürger. Man hörte immer wieder von Nachbarn, dass die Täter ihnen gegenüber eigentlich recht freundlich oder zumindest unauffällig waren. Und noch etwas dementiert den zivilen Ansatz: Die Täter genossen schon länger erhebliche Integrationsleistungen (Aufnahme in einer Familie, Lehrstelle in Aussicht), aber das hinderte sie nicht daran, sich zu radikalisieren. Offenbar können die freien Zugänge, die man großzügig gewährt, pervertiert werden. Dann aber machen genau diese Freiheiten die Arbeit der Sicherheitskräfte zu einem Ding der Unmöglichkeit.
Der Attentäter im Regionalzug von Würzburg konnte ohne gesicherte Feststellung seiner Identität und seiner Verbindungen ins Land kommen. Er wurde von Bundes- und Landesbehörden auf die Kommunalebene durchgewunken, die gar nicht die Mittel für eine Überprüfung hat. Er wurde einer Pflegefamilie zugeordnet, die erst recht keine Mittel der Überprüfung hat. Es ist völlig absurd, von Familien, Nachbarn, Mitschülern, Betriebskollegen ein kontrollierendes „Hinschauen“ zu verlangen, während die Regierungen das Hinschauen abgeschaltet haben, weil es zu einem hässlichen Massenlager führen würde. Ist die Pflegefamilie überhaupt über die Risiken aufgeklärt worden? Überhaupt wäre zu klären, ob beim massenweisen Verschieben von Migranten an die kommunale Ebene nicht gesetzliche Pflichten der höheren Ebenen (Bund, Land) verletzt wurden und strafbare Handlungen in Regierungsverantwortung vorliegen.

Der Fall des Attentäters von Ansbach zeigt darüber hinaus die kaum glaublichen Freiräume, die ein abzuschiebender Migrant genießt. Obwohl in diesem Fall eine Aufnahme schon gerichtlich definitiv abgelehnt war, ließen die Behörden immer wieder neue Verzögerungen der Abschiebung zu (es wird von Atteste durch Ärzte berichtet, die im Betreuungsgeschäft tätig waren). Der Attentäter konnte sich in diesem Zeitraum völlig frei bewegen und seine Tat vorbereiten.

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Zwei Kreise der entfesselten Gewalt – Eine weitere schlechte Nachricht zeichnet sich jetzt auch immer deutlicher ab: Der Angriff auf unser Land geht nicht von einer kleinen, gut abgrenzbaren Minderheit von Terroristen aus, außerhalb derer es nur notleidende und gutwillige „Flüchtlinge“ gibt. Die Entfesselung der Gewalt ist sozial breiter angelegt. In den Ereignissen der letzten Wochen und Monate spielt noch ein zweites Milieu eine Rolle. Ein entwurzeltes, bindungsloses Milieu, das außerhalb unserer Gesetze und Normen steht – ohne terroristisch zu sein. Die Terroristen bewegen sich oft in diesem Milieu, wie es sich beim Attentäter von Nizza gezeigt hat, der sich so – trotz Vorstrafen – über Monate auf seine Tat vorbereiten konnte.

Dass auch die „Einzeltäter“ in Deutschland über Verbindungen verfügt haben, wird inzwischen klar. Ebenso gibt es hierzulande immer häufiger Meldungen über Gewaltvorfälle in Einkaufszentren, Schulen und Freibädern. Von der Entstehung neuer Brennpunkte wird berichtet, wie zum Beispiel in Bad Godesberg oder im Berliner „Kleinen Tiergarten“, direkt neben der LaGeSo-Behörde. Auch der Kölner Sylvester-Mob hat sich keineswegs aufgelöst. Nach wie vor bewegen sich die Täter weitgehend unbehelligt und großenteils unerkannt in ihrem Milieu. Wo ausnahmsweise ein Täter identifiziert wurde, wurde er auf Bewährung entlassen, ohne dass dann eine zuverlässige Messung dieser Bewährung zu leisten wäre.

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Grenzen der Freizügigkeit – Diese Fälle weisen auf ein bestimmtes Problemfeld hin: Die Bewegungsfreiheit, die Migranten gewährt wird, deren Identität und Loyalität fragwürdig ist.  Durch diesen Freiheitsvorschuss wird jede Kontrolle, jede Abwehr von Straftaten, jede Ahnung von Vergehen zu einer hochkomplizierten und letztlich unendlichen Affäre. Der Migrant ist nicht haftbar zu machen, weil er nicht habhaft ist. Hier bekommt das Wort „Verteidigungslinie“ einen ganz buchstäblichen Sinn.

Die Freizügigkeit verhindert den Aufbau einer solchen Linie. Die Wahrscheinlichkeit, dass Gesetzesverletzungen aus dem Milieu der bindungslosen Migranten geahndet werden, ist unter solchen Umständen gering. In der Folge verschafft das dann auch einem terroristischen Angriff ein Aufmarschfeld. Deshalb ist es ein Irrweg, diese Gefahr dadurch bekämpfen zu wollen, dass man immer mehr Polizei aufbietet – und die Polizeibeamten gleichsam hinter der vagabundierenden Gewalt hinterherlaufen lässt. Das ist, ohne Eingrenzung der Bewegungsfreiheit, ein aussichtsloses Rennen.

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Die äußere und die innere Verteidigungslinie – Über die Notwendigkeit, souverän über die Außengrenzen entscheiden zu können, ist schon viel geschrieben worden. Diese Souveränität ist nur gegeben, wenn sie Zurückweisungen und Abschiebungen umfasst, dessen Regeln das Parlament selbständig entscheidet – wenn wir also „Parlamentsgrenzen“ haben, so wie wir eine Parlamentsarmee haben.

Helds Ausblick – 14/2016
EU und GB: Der unsinnige Imperativ der „vier Grundfreiheiten“
Angesichts eines globalen Migrationsdrucks, der noch Jahrzehnte anhalten wird, kann hier eine eindeutige Lösung nicht länger aufgeschoben werden. Wie sonst soll der durch „höhere Gewalt“ erzwungene Einwanderungsschub von 2015 für die Zukunft ausgeschlossen werden? Es muss aber auch eine Verteidigungslinie im Landesinnern aufgebaut werden – durch Aufenthaltsauflagen für Migranten und eine Form der Unterbringung, die diese Auflagen und eine detaillierte Kontrolle durchsetzbar macht. Das ist die wichtigste Konsequenz aus der zunehmenden, vagabundierenden Gewalt in Deutschland.

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Das Tabu des Lagers – „In Deutschland sollen wieder Lager errichtet werden!“ Man ahnt schon den Aufschrei, der bei jeder Maßnahme, die die Freizügigkeit von Migranten einschränkt, durchs Land gehen wird. Er wird von den Leuten erhoben werden, die jetzt den Satz „Dies ist ein Angriff auf unser Land“ nicht über die Lippen bringen. Ja, es wird unterschiedliche Sammelunterkünfte mit (abgestuften) Restriktionen der Freizügigkeit geben müssen: für diejenigen, die ohne überprüfbare Identität ins Land gekommen sind, für die besonders Schutzbedürftigen, für die durch Vergehen und Straftaten auffällig Gewordenen, für die, deren Abschiebung rechtskräftig ist. Schon heute gibt es an einigen deutschen Flughäfen geschlossene Bereiche („Transitzonen“). Und wie will man den Aufenthalt von Migranten an einem zugewiesenen Ort, wie ihn das Integrationsgesetz vorsieht, eigentlich im Konfliktfall dauerhaft durchsetzen? Merkwürdigerweise sind Lager auch viel weniger böse, wenn es um Italien oder andere Länder an der Südgrenze geht. Das Tabu des Lagers ist also scheinheilig. Aber es gehört zu jener Schwelle, die – lieber früher als später – in Deutschland überwunden werden muss, wenn sich die Republik gegen die rücksichtslose Eigendynamik der Migrationswelle behaupten will.

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Die Wehrhaftigkeit des Grundgesetzes – In Art. 11 des Grundgesetzes heißt es in Absatz 1: „Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.“ Aber dieser Artikel ist erst vollständig, wenn man den Absatz 2 berücksichtigt, der Einschränkungen ermöglicht:

„Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.“

Das ist eine Grundrechtsdefinition, die erhebliche Einschränkungen der Freizügigkeit ermöglicht. Die Bedrohung durch Terrorangriffe oder durch eine vagabundierende Gewalt von entwurzelten Bevölkerungsgruppen ist zwar nicht ausdrücklich erwähnt, aber sie ist mit den erwähnten Problemlagen vergleichbar. Wichtig ist, dass diese Einschränkungen ganz prinzipiell legitimiert werden. Es wird anerkannt, dass es existenzielle Gefährdungen gibt, die „die Allgemeinheit“ betreffen, das heißt das Ganze der Bundesrepublik oder eines Bundeslandes. Das bedeutet, dass in der Verfassung nicht nur individuelle Grundrechte firmieren, sondern auch die Erhaltung der Lebensgrundlagen Deutschlands Verfassungsrang haben. Man kann das den Staatsvorbehalt der individuellen Grundrechte nennen. Die individuellen Grundrechte dürfen nicht so weit verabsolutiert werden, dass der Bestand der Bundesrepublik gefährdet wird. Das ist nicht Ausdruck von Staatsgläubigkeit (oder von Kollektivismus), sondern republikanische Vernunft. Diese Vernunft wird jetzt in neuer Weise bedeutsam.

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