Die geplante Erhöhung der Beiträge für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist nichts anderes als eine staatlich verordnete Wettbewerbsverzerrung. Von Dieter Weirich
Es gibt hierzulande eine in ihrem unerschütterlichen Strukturkonservativismus uneinnehmbare Festung. Die Rede ist vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der – wenn es die Parlamente der Bundesländer jetzt so beschließen sollten – vom 1.Januar 2021 an eine Gebührenerhöhung bekommen soll. Von 17,50 auf 18,36 Euro monatlich soll die Pflichtgebühr – um die unschöne Zwangs-Vokabel zu vermeiden – steigen, acht Milliarden Euro, bis zum Ende der Gebührenperiode 2023 fast 40 Milliarden Euro wären dann im ohnehin prall gefüllten Geldsäckel von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die einer Steuer gleichkommende, neue Haushaltsabgabe hatte in die Kassen der Unternehmen bis Ende 2020 bereits einen Überschuss von über 544 Millionen Euro gespült.
Auf den Zuschlag aus eigenem Antrieb verzichten
Kein anderes deutsches Medienhaus ist im Nebeneinander von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk so opulent ausgestattet, viele privatwirtschaftlich organisierte Medien, vor allem aber Zeitungen und Zeitschriften befinden sich in einer Existenzkrise. Lag die Inflationsrate in den letzten zwei Jahrzehnten bei knapp 36 Prozent, so war der Anstieg der Beiträge für die öffentlich-rechtlichen Tanker mit über 70 Prozent geradezu explodiert. Die Gebührenerhöhung ist also nichts anderes als eine staatlich verordnete Wettbewerbsverzerrung.
Um die Notwendigkeit des teurer werdenden Rundfunkempfangs zu begründen, wurde eine Medienagentur verpflichtet. Würde sie und ihre Auftraggeber die Konsequenz der Coronakrise begreifen, müsste sie sich jetzt in Krisenkommunikation üben. Die Empfehlung von mitfühlenden Machern wäre, auf den Zuschlag aus eigenem Antrieb zu verzichten. Man kann schlecht allabendlich Solidarität einfordern und dann seinen Kunden munter in die Tasche greifen.
Dieter Weirich ist Journalist. Von 1989 bis 2001 war er Intendant der Deutschen Welle, des deutschen Auslandsrundfunks. In den 80er Jahren war er Bundestagsabgeordneter und medienpolitischer Sprecher der der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Dieser Beitrag erschien zuerst in Die Tagespost. Katholische Wochenzeitung für Politik, Gesellschaft und Kultur, der wir für die freundliche Genehmigung zur Übernahme danken.
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Ich kann nur empfehlen, die Zahlweise der „Demokratieabgabe“ auf Barzahlung umzustellen, mit Hinweis auf das BVerwG, 6 C 6/18 BVerwG, Beschluss v. 27.3.2019 – 6 C 6/18, das feststellte: Die in §14 Abs. 1 Satz 2 BBankG geregelte Verpflichtung zur Annahme von Euro-Banknoten gilt auch und gerade in Bezug auf sog. Massenverfahren wie die Erhebung des Rundfunkbeitrags. Anhaltspunkte dafür, dass die Möglichkeit, den Rundfunkbeitrag bar zu zahlen, die verfassungsrechtlich gebotene Finanzausstattung der Rundfunkanstalten gefährden könnte, sind nicht erkennbar. Dass die mit der Annahme von Bargeld verbundenen Kosten gegebenenfalls den Rundfunkbeitrag erhöhen und damit auch die Beitragspflichtigen belasten, die eine Möglichkeit… Mehr
Aber verstehen Sie das denn nicht: 3,5,6 und die vielen anderen Mementi an die Kriege der Vergangenheit sind doch so notwendig. Ohne sie funktioniert die Aufrechterhaltung des deutschen Schuldkomplexes, aufgrund dessen sich dieses Land und seine Bürger so devot melken lassen, nicht mehr! Dann funktioniert nicht mehr, einfach eine Erhöhung der Zahlungen an die EU/Griechenland/Leute mit besonderen sexuellen Vorlieben in Lateinamerika/Afrika/etc zu fordern und dann das Geld stante pede umgehend aus Deutschland vom Bundeshosenanzug oder dem Massmännchen zu erhalten! Die Welt würde untergehen, denn am merkel-deutschen Wesen (den Oironen) soll die Welt (die ganze Welt) genesen. Ausser wenns um Menschenrechte… Mehr
Es geht doch hier garnicht um ein paar Eurocent als Gebührenerhöhung, das ist die herrlichste Nebensache der Welt. Hier treten kommunistisch/sozialistische Allüren zu Tage, denn sie widersprechen dem Geiste einer Demokratie und der darin verankerten Marktwirtschaft, weil Angebot und Nachfrage den Markt wie von selbst regulieren, was diese Typen aber in diesem Fall außer Kraft gesetzt haben um sich selbst zu helfen. Dabei bedienen sie sich eines uneffizienten und teueren Mediums, das den Namen frei und unabhängig nicht annähernd verdient und das ist der eigentliche Skandal in dieser Republik, wo der Kunde zum kaufen gezwungen wird, ob er will oder… Mehr
Was heißt hier Erhöhung auszulassen wäre angemessen?
Es gibt doch diese Shows, in denen skurrile Dinge aus vergangenen Jahrzehnten mit Mottos à la „Comeback oder kann weg?“
Na, der Betrachtung von Hörgeräten aus Bakelit, den letzten Schellack- Abspielgeräten mit Silbernadeln könnte man auch den ÖR- Rundfunk beigeben. Wie das Urteil wohl ausfiele?
In Anbetracht dessen, daß Letzterer seinen ursprünglichen Aufgaben gar nicht mehr nachkommt, sondern sie konterkariert, bleibt nur der Schluß: Er MUSS weg! Große Strukturen sind nicht reformierbar, nur abzuschaffen und allenfalls in drastisch verkleinertem Rahmen neu aufzuziehen.
„Auf den Zuschlag aus eigenem Antrieb verzichten“ – Wie niedlich! Das wird nicht passieren. Verzicht und Selbstbeschränkung, „neues“ Wirtschaften, das ist für andere. Der ÖRR macht doch so großartiges Programm und engagiert sich vorbildlich für Umwelt und vor allem „gegen Rechte“. Das muss bezahlt werden. Mit Milliarden. Von allen. Und wehe, wenn nicht. Dann wird ruck-zuck mit Zwangsvollstreckung gedroht (wie ich selbst gerade mitgeteilt bekam). So sind sie, die überprivilegierten Wohlstands-Trittbrettfahrer des ÖRR.
„Auf den Zuschlag aus eigenem Antrieb verzichten“
Eher geht ein Kamel durch ein Nadelöhr. Wer soll denn sonst bitte die Omas beleidigen (Omagate) und wer soll das dann finanzieren ?
…….da kann sich meine nichte ja freuen! bekommt sie doch für ein weilchen tätigkeit
in der juristerei beim zdf ein schönes stückchen entgeld dazu!