Das bürgerfeindliche Wahlrecht könnte durch eines ersetzt werden, das Abgeordnete wieder zu Vertretern der Wähler macht, statt zu denen der Parteien - falls es die SPD ernst meint und die Union sich deren Vorstellungen an schließt.
Überraschender Weise kommt nun von den Sozialdemokraten ein sinnvoller Vorschlag zur Wahlrechtsänderung. Den hat Bundestags-Vizepräsident Thomas Oppermann am Sonntagabend im ZDF vorgestellt.
Die Quadratur des Kreises
Hintergrund der Debatte: Als das bundesdeutsche Wahlrecht vor gut 70 Jahren entwickelt wurde, kam dieses dem Versuch der Quadratur des Kreises nach. Denn es sollten zwei an sich unvereinbare Wahlrechtsvarianten miteinander verknüpft werden.
Traditionell und bereits 1871 festgeschrieben galt in Deutschland das Mehrheitswahlrecht. Es bedeutet: The winner takes it all – und dieses nicht auf Bundes- oder Landesebene, sondern im Wahlkreis. Der Reichstag – heute Bundestag – verfügte über eine feste Anzahl von Sitzen, die der Anzahl der Wahlkreise entsprach. Jeder Wahlkreis stellte einen Abgeordneten – jenen, der eine relative Mehrheit der Wähler an sich binden konnte. Ziel dieses Wahlrechts: Der Abgeordnete sollte in erster Linie unmittelbar seinem Wähler gegenüber verantwortlich sein. Nicht irgendwelchen Parteien, Lobbygruppen oder – neudeutsch – Non Governmental Organizations. Ein solches Mehrheitswahlrecht, heute beispielsweise im Vereinigten Königreich praktiziert, gilt als bester Weg der direkten Demokratie im repräsentativen Parlamentarismus.
Gegen das Mehrheitswahlrecht steht das Verhältniswahlrecht. Dieses verteilt nach unterschiedlichen Schlüsseln die Parlamentssitze entsprechend dem prozentualen Abschneiden der Parteien bei den Wahlen. Die Vertreter kleiner Parteien, die im Mehrheitswahlrecht nur selten eine Chance haben, ein Mandat zu erringen, da die Wähler im Wahlkreis offenbar Zweifel an den Fähigkeiten des Bewerbers haben, sind notgedrungen Verfechter dieses Wahlrechtsmodells.
Parteienvertreter statt Bürgerabgeordnete
Doch das Verhältniswahlrecht ist im Sinne des Bürgers alles andere als „gerecht“. Denn dadurch, dass Personen in die Parlamente einziehen, die im Wahlkreis chancenlos wären, wird des Volkes Wille maßgeblich verkehrt. Gleichzeitig wird der Bürger entmündigt, denn für die Aufstellung der Listen, nach denen nun die Ungewählten in die Parlamente einziehen, sind nicht die Wähler, sondern die Parteien zuständig. Damit verlagert sich das Entscheidungsrecht vom Volk auf die kleinen Personenkreise, die in den Parteien das Sagen haben.
Konkret hat das Verhältniswahlrecht dafür gesorgt, dass der Bundestag heute 709 statt vorgesehen 598 Abgeordnete beherbergt.
410 Parteienvertreter gegen 299 Bürgerabgeordnete
Diese sogenannten „Überhang- und Ausgleichmandate“ werden, nachdem die einstmals großen Parteien an Bürgerzuspruch verlieren, wobei ihre Wahlkreisbewerber gleichwohl dennoch erfolgreich sind, die Parlamente immer weiter aufblähen. Das Verhältniswahlrecht macht aktuell bereits aus den 299 Abgeordneten aus den Wahlkreisen 709 Mitglieder des Deutschen Bundestags. Was gleichzeitig bedeutet: Da 410 Abgeordnete nicht ihren Wählern in den Wahlkreisen, sondern ihren Parteien verpflichtet sind, ist die Entmündigung des Bürgers unvermeidbar – der Wille des Volkes geht nicht mehr von diesem, sondern von den Parteifunktionären aus. Ein Prozess, der sich weiter verstärken wird, wenn noch mehr Parteien ohne Direktwahlchance größere Verhältnisanteile erhalten.
Der Gordische Knoten
Dieses Problem zu lösen gleicht einem Gordischen Knoten. Denn entweder, der Trend zum Parteienstaat wird weiter verstärkt, indem das Wahlrecht die Anzahl der Wahlkreise weiter verkleinert und damit den Anteil der Parteiabgeordneten zu Lasten der Bürgervertreter weiter erhöht, oder aber die Idee, Parteienvertreter nach deren Anteil an den abgegebenen gültigen Stimmen zu orientieren, bliebe auf der Strecke.
Eine Einigung scheint deshalb ausgeschlossen:
- Abgeordnete mit vergleichsweise sicherer Wählerunterstützung wehren sich dagegen, die Anzahl der Wahlkreise weiter zu Gunsten der Parteiabgeordneten zu verringern, wie dieses ausgerechnet der Bundestagpräsident Wolfgang Schäuble, und mit ihm Vertreter der Kleinparteien, vorgeschlagen haben. Wollen sie die Anzahl der Bundestagsmandate verringern, muss an das Verhältniswahlrecht und damit an die Bürgervertretung die Axt angelegt werden.
- Abgeordnete, die ihre Existenz der Partei und nicht dem Wähler zu verdanken haben, hingegen halten unverdrossen am Verhältniswahlrecht fest – nachvollziehbar, denn nur dieses garantiert ihnen ihr Mandat.
Es treffen – wie das im Versuch der Quadratur des Kreises unvermeidbar ist – unvereinbare Vorstellungen aufeinander, die eine Wahlrechtsänderung scheinbar unmöglich machen.
Die SPD bietet eine vorläufige Lösung in die richtige Richtung
Vorausgesetzt, Oppermann hat die interne Diskussion der SPD-Führung zutreffend dargestellt, kommt nun von den Sozialdemokraten eine interessante Idee, die zumindest für eine Übergangsphase halbwegs sinnvoll sein könnte. Demnach soll künftig wieder der Ansatz der gleichen Parlaments-Anteile aus Bürger- und Parteienvertretern gelten. Die Hälfte der Mandate wird nach Bürgerwillen aus den Wahlkreisen besetzt. Die andere Hälfte der Mandate fällt dann den Parteivertretern zu. Allerdings – wie bereits gegenwärtig – werden dabei die über die Wahlkreise errungenen Mandate in Anrechnung gebracht. Was konkret bedeuten könnte: Die größeren Parteien sind mit Bürgervertretern im Parlament vertreten, die kleineren hingegen mit Parteienvertretern und NGO-Lobbyisten. Denn die Mandatsträger der Parteien, die in den Wahlkreisen beim Bürger keine Chancen hatten, müssten notgedrungen über den Verhältnisblock der Parteien in den Bundestag einziehen.
Anders als heute allerdings scheint die SPD bereit zu sein, den Überhang- und Ausgleichsunsinn zu beenden, zumindest einzuschränken. Was bedeutet: Ist die Anzahl des Parteienvertreterblocks ausgereizt, ist Schluss. Damit blieben jene heute 111 Wahlrechtsgewinner vor der Tür. Das Parlament hätte künftig eine feststehende Mandatszahl – und die Wahlkreisabgeordneten das erste Zugriffsrecht.
Eine optimale Lösung muss den Bürgerwillen zurückholen
Eine optimale Lösung allerdings wäre dieses im Sinne der Bürgerrepräsentanz immer noch nicht. Denn der SPD-Vorschlag geht eindeutig zu Lasten jener Abgeordneten, die beim Bürger unmittelbar auf Zustimmung stoßen, solange der Parteienblock nicht einer eigenständigen und unabhängig vom Wahlkreisblock zu besetzenden Zuordnung unterliegt, sondern jene belohnt, die beim Bürger keine unmittelbare Zustimmung finden konnten. Doch immerhin: Es ist ein Schritt in die richtige Richtung nicht nur, weil er die Anzahl der Abgeordneten wieder zurückschraubt, sondern vor allem auch deshalb, weil er das Grundübel der Diskrepanz zwischen Bürger- und Parteienvertretern in den Parlamenten zumindest ansatzweise angeht.
Wollte man das Grundübel der Unvereinbarkeit der Wahlsysteme tatsächlich dauerhaft lösen, dann wäre ein qualifiziertes Mehrheitswahlrecht der einzig sinnvolle Weg, solange der Grundgesetz-Grundsatz gilt, dass alle Macht vom Volke, und nicht von den Parteien ausgeht. Ziel sein muss ein Wahlrecht, in dem ausschließlich die Bürger in den Wahlkreisen ihre Vertreter entsenden – und die Parteiabgeordneten vor der Parlamentstür bleiben.
Denkbar wäre, die vorgesehenen 598 Mandate in Gänze aus den 299 Wahlkreisen zu besetzen – indem dort der erste und der zweite erfolgreiche Bewerber in den Bundestag einziehen. Oder aber, die Anzahl der Wahlkreise wird verdoppelt und es kann nur in den Bundestag einziehen, wer eine absolute Mehrheit der Wähler auf sich vereinen konnte. Dazu wären dann nicht selten zwei Wahlgänge vorzusehen, bei dessen zweiten der Erst- und der Zweiplatzierte gegeneinander antreten. Ein solches Wahlrecht kann unmittelbar zu einer Wiederbelebung des angekratzten Demokratieverständnisses führen. Denn die Bewerber könnten sich nicht länger auf die Macht der Partei verlassen – sie müssten vielmehr direkt an die Bürger als Wähler heran und diesen erklären, wie sie ihre Interessen wahrnehmen wollen.
Die Konsequenz liegt auf der Hand: Im Parlament säßen künftig wieder Bürgervertreter. Da das den Parteiapparatschiks und ihren Räten der NGO-Lobbies aktiv gegen deren Machtinteressen geht, wird ein solches Bürgerwahlrecht allerdings kaum Chancen haben. Und das, wo es doch sogar auf der Grundlage des Grundgesetzes stünde. Denn Artikel 38 (3) GG schreibt fest, dass das konkrete Verfahren der Wahlen durch ein Bundesgesetz bestimmt wird. Und ein solches ist mit einfacher Parlamentsmehrheit und damit durch Union und SPD allein zu beschließen.
Meint es die SPD folglich Ernst und schließt sich die Union deren Vorstellungen an, dann bestünde tatsächlich die Chance, das bestehende, bürgerfeindliche Wahlrecht durch eines zu ersetzen, das dem ursprünglichen Gedanken des Abgeordneten als Vertreters seiner Wähler und nicht seiner Parteien entspricht. Und mit dem Absatz 1 des GG-Artikels 38 endlich wieder Geltung bekäme:
„(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“
Sie müssenangemeldet sein um einen Kommentar oder eine Antwort schreiben zu können
Bitte loggen Sie sich ein
Wenn man Kandidaten aus einem anderen Wahlkreis wählen könnte, wäre die Zahl der Abgeordneten möglicherweise auf zwei reduziert. Ihre Auffassung ist zwar theoretisch richtig, aus der Überlegung der Verantwortlichkeit heraus, würde aber die Anschaffung des Parlamentarismus voraussetzen. Es wäre eine Wahlmonarchie. Wie stellen Sie sich deren Kontrolle vor? Wie wäre eine Abwahl zu gewährleisten?
Hier ein sehr guter Vorschlag von der AfD initiiert von Herrn Glaser:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/140/1914066.pdf
– Die Zweitstimme bestimmt die Anzahl der Abgeordneten, die einer Partei zustehen
– Folglich kann sie auch nur maximal so viele Direktmandate haben.
– Hat eine Partei zu viele , werden nur die berücksichtigt, die die besten prozentualen Werte erzielt haben.
– sind es zu wenig Direktmandate kommt die Liste zum Zuge.
– den Listenkanditaten kann man direkt wählen, und so tief gelistete Kandidaten nach vorne bringen
Lieber Herr Spahn,
ich finde es rührend, wie Sie sich an dem Vorschlag des Herrn Oppermann abarbeiten. Ich weiß es und Sie wissen es und der Herr Oppermann weiß es, dass dieser Vorschlag nie und nimmer durchkommt.
Das einzig Vernünftige wäre, bei 299 Wahlkreisen gäbe es 299 direkt von den Bürgern gewählte Abgeordnete. Punkt. – Man darf ja mal träumen.
Prinzipiell ist die Direktwahl der Abgeordneten eine gute Idee. Ich sehe allerdings das Problem, dass ein Übergang vom aktuellen zu einem solchen System nicht möglich wäre. Es würde darauf hinauslaufen, dass die in den jeweiligen Wahlkreisen populärsten Parteien – und das sind vor allem aufgrund der politischen Trägheit der meisten älteren Wähler – nun mal immer noch CDU/CSU und in manchen Westregionen SPD. Im Osten aktuell vermutlich auch in paar einzelne AfDler und ein paar Grüne in den Uni-/Großstädten. Diese Parteien würden einfach von ihnen ausgewählte Bewerber in die Wahlkreise schicken, mit ihrem „Label“ versehen und schon bliebe alles beim… Mehr
Äh, verstehe ich Sie richtig? Ich soll bei einer Wahl bis zu 200 (vermutlich orientiert an den bestehenden Wahlkreisen?) Leute wählen, d.h. ich kann und soll auch mitentscheiden, z.B. welcher Abgeordnete aus Bayern meine Interessen als Schleswig- Holteinerin im Bundestag vertritt? Mal unabhängig davon, das es schwierig sein dürfte, 200 Personen zu wählen, denn für eine Entscheidung müsste ich wissen, wofür die stehen, frage ich mich, wie die verschiedensten Manipulationen aus diesem Wahlrecht vermieden werden sollten. Sie haben in einem obigen Kommentar den Vorschlag gemacht, dass nur fachlich geeignete Personen zur Wahl antreten dürfen. Dieser Vorschlag gefällt mir. Wenn man… Mehr
Man sollte es wie in der Schweiz machen. Auch dort kombiniert man Verhältniswahl mit Persönlichkeitswahl, hat aber stets die gleiche Abgeordnetenzahl von 200. Die Parteien stellen Listen nach Kanton (Bundesland) auf. Jeder Bürger darf so viele Stimmen abgeben, wie dem Kanton (Bundesland) Nationalratssitze (Bundestagssitze) zustehen. Der Stimmbürger hat dabei die Möglichkeit, die Liste unverändert abzugeben oder sie durch Streichen, Kumulieren oder Panaschieren zu verändern. Er kann also Personen seiner Wahl wählen und andere streichen. Er kann auch Kandidaten verschiedener Parteien wählen. Am Ende hat Partei A z. B. das Recht auf 30 % der Sitze, die nun mit ihren meistgewählten… Mehr
Im Artikel wird zurecht kritisiert, dass die Mehrheit der Abgeordneten überhaupt nicht von den Wählern unmittelbar gewählt wurden. Auch mit dem Hinweis, dass dies eigentlich dem Grundgesetz wiederspricht. Viele Probleme eines reinen Mehrheitswahlrechts werden allerdings auch nicht angesprochen. Das Konzept geht davon aus, dass ein Abgeordneter primär eine Region vertritt und nicht eine politische Richtung. Das dürfte aber heute selten zutreffen. Da die politische Grundrichtung doch von den Parteien geprägt wird, haben die Wähler oft effektiv nur eine Person zur Auswahl. Dann bleiben viele Stimmen faktisch ohne jede parlamentarische Vertretung (Bayern wärez.B. zu nahezu 100% CSU). Überhaupt ist eine parlamentarische… Mehr
Es wäre mir im Grunde egal, ob wir ein Verhältnis- oder Mehrheitswahlrecht haben, solange man, ähnlich wie in der Schweiz, das Volk befragen würde. Seien wir mal ehrlich: Im Bundestag wird ohnehin nur abgenickt und kein Mensch folgt da seinem Gewissen oder dem Willen der Bürger, sofern diese Strolche überhaupt mal anwesend sind, was ja auch immer seltener der Fall ist. Diese Form von Demokratie ist kaputt und sollte durch ein System wie in der Schweiz ersetzt werden.
Sie sagen es Herr Spahn, wir wollen die „Quadratur des Kreises“. Daher gehen wir vom Hundertsten ins Tausendste, um was eigentlich abzubilden? Immer mehr Parteien mit immer mehr Parteiideologien? Dieser Denkansatz geht in die falsche Richtung. Als Bürger muss ich keine Politik entwerfen. Ich bin aber sehr wohl im Stande zu beurteilen, ob die Politik einer Regierung gut oder schlecht war. Daher geht es bei Wahlen vor allem darum, eine schlechte Regierung ABWÄHLEN zu können. Der Parteienstaat hat aber dafür gesorgt, dass eine Regierung durch Koalitionen aller Art bis zum Nimmerleinstag perpetuiert werden kann und wird. Eine Abwahl ist unmöglich,… Mehr
Würden bei einem Mehrheitswahlrecht tatsächlich die Parteien ihre Macht verlieren? Warum hat Boris Johnson dann die Brexit-Gegner von der Aufstellungsliste für die Neuwahl streichen lassen?
An der Stelle hinkt der o. g. Vorschlag meiner Meinung nach. Weiter muss man sich die ehrliche Frage stellen: Wer kennt alle Kandidaten seines Wahlkreises so gut, dass er weiß wofür diese stehen? Kann man den Kandidaten vertrauen, nach der Wahl genauso zu entscheiden, wie sie es vorher gesagt haben?
der kann dann bei der nächsten Wahl
abgewählt werden. ist heute nicht so leicht.
die Riebsamens bleiben . . .
@Querdenker_Tech, ein solches Wahlrecht setzt einen mündigen Bürger voraus, der sich auf Wahlveranstaltungen informiert wofür der Kandidat steht. Ebenfalls sollte man sich die Mühe machen, die Parteiprogramme zu lesen (das kann man schon heute), um die entsprechenden Fragen zu stellen – Demokratie ist eine mühsame Sache für den Wähler!
Wenn der Kandidat seine Wahlversprechen nicht einhält, wird er eben abgewählt – so sieht es die Demokratie eigentlich vor – die ist nur bei uns ausgehebelt. Irgendwo müssen aber die Damen und Herren (vor allem die Damen) mit den -logen-Berufen / Abiturienten ohne Abschluss untergebracht werden!