Psychologische Gutachten als Opferverhöhnung: War die Todesfahrt von Stuttgart Doppelmord oder nur muslimische Pubertätskrise?
Nein, wirklich nicht: Wer so eine Justiz hat, der braucht keine Feinde mehr. Ein Fall, wie ein Schlag ins Gesicht der Rechtschaffenden und in die Gesichter der Angehörigen der beiden Todesopfer eines deutsch-türkischen Rasers, dessen Gerichtsverhandlung gerade auf verstörende Weise belegt, warum die Prognosen für die Zukunft Deutschlands so düster aussehen. Warum die Integration von hunderttausenden kulturfremden jungen Muslimen aus Syrien, Afghanistan, dem Irak und aus Nordafrika scheitern muss.
Es geht hier um den Fall eines zwanzigjährigen Deutsch-Türken, der im vergangenen März in einem angemieteten 550 PS starken Jaguar mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit durch die Stuttgarter Innenstadt raste und dabei zwei Menschen tötete. In einer Tempo-50-Zone fuhr der Wagen mit 160 h/km. Es starben ein 25-Jähriger und seine 22-jährige Freundin.
Fotografien der Opfer in Bilderahmen, welche die Eltern mit ins Gericht gebracht hatten, dürfen zwar auf den Tischen stehen bleiben; im Verlauf des Prozesses gibt die Richterin allerdings die Anweisung, die Fotos so hinzustellen, dass die anderen Prozessteilnehmer sie nicht direkt sehen können. Eine zu große Zumutung für den wegen zweifachen Mordes Angeklagten? Tatsächlich möchte die Staatsanwaltschaft den Jaguar als Mordwaffe eingestuft und Geschwindigkeitsrausch als Motiv gedeutet wissen. „Durch das Auswerten des Bordcomputers wurde auch herausgefunden“, schreibt der Tagesspiegel, „dass der Fahrer das Gaspedal kurz vor dem Unfall bis zum Anschlag durchgedrückt hatte.“
Allerdings scheint eine lebenslange Haftstrafe der Justiz für den mutmaßlich zweifachen Mörder dennoch unwahrscheinlich. Und zwar nicht zuerst deshalb, weil eine Verurteilung wegen Mordes kompliziert ist, sondern weil ein vom Gericht bestellter Gutachter eine Beurteilung über den Angeklagten abgibt, die exemplarisch stehen kann für das, was wir in diesem Deutschland der anhaltenden Massenzuwanderung zukünftig noch erwarten dürfen:
Ein Kinder- und Jugendpsychiater hatte laut Focus Online als Gutachter der Justiz für den jungen Erwachsenen empfohlen, „bei dem Angeklagten das Jugendstrafrecht anzuwenden. Im Gegensatz zum Erwachsenengesetzeskatalog beträgt hier die Höchststrafe zehn Jahre.“
Noch verstörender und empörender ist hier allerdings die Begründung, in der der Gutachter darauf hinweist,
„dass der junge Deutsch-Türke Mert T. äußerst eng an die Mutter gebunden sei und sich nicht altersgerecht verhalte. Er sei das Nesthäkchen, das jüngste Kind. Das Baby, das sich noch nicht aus dem engen Familienbund lösen konnte, um sich auf eigene Füße zu stellen. In türkischen Kulturkreisen, führt das Gutachten an, gelten andere Sitten als in deutschen Familien. Durch die Protzereien mit Autos und toller Kleidung habe der angehende Mechatroniker versucht, erwachsen zu erscheinen.“
Ein Psychogramm, wie eine Blaupause für hunderttausende als viertes, fünftes oder sechstes männliches Kind geborene Muslime, die seit 2015 illegal nach Deutschland eingereist sind. Wenn also bei der Ankunft nicht glaubhaft gemacht werden konnte, dass man ein unbegleiteter Minderjähriger ist, wenn also nicht die vielfachen Vorzüge und exklusiven Aufenthaltsrechte dieses Status beansprucht werden können, dann kann es im Falle einer Straftat und exemplarisch vorgeführt am Prozess des deutsch-türkischen mutmaßlichen Doppelmörders nachgereicht passieren, dass nichts passiert oder deutlich weniger, als es das Strafgesetzbuch regulär vorsieht.
Eine von einer Reihe weiterer übler Randnotizen aus diesem Prozess geht so: Der Todesfahrer hätte sich direkt nach dem Unfall nicht um die Opfer gekümmert, sondern erst einmal den Autovermieter angerufen, ob die Versicherung übernimmt. Sicherlich findet sich auch hier noch ein Gutachter, der einen Schockzustand des potentiellen Neu-Minderjährigen attestiert, der allerdings so abgebrüht und kaltschnäuzig reagierte, dass er sogar noch seine Freunde in der Nacht bat, „Videobeweise“ zu löschen. Die Handlungsweise eines unreifen Jugendlichen – nur zufällig im jungen Erwachsenalter – , der in der Nacht nach dem Unfall auch seine gesammelten Spritztouren bei Instagram löscht und seinen letzten Beifahrer anweist, „sich um die Beseitigung der anderen Clips von den Jaguar-Trips zu kümmern“, wie Focus Online weiter schreibt?
Dem Anwalt der Eltern der getöteten jungen Frau will nicht in den Kopf, wie die Justiz einen als Erwachsenen einstuft, wenn es darum geht, einen Jaguar mit 550 PS zu steuern, der anschließend als Todesfahrer vor Gericht aber als Jugendlicher durchgehen soll.
Nun hat die Justiz noch keine Entscheidung gefällt. Es bleibt die vage Hoffnung, dass das Gericht dem Gutachter nicht folgt. Warum Hoffnung? Weil wir uns mit diesem Fall in Deutschland an einer gefährlichen Schnittstelle befinden, wenn zukünftig die vielfachen kulturellen Verwerfungen einer in Massen zugewanderten moslemischen Klientel in Strafverfahren als mildernder Umstand gelten könnte.
Hier geht es aber doch darum, einmal einen Musterprozess zu führen, der klare Kante zeigt gegen einen verheerenden Zeitgeist, der sich in Verständnis dem Täter gegenüber erschöpft und kein Mitgefühl mehr zeigt für die Opfer der Auswüchse einer fremden Kultur, der gegenüber wir keine Kompatibilität suchen sollten, sondern eine dringend notwendige deutliche Abgrenzung.
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Das Problem ist, “ lebenslänglich “ gibt es in Deutschland nur auf dem Papier und bedeutet maximal 24 Jahre. Auch die Mörder der RAF-Bande kamen nach dieser Zeit frei ( unter ihrem Innenminister Schilly auch früher ) und beziehen dafür jetzt lebenslänglich Unterhaltszahlungen. Da lob ich mir die amerikanische Justiz, die verhängt für abscheuliche Verbrechen, wenn nicht die Todesstrafe, auch schon mal 150 Jahre oder mehr.
„„bei dem Angeklagten das Jugendstrafrecht anzuwenden. Im Gegensatz zum Erwachsenengesetzeskatalog beträgt hier die Höchststrafe zehn Jahre.““
Aha wieso verknackt man denn nicht wenigstens auch den Fahrprüfer, der ihm den Führerschein gegeben hat (trotz seiner offenkundigen Unreife) und den Auto-Verleiher, weil der die Herausgabe eines 500+ PS Wagens nicht verweigert hat?
Vielleicht sollte man das mal einführen, dass man einen psychologischen Nachweis erbringen muss, psychologisch und vom Reifegrad in der Lage zu sein, ein Fahrzeug zu führen, ansonsten darf man nicht fahren.
In einem früheren Beitrag habe ich mal geschrieben, es sei nicht die Ethnie sondern die Mentalität, die verhindere, dass diese Leute einmal wirklich heimisch werden können in unserem Land. Es scheint zu stimmen, was ich damals dachte und schrieb. Die wahren Verantwortlichen aber sind Mitglieder unserer eigenen Gesellschaft, die wider besseres Wissen die Flutung der Anderssozialisierten diesem Land antun. Wir werden nichts tun können. Diese Ankömmlinge sind robust und unverschämt, wie es halt in der ihnen eigenen Heimat beigebracht wurde. Da es heute schon viele Berührte bei uns gibt, bleiben Geheimhaltung von Namen u. Adressen ein frommer Wunsch. Von daher… Mehr
„Jaguar F-Type R“ Heute morgen einen beim Start vor einer Shisa-Bar gesehen und vor allem gehört. Leider ohne Gehörschutz …
Was so alles mit Hartz 4 gehen kann. Unglaublich.
Gleich vorweg –dieser Fall ist alles andere als eine Pubertätskrise. Dennoch halte ich auch in diesem Fall eine Anklage wegen „Mordes“ für falsch. Totschlag hingegen halte ich hier für unbedingt angemessen, da der oder die Unfallverursacher in solch krassen Fällen tatsächlich immer den Tod Dritter, bzw. das Risiko das Dritte durch ihr Verhalten verletzt oder getötet werden billigend in Kauf nehmen. Aber „Mord“, setzt bekanntlich Vorsatz voraus. Diese irren, rücksichtslosen Raser mögen alles Mögliche sein aber sie nehmen sich ja nicht bewusst vor Menschen Tod zu fahren. Wenn die Justiz bei den Messerstechern die gleiche Messlatte ansetzen würde, müsste dementsprechend… Mehr
Da gebe ich reccht,
da müßte auch Jeder als Mörder angeklagt weden
dann kann man ja auch mit einem Maschinengewehr in eine Menschenmenge schiessen. Man nimmt zwar in Kauf, dass irgendwer von einer Kugel getroffen und verletzt oder schlimmeres wird, aber man plant es nicht bewusst, man nimmt es nur billigend in Kauf. Also ist es kein Mord, sondern nur Totschlag.
War der Totalschaden vielleicht von Anfang an geplant und die Opfer waren nur zur falschen Zeit am falschen Ort?
Eigentlich noch positiv, dass solche Fälle überhaupt noch vor Gericht gehen. Irgendwann steht dann in der Zeitung: über die Bestrafung bestimmt das Familienoberhaupt und der Clan wird sich mit den Eltern in Verbindung setzen…..
Ob man in der kulturellen Heimat dieses „Schuldverminderten“ auch so ein Einsehen hätte? Und wenn die Opfer demselben Kulturkreis angehören würden? Was sieht eigentlich die Scharia bei solchen Vergehen vor? Hauptsache ist jedoch, dass dieser „Doppelmord“ nicht durch Rechte instrumentalisiert wird.
Als kürzlich in Berlin ein außer Kontrolle geratener SUV vier Menschen tötete, erhob sich bei den üblichen Verdächtigen umgehend ein lautes Geplärre nach Verbot von SUV’s.
Die sehr viel gefährlicheren PS-Boliden scheinen unsere verbotsfetischistischen grünen Gutmenschen weniger zu stören, warum nur? Etwa, weil solche Blechkisten mit Vorliebe von zugewanderten Kulturbereicherern gesteuert werden?
Vergessen Sie es, Herr Wallasch. Wenn das Gericht auch von sich aus angemessen urteilen würde, was aller Erfahrung nach sehr, sehr unwahrscheinlich ist: Die Sippe des Angeklagten weiß bestimmt, wo „das Haus wohnt“ oder die Kinder in die Schule gehen. Aber die Zweiklassenjustiz ist auch ohne das längst etabliert, und unsere Rolle darin festgeschrieben: mehrheitlich Opfer, aber zu Privilegierten, den „Herrenmenschen“, werden die anderen gemacht. Und ja: Ich unterscheide zwischen „uns“, den Zivilisierten, und „denen“, den Barbaren; nicht nach Hautfarbe oder Religion, aber nach Verhalten. Richter beispielsweise, die Kulturrabatt vergeben und damit die Opfer verhöhnen, oder junge Leute, die die… Mehr