Merkels Protektorat

Die Politik der Bundeskanzlerin führt zu einer politischen Parallelstruktur in Europa und in Deutschland – neben den regulären, durch Verfassungsrecht gebildeten und gebundenen staatlichen Strukturen. Die deutsche Migrationspolitik bewegt sich seit dem vergangenen Sommer außerhalb jeder rechtsstaatlichen Form.

Es ist schon ein paar Monate her, da wurde Finanzminister Schäuble mit folgender Äußerung zitiert (FAZ vom 29.10.2015): „Vielleicht ist es auch wahr, dass es nicht genügend gelungen ist, überall in der Welt kommunikativ hinreichend klarzumachen, dass wir nicht eine Dauerentscheidung, sondern eine Ausnahmeentscheidung gemacht haben.“

Nein, liebe Leser, ich will hier nicht Herrn Schäuble als möglichen Kandidaten einer Wende in der Migrationspolitik ins Spiel bringen. Um etwas ganz anderes geht es. Schäubles Satz ließ durchblicken, dass hier eine Entscheidung völlig außerhalb von Recht und Gesetz getroffen wurde. Die Öffnung der deutschen Grenzen geschah durch die Kanzlerin (nach einem nächtlichen Telefonat mit dem österreichischen Bundeskanzler, so Merkel auf dem CDU-Parteitag). Bis heute ist nicht klar, ob es eine schriftliche Anordnung gibt. Ob es einen formellen Kabinettsbeschluss gibt. Auf jeden Fall gibt es keine Vorlage, die dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt worden wäre. Schon gar nicht gibt es eine Gesetzesvorlage.

Spätestens hier hätte man ja festlegen müssen, für welche Dauer die „Maßnahme“ gilt. Und für welchen Personenkreis sie eigentlich gilt. Für alle Personen, die auf der Balkanroute unterwegs sind? Für alle Personen, die „aus Syrien“ kommen? Man fragt sich ja, auf welchem Weg die nordafrikanischen Gewalttäter nach Köln gelangt sind und auf welcher Grundlage sie in Deutschland aufgenommen wurden. Es ist also nicht so, dass Merkel nur ungenügend „kommuniziert“ hat, dass sie eine Ausnahmeentscheidung getroffen hat. Es liegt gar keine Ausnahmeentscheidung vor, sondern eine Generalanweisung ohne jegliche eingrenzende Festlegung. Zu dieser Generalanweisung hat Merkel sich selbst ermächtigt. In der Folgezeit hat sie zwei weitere generalisierende Erklärungen abgegeben: 1. Die deutsche Bundesgrenze ist gegenüber der illegalen Massenmigration nicht zu halten (Merkel per Fernsehinterview). 2. Die Öffnung der Bundesgrenze geschieht auf Grundlage eines „humanitären Imperativs“ (Merkel per CDU-Parteitag).

Die deutsche Migrationspolitik bewegt sich seit dem vergangenen Sommer außerhalb jeder rechtsstaatlichen Form. Sie ignoriert nicht nur die (mit dem Schengen-Abkommen verbundenen) „Dublin III“-Vereinbarungen, sondern steht auch in Widerspruch zu Geist und Buchstaben der Genfer Flüchtlingskonvention und zur verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland. Die Politik der Bundeskanzlerin führt zu einer politischen Parallelstruktur in Europa und in Deutschland – neben den regulären, durch Verfassungsrecht gebildeten und gebundenen staatlichen Strukturen. Sie ist eine Form der Protektoratspolitik, eine Politik ohne regulären Staat.

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Der Balkankorridor – Die Protektoratspolitik hat inzwischen ihre eigene physische Realität geschaffen. Die Berichte, die uns von den Migrationsbewegungen auf sogenannten Balkanroute erreichen, zeichnen nicht das Bild eines chaotischen Rette-sich-wer-kann, sondern deuten auf ein regelrechtes Begleit- und Übergabesystem hin, das auf der Meerpassage zwischen der Türkei und Griechenland beginnt und bis zur deutschen Grenze führt. Wer angibt, dass sein Zielland Deutschland ist, wird (mehr oder weniger zuverlässig) transportiert, verpflegt und von Polizeikräften begleitet. Internationale Organisationen sind unterstützend tätig. Dabei handelt es sich nicht nur um eine einmalige Aktion für einen einzelnen Flüchtlingstreck, auch nicht um den Aufbau eines Auffanglagers im Südosten Europas, sondern um ein ständiges System der Migrationsunterstützung, um einen Korridor. Die generelle Aufnahmezusage der Bundeskanzlerin im September, die nach wie gilt, hat hier eine eigene Realität geschaffen. Inzwischen wird dieser Korridor auch von Migranten aus Mittelasien und verschiedenen Teilen Afrikas benutzt. Die gut funktionierende Grenzsicherung zwischen Marokko und Spanien wurde ausgehebelt.

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Darf ein Staat an seiner Grenze Menschen abweisen? – Nun gibt es die Behauptung, diese Verhältnisse seien gar nicht auf eine Sondermaßnahme der deutschen Kanzlerin zurückzuführen, sondern durch das internationale Flüchtlingsrecht und das deutsche Asylrecht begründet. Der Korridor sei also im Grunde rechtlich geboten. An dieser Stelle sollte man sich nicht bluffen lasse, sondern einmal genau hinschauen. Ein Artikel in der FAZ vom 5.1.2016 über die neuen Grenzsicherungen von Schweden und Dänemark enthält einen Kasten zur Lage in Deutschland. Unter der Überschrift „Warum Flüchtlinge ohne Dokumente nicht abgewiesen werden“ gibt es vier Aussagen: 1. Wer als Ausländer ohne Pass nach Deutschland einreist, begeht nach § 95 des Aufenthaltsgesetzes eine Straftat; 2. Nach der Genfer Flüchtlingskonvention ist das Strafverfahren auszusetzen, wenn nur durch eine Einreise in das Zielland ein Asylantrag gestellt werden kann; 3. Dies gilt das aber nur, wenn die Migranten „unmittelbar aus einem Gebiet kommen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit“ bedroht werden (Artikel 31 der Genfer Flüchtlingskonvention); 4. Dennoch dürfen die an der Grenze ankommenden Personen nicht abgewiesen werden, weil sie gegen die Entscheidung der Behörden, dass sie nicht unmittelbar aus einer Bedrohung fliehen, vor einem deutschen Gericht Widerspruch einlegen dürfen. Der Autor der FAZ schreibt hier den Satz: „Daher werden Asylsuchende eingelassen, bis über ihren Antrag entschieden wurde.“ Und dann folgen noch zwei letzte Sätze, die den Leser nun ganz perplex zurücklassen: „Eigentlich hätte die deutsche Polizei nach § 18, Absatz 2 des Asylgesetzes die Möglichkeit, Asylsuchende an der Grenze abzuweisen, wenn sie aus einem sicheren Drittstaat kommen. Diese Regelung ist allerdings auf Anweisung des Bundesinnenministers derzeit ausgesetzt.“

Also gilt die Aussage Nr. 4 (man darf nicht abweisen, weil eine Klage vor einem deutschen Gericht möglich sein muss) doch nicht? Das legt auch der gesunde Menschenverstand nahe, der sich fragt, wie denn Schweden und Dänemark ihre Abweisungen an der Grenze hinkriegen. Offenbar hätte Deutschland diese Möglichkeit auch (und der Bundesinnenminister hat die entsprechende Regelung ausgesetzt und damit erst das Abweisungsproblem geschaffen). Die ganze Drittstaatenregelung wäre ja absurd, wenn jeder Staat erstmal alle Zuwanderungswilligen ins Land holen müsste, um mit ihnen die gerichtliche Überprüfung zu absolvieren. Der FAZ-Autor führt den Leser aber auch durch seine Formulierung „daher werden Asylsuchende eingelassen“ in die Irre, denn die meisten Leser haben bei „einlassen“ den Weitertransport ins Landesinnere Deutschlands vor Augen. Das wäre gar nicht zwingend notwendig. Es gibt die Möglichkeit, die gerichtliche Klärung in geschlossenen Transitzonen an der Grenze stattfinden zu lassen.

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Ein Doppelspiel: Der Flüchtling und der Einwanderer – Aber warum werden die Migranten überhaupt bis nach Deutschland geführt? Es wird der Eindruck erweckt, sie seien solange auf einer „Flucht“, bis sie Deutschland angekommen sind. Dieser Eindruck ist eine Täuschung. Die oben zitierte Passage aus Artikel 31 der Genfer Flüchtlingskonvention besagt, dass das Zielland, in dem ein Asylantrag gestellt wird, vom Flüchtling nicht frei unter allen Ländern dieser Erde ausgesucht werden kann. Das Land seiner Zuflucht muss im unmittelbaren Umfeld seiner Bedrohung liegen. Es muss das erste sichere Land in der Nahbarschaft sein. Und bei dieser Festlegung geht es nicht darum, die Verantwortung für Krisen auf wenige Staaten abzuschieben. Dass sich entfernte Staaten bereit erklären, begrenzte Kontingente von Asylsuchende aufzunehmen (und die UNCHR hier Sorge tragen muss, dass die Bedürftigsten in die Kontingente kommen), ist ja unbenommen. Ebenso gehört es zur Pflicht der Staatengemeinschaft, die Nachbarstaaten von Krisengebieten zu unterstützen. Der Sinn der Regelung „das erste sichere Nachbarland“ besteht darin, das Recht auf Heimkehr der Flüchtlinge zu wahren. Und sie als Kraft für die Krisenbewältigung ihrer Länder zu erhalten. Alles andere wäre eine weltweite Exodus-Förderung und stände in krassem Gegensatz zu Geist und Buchstaben des Völkerrechts.

Deshalb ist die rechtliche Unterscheidung von Flüchtling und Migrant keine Spitzfindigkeit und auch kein Zeichen von Kaltherzigkeit. Wenn ein Flüchtling aus eigener Entscheidung das Nachbarland, in dem er als Flüchtling Aufnahme gefunden hat, verlässt und weiterwandert, verändert er seinen Status. Er positioniert sich anders. Er streift seine Rolle als Flüchtling gewissermaßen ab und wird zum Migranten. Er kann dann nicht mehr unter dem besonderen Schutz der Flüchtlingskonvention stehen. Gewiss steht er, wenn er vor seinem Weiterwandern eine Zusage seines Ziellandes (Visum) bekommt, unter einem neuen Schutz. Hat er aber diese Zusage nicht, ist er ein illegaler Migrant auf eigene Faust.

Die Migrationswelle, die sich seit mehr als einem Jahr auf Europa richtet, bewegt sich in der Grauzone zwischen Flüchtling und Einwanderer. Die Hunderttausende, die den Balkankorridor nutzen, sind in ihrer ganz überwiegenden Mehrheit Migranten auf eigene Faust. Der einzige Schutz, auf den sie sich berufen, ist die Schutzzusage der deutschen Kanzlerin. In diesem Sinn ist es keine Übertreibung, den Balkankorridor als Merkels Protektorat zu bezeichnen.

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Das Binnenland-Protektorat – Der Korridor ist an der deutschen Grenze nicht zu Ende, er setzt sich innerhalb von Deutschland fort. Die Migranten werden ins Land weitergeleitet. Sie verteilen sich auf die Länder und dann, in immer feineren Verästelungen, auf die Kommunen. Die Logik der ungeklärten Migrationsansprüche lässt den Korridor zu einer territorialen Parallelstruktur werden, die die ganze Landkarte durchdringt. Denn schon werden Rufe laut, dass es dem „Integrationsauftrag“ widerspreche, wenn man größere Lager bildet, und dass man deshalb die Migranten feinkörnig in das Siedlungssystem einstreuen müsse – bis in jedes einzelne Wohnhaus, jeden Betrieb, jede Schule etc., etc. Erst hier wird Merkels Protektorat wirklich komplett. Es bekommt seine wahre Dimension und Dauer als Parallelstruktur.

Nun merkt man, dass dieser Teil des „Korridors“ der viel größere und aufwendigere Teil des Protektorats ist. In diesen Tagen überbieten sich die herrschenden Konsens-Parteien mit Integrationsprogrammen, die im Grunde komplette Verdoppelungen der Normalaufgaben des Staates sind. Wohnungsbau, Bildungswesen, Arbeitsmarkt, Verwaltung, Polizei, Justiz – überall sollen gewaltige Investitionen getätigt werden. Das Personal soll erheblich aufgestockt werden. Die gesetzlichen Sozial- und Krankenversicherungen werden geöffnet. Alles Geld, das durch die schmerzhaften Spar-Einschnitte der vergangenen Jahre gewonnen wurde, wird nun in kürzester Zeit wieder ausgegeben. Die Bürger bekommen das ganz direkt zu spüren, wenn bei Sozialwohnungen, zusätzlichen Schulklassen, bei der Arbeitsvermittlung, beim Service in Bürgerämtern, bei Gerichtsverfahren nun „die Flüchtlinge“ vordringlich sind. Flüchtlinge, die in ihrer Mehrzahl noch nicht einmal eine Anerkennung als Asylant haben (und auch dann nur Aufenthaltsrechte für ein paar Jahre), werden behandelt, als wären sie Einwanderer – ohne dass der deutsche Souverän je eine Wahl bei der Zahl oder bei den Eigenschaften der ins Land Gekommenen gehabt hätte.

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Willkommenskultur und Integrationskultur – Zur „Willkommenskultur“ kommt nun die „Integrationskultur“. Sie ist die Steigerungsform der Willkommensformel und bietet auch eine perfekte Möglichkeit zur Problemverschiebung. Wenn es bei den Bürgern eine zunehmende Ernüchterung und auch Erschrecken über diejenigen gibt, die da inzwischen ins Land gekommen sind, heißt es nun: Es liegt an unseren ungenügenden Integrations-Anstrengungen in Deutschland. Unser Protektorat ist noch gar richtig aufgebaut. Ihr müsst noch mehr tun!

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Die Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland – Erst allmählich wird die deutsche Öffentlichkeit gewahr, welcher Art die Auseinandersetzung ist, die jetzt in unserem Land stattfindet. Erst allmählich wird der ganze Umfang der Rechtsgüter erkennbar, die im Gefolge von Merkels Grenzöffnung beschädigt werden.

Helds Ausblick – Folge 1/2016
Über den Landfrieden
Wir beginnen gerade erst zu begreifen, dass hier ein Einschnitt geschieht, der in der Geschichte der Bundesrepublik beispiellos ist. Es geht inzwischen um die „verfassungsmäßige Ordnung“ und um die „Staatlichkeit als tragende Verfassungsvoraussetzung“, wie es der ehemalige Verfassungsrichter Udo di Fabio in seinem Gutachten für die Bayrische Landesregierung schreibt. Es geht nicht mehr um das richtige Kommunizieren, sondern um Rechtsverletzungen, also um strafbare Handlungen. Ausdrücklich sagt das Gutachten, dass die Berufung auf die Achtung und den Schutz der Menschenwürde „keine Ermächtigung zur Durchbrechung der verfassungsmäßigen Ordnung“ sei (vgl. FAZ v. 18.1.2016). Diese Stellungnahme und andere Stellungnahmen von Staatsrechtlern zeigen, dass die Auseinandersetzung um die Migrationspolitik eine neue Qualität gewinnt. Jetzt geht es darum, dass die Öffnungspolitik gegenüber der Massenmigration den Kernbestand unserer Staatlichkeit berührt. Die Bundesrepublik Deutschland läuft Gefahr, in eine diffuse globale Struktur aufgelöst zu werden, in der alles verhandelbar und auch Europa nicht mehr als eine „Clearingstelle Brüssel“ ist.

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Merkels ungerührte Kanzlerschaft – Mancher wundert sich, mit welch ungerührter Kälte die Kanzlerin jede Korrektur ihrer Grenzöffnungs-Entscheidung zurückweist. Aber dies Vorgehen hat seine Logik. Man kann es als Teil eines Auflösungswerks verstehen, das auf die Schwächung der politischen und geistigen Bindungen der Deutschen an ihre Republik hinausläuft. Und das alle Trends aufgreift, die in diese Richtung wirken. Das Weltbild des Merkelismus orientiert sich an der Grenzenlosigkeit einer digitalisierten Weltvernetzung. Die gegenwärtige globale Migrationswelle passt sehr gut in dieses Weltbild. Der Druck dieser Welle ist für die Auflösung unserer staatlichen Verfassung nützlich und deshalb für Merkels Auflösungsphysik willkommen. Damit dieser Druck wirken kann, ist ein stärkeres Eingreifen und überhaupt eine Führung mit Kanten nicht nötig, man kann ihn einfach laufen lassen. So erklärt sich das Merkmal des Ungerührten, das Merkels gesamter Kanzlerschaft zu eigen ist. Ihr Protektorat ist wie ein weiter Deckmantel, so wie es der Satz „Wir schaffen das“ auch ist. Unter diesem Mantel kann auch eine mittelmäßige Persönlichkeit manchmal wie eine große Herrscherin wirken – und scheinbar unantastbar weiterregieren.

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Eine neue Gefechtslage – Und doch verändert sich etwas. Die Institutionen zeigen jetzt ihre Widerständigkeit. Sie zeigen die handfesten Kräfte, die in ihrem Bau wirken, ihr professionelles Rückrat. Viele Stellungnahmen zeugen von einem rapiden Vertrauensverlust des Merkelismus bei den staatlichen Profis – vom Verfassungsrichter bis zum Sachbearbeiter und Polizisten. Es gibt nicht mehr allein einen verstreuten Bürgerunwillen, eine Bewegung in den Institutionen hat eingesetzt. Die Merkelsche Migrationspolitik hat das geschichtlich gewachsene rechtsstaatliche Gewissen Deutschlands unterschätzt. Das Rechtsbewusstsein der Bürger wiegt letztlich schwerer als die Treue zu einer Kanzlerin. Über kurz oder lang wird hier der Zusammenstoß unvermeidbar sein.

Für eine breitere Oppositionsbewegung im Lande gibt es jetzt neue Möglichkeiten. Die Bürger können jetzt mit Herz und Verstand die Sache des Rechtsstaats zu ihrer Sache machen. Sie können um die Wiederherstellung der Autorität des Bundestages kämpfen. Sie können, wenn andere versuchen, das wachsende Chaos im Alltag den Behörden anzukreiden, den Mitarbeitern der Behörden und insbesondere der Polizei Verständnis und Zusammenarbeit anbieten. Das bedeutet, dass eine solche Oppositionsbewegung nicht zu klein denken darf. Beschränkt sie sich auf die Tonlage des Volksaufstands, verfehlt sie das nun eröffnete größere Kampffeld. Es geht um die Verteidigung unserer Bundesrepublik. Nur in ihrer Kontinuität kann die beschädigte Rechtsordnung und der Landfriede wieder hergestellt werden. Also wohlan, wenn sich der Merkelismus von Recht und Republik verabschiedet, sollte man diese Gefechtshöhen übernehmen.

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