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Ein bemerkenswertes Urteil fällte das Bundesverfassungsgericht, es wies die Klage von Windrad-Betreibern ab. Die hatten dagegen geklagt, daß ihre sogenannten Übergewinne abschöpft wurden, um die Strompreise niedrig zu halten. Ziel der mittlerweile ausgelaufenen Strompreisbremse war es, Verbraucher angesichts der Energiekrise bei hohen Strompreisen zu entlasten. Dagegen wehrten sich 22 Betreiber von Windkraft-, Photovoltaik- und Biomassenanlagen beim obersten deutschen Gericht. Sie hielten die Abschöpfung für verfassungswidrig. Doch das Urteil war so zu erwarten, sagt Rechtsanwalt Thomas Mock gegenüber Tichys Einblick.
Der Vorgang wirft einen deutliches Licht auf einen Geschäftsbereich, der weitgehend im Dunkeln liegt. Man sieht lediglich die vielen Windräder, die angeblich gut gegen eine Klimakatastrophe seien. Doch dies versperrt den Blick auf das sagenhafte Geschäft, das dahinter steht. Das stellt so ziemlich alles in den Schatten, was bisher in auch gutgehenden Wirtschaftsbereichen verdient werden konnte.
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Grundsätzlich gesehen (Kosten- Nutzen Rechnung) ist die Stromerzeugung mit Windrädern nicht wettbewerbsfähig, weil nicht grundlastfähig. Also kommt jetzt der planwirtschaftlich denkende Linkspolitiker aus den drei bis vier Linksparteien im Bundestag und beschließt, Steuergelder dafür aufzuwenden. Steuergelder? Nein, ein Staat und Bundesländer mit so hohen Schulden könnte über die einkommenden Steuergelder normalerweise nicht verfügen. Weil damit müssten zuerst die Zinsen der früher aufgenommenen Kredite bezahlt werden. Aber in der Planwirtschaft alias Marxismus oder Faschismus wird eben anders gedacht.