Mit einem Antrag will die CDU/CSU-Bundestagsfraktion erreichen, dass Potenziale der Abwasser-Wärme genutzt werden. Das ist technisch machbar und unter bestimmten Bedingungen auch sinnvoll. Der Weg dahin soll allerdings in bewährter oder eher nicht bewährter Weise zentralistischen Vorgaben folgen. Dazu gehört zunächst eine Zielzahl, hier 10 Terawattstunden zu nutzender Abwasserwärme bis 2030, die keiner sachlichen Herleitung folgt.
Die Bürokratie soll angereichert werden durch einen „Runden Tisch“, eine deutschlandweite Kläranlagen- und Potenzialkarte als Grundlage zentralistischer Entscheidungen, weiterhin durch Beratungsangebote (die erst organisiert werden müssen), eine Stärkung von Genehmigungs- und Fachbehörden (was eine Personalaufstockung erfordert) und die Schaffung einheitlicher Regeln. Technologieoffenheit wird gefordert und gleichzeitig verhindert, denn es gibt nur eine Technologie, die ein Medium niedriger Temperatur auf ein nutzbares Niveau heben kann: die Wärmepumpe. Der Knackpunkt: der künftig vorhandene Strom in Menge und Preis.
Wenn die Nutzung von Abwasserwärme wirtschaftlich ist und der rechtliche wie wirtschaftliche Rahmen gegeben ist, würden das die Wasserbetriebe selbst realisieren. Es braucht keinen Anschub, aus dem, wie beim Wasserstoff, angeblich von selbst ein Markt hochläuft.
Vermutlich wird der Antrag im Bundestag abgelehnt werden, zum einen, weil er von der Opposition kommt, zum anderen, weil für Fördermaßnahmen kein Geld da sein wird. Mit einer schwarz-geführten künftigen Regierung wird kaum ein Weg zurück zu erfolgreicher sozialer Marktwirtschaft stattfinden, dabei gibt es ungenutzte Potenziale vor allem durch die Mechanismen des Marktes, auf die man aber nicht mehr setzen will. Der Kurs staatlich induzierter Verbots- beziehungsweise Subventionspolitik wird unter schwarzer Regierungshoheit wohl beibehalten werden.
Hier die Unterlagen und das Video der Veranstaltung, das Wortprotokoll wird später hinzugefügt. TE-Autor Frank Hennig war als Sachverständiger geladen und geht in seiner Stellungnahme auf einige Punkte des Antrags ein.