Zum Schnäppchenpreis von 240 Millionen soll die Berliner Nebenstelle (!) des Umweltministeriums (exakt: des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz; 1.600 Mitarbeiter) ab 2025 einen „nachhaltigen“ Erweiterungsbau bekommen. Und zwar in der Stresemannstraße, in Berlin! Das ist deshalb so schräg, weil das von der „grünen“ Steffi Lemke (56) geleitete Umweltministerium seine Hauptstelle in Bonn (Robert-Schumann-Platz 3) hat. Und es ist obendrein schräg, weil es – so die Skizzen – ein Protzbau werden soll. Klar, nach dem Abriss des DDR-„Palasts der Republik“ („Palazzo Prozzo“, „Erichs Lampenladen“) in den Jahren 2006 bis 2008 braucht Berlin sowas mal wieder. Apropos 240 Millionen: Ein Sprecher des Ministeriums beeilt sich jetzt schon, auf „steigende Baukosten“ hinzuweisen
Der tapfere Gunnar Schupelius fragte in seiner Kolumne „Mein Ärger“ in der „BZ-Berlin“ am 26. Juni zu Recht: „Muss das sein? Natürlich nicht, denn der Hauptsitz bleibt ja in Bonn, weil sich die Bundesregierungen seit 26 Jahren nicht zum kompletten Umzug nach Berlin durchringen konnten.“ Und weiter: „So planen Leute, die nicht das eigene Geld ausgeben, sondern das Geld anderer Leute. Hauptsache groß und schön.“ www.bz-berlin.de/meinung/kolumne/kolumne-mein-aerger/regierung-anbau-berlin
Dabei braucht das Lemke-Ministerium den Anbau mit den geplanten 53.100 Quadratmetern gar nicht. Also baut man noch „ein Konferenzzentrum“ und ein „Medien- und Informationszentrum“ ein. Die Büroräume, die man nicht braucht, vermietet man an andere Ministerien. Die Berliner Abgeordneten (des Bundeslandes Berlin) nebenan haben sich bereits 102 Büros reserviert, obwohl sie selbst in einem der größten Landtage aller Bundesländer sitzen, nämlich im ehem. Preußischen Landtag, Niederkirchner Straße 5.
Laut Schupelius sollte man zudem wissen, dass das Bundesumweltministerium noch ein Double hat, das „Umweltbundesamt“ mit Hauptsitz in Dessau und drei Außenstellen in Berlin. Das ergibt für Ministerium plus Umweltbundesamt 2840 Mitarbeiter. Klar, „grüne“ und umweltbewegte Gefolgsleute brauchen Jobs. Und Büros!
Zurück zu den 240 Millionen: Leute, das sind Peanuts! Die Umweltministerin hat ja zusätzlich den Vorwurf am Hals, das fast Zwanzigfache, nämlich 4,5 Milliarden Steuergeld durch Betrügereien bei angeblichen Klimaschutzprojekten versaubeutelt zu haben. www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/co2-zertifikate-der-betrug-geht-weiter/
Und dann erst das Kanzleramt!
Derweil ist der Erweiterungsbau des Kanzleramtes seit Anfang 2023 voll im Gange. 2028 soll der Anbau abgeschlossen sein. Das Bundeskanzleramt wird flächenmäßig in etwa verdoppelt. Aus den ursprünglich geplanten Kosten von 637 Millionen sind mittlerweile 777 Millionen geworden (Stand: 3/2023). Wetten, dass die Milliarde bald erreicht sein wird! Hier geht es um 400 zusätzliche Büros auf 60.000 Quadratmetern.
Oder man nehme den Bundestag, der neben den zehn vorhandenen Gebäuden vier weitere plant. Der Neubau „Luisenblock“ ist mit 890 Millionen Euro veranschlagt. Insgesamt, so meldete der „Tagesspiegel“ im Februar, könnten die Kosten für die Neubauten des Bundestages auf zwei Milliarden Euro steigen.
Der Vergleich mag schief sein: Derweil fehlen in Berlin Hundertausende an Wohnungen. Aber das interessiert die politische „Elite“ in ihrer Blase nicht.
Seltsam nur, dass Finanzminister Christian Lindner (FDP) alles mitmacht. Ein wenig „liberales“ Grummeln ob der Kosten für die Erweiterung des Kanzleramtes („entbehrlich“, „muss auf den Prüfstand“) reicht nicht. Sein verbales Festhalten an der Schuldenbremse ist allerdings längst zur Lachnummer geworden.
Juristisch laienhaft fragte man sich immerhin: Warum gilt für solche Geldverschwendung nicht § 266 („Untreue“) des Strafgesetzbuches (StGB)? Dort steht doch: „Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, missbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Oder gilt auch hier: Wo kein Kläger, da kein Richter?