In wenigen Wochen tritt das neue Staatsbürgerschaftsgesetz in Kraft. Boshaft formuliert: Es folgt konsequent dem Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG). Wer sich nicht entscheiden kann, ob er als Mann oder Frau registriert sein will, muss sich auch nicht mehr entscheiden. Er kann mühelos hin und her wechseln. Auch wer nicht weiß, ob er lieber Deutscher oder Türke sein mag, kann die Frage offen lassen. Er kriegt nun mühelos beide Pässe. Nicht nur er: Auch noch seine Enkel können nach Lust und Laune mit ihren nationalen Identitäten spielen. Auch dieses neue Recht surft auf den Wogen des woken Zeitgeists.
I.
Ziel ist es, die Einbürgerung der Eingewanderten zu erleichtern. Etwa 14 Prozent der Bevölkerung in Deutschland haben keinen deutschen Pass, etwa zwölf Millionen Einwohner, von denen rund 5,3 Millionen seit mindestens zehn Jahren in Deutschland leben. Gegen die Absicht des Gesetzes ist im Prinzip nichts zu sagen. Deutschland ist nun einmal, ob es gefällt oder nicht, ein Einwanderungsland. Nicht mehr nach acht, sondern schon nach fünf, in vielen Fällen bereits nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland können Zuwanderer künftig Staatsbürger werden. Einbürgerung geht in Zukunft vor Integration. Das aber ist absurd. In dieser kurzen Spanne kann sich kein Mensch wirklich integrieren, oder hinreichend der deutschen Sprache mächtig sein.
II.
Noch gravierender ist die enorme Zunahme von Doppelstaatsbürgerschaften. Das ist kein Anreiz zur Integration, wie die Regierung behauptet. Es fördert nicht die Heimischwerdung der Zuwanderer, sondern schiebt sie hinaus, macht sie sogar überflüssig und fördert indirekt die Existenz von (islamischen) Parallelgesellschaften. Bürger zweier Staaten zu sein, bedeutet eben, sich über drei Generationen hinweg nicht entscheiden zu müssen. Oder, noch einmal böse formuliert, wer auf zwei Pässen besteht, ist nur ein halber Deutscher. Einbürgerung muss doch bedeuten, das Fremde als Eigenes zu begreifen und anzunehmen. Die großen Einwanderungsländer dieser Welt haben nicht bloß integriert, sondern auch assimiliert. In dieser Hinsicht bewirkt das neue Staatsbürgerschaftsgesetz das schiere Gegenteil.
III.
Abgesehen davon ist das Gesetz undemokratisch. Bürger zweier Staaten – es ist sogar möglich, mehr als zwei Staaten anzugehören – genießen auch das Wahlrecht zweier Staaten. Ihre Stimme zählt mehrfach. Wenigstens das Wahlrecht müsste auf ein Land beschränkt sein. Denn zum Beispiel schaden Türken, die in Deutschland leben, aber den islamistischen Autokraten Erdogan im Amt stützen, der Bundesrepublik. Sie ermöglichen es der Türkei, direkten Einfluss auf die deutsche Politik zu nehmen. Wer das achselzuckend zulässt, hat das Prinzip der offenen, demokratischen Gesellschaft nicht verstanden. Als nächstes werden in Deutschland islamistische Parteien antreten, für die ausschließlich deutsche Staatsbürger kandidieren, die keine deutschen Interessen vertreten.
IV.
Das Gegenteil wäre richtig: Strengere Prüfung für Einbürgerungskandidaten. Statt dessen reichen künftig für ehemalige Gastarbeiter, die Deutsche werden wollen, mündliche Sprachkenntnisse aus. Ein Einbürgerungstest ist nicht mehr erforderlich. Das verlangte Bekenntnis zur „besonderen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen“ ist reines Papier. Das neue Gesetz wird dafür sorgen, dass Antisemitismus noch mehr als bisher zu Deutschland gehört. Die Lösung müsste darin liegen, von Zuwanderern eine klare Entscheidung zu verlangen. Wer Deutscher werden will, kann nicht gleichzeitig Türke sein. Es geht ja auch nicht, gleichzeitig katholisch und evangelisch zu sein, oder Mitglied der Grünen und der CDU (außer im Herzen, siehe Merkel, Günther, Wüst etc.). Der spitzfindige juristische Einwand lautet, manche Staaten ließen eine Entlassung aus der Staatsbürgerschaft nicht zu. Dann muss es eben ein einseitiger Verzicht sein.
V.
Wer Deutscher werden will, muss sich ohne Wenn und Aber zu diesem Staat und seinen Grundwerten bekennen. Nicht nur durch eine bloße Erklärung. Der Beweis kann nur in der Entscheidung zur einen, deutschen Staatsbürgerschaft liegen. Der Doppelpass muss Ausnahme bleiben, etwa für EU-Bürger oder Ehepartner. Was ist Staatsangehörigkeit überhaupt? Nach neuem Verständnis der Ampelparteien nicht mehr als eine bürokratische Schublade, ein Berechtigungsausweis für alle möglichen Privilegien, aber kein Nachweis von Zugehörigkeit. Gerade, wer nicht Abstammung als Maß aller Dinge versteht, muss dafür sorgen, dass Verfassungspatriotismus Voraussetzung dafür ist, Bürger dieser Republik zu werden. Die Hürden für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft dürfen deshalb nicht gesenkt werden.