Erwartungsgemäß hat das Europäische Parlament Ende April dem umstrittenen EU-Lieferkettengesetz mit deutlicher Mehrheit zugestimmt. Nun bedarf es nur noch der offiziellen Zustimmung derjenigen EU-Staaten, die sich in den vergangenen Monaten hinter dem Vorhaben versammelt haben, nachdem die FDP dazwischen gegrätscht war. Dies ist ein großer Erfolg für die EU-Kommission, denn es gelang ihr, die Mehrheit im Rat der EU, die ihr durch die von der FDP erzwungene Enthaltung Deutschlands verlorengegangen war, sogar ohne das stimmengewichtige Deutschland wiederherzustellen.
In ihrem Abwehrkampf hatte die FDP geltend gemacht, dass der Koalitionsvertrag mit SPD und Grünen eine „mittelstandsfreundliche, schlanke und rechtssichere“ Lieferkettenregulierung vorsehe, so Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). In der ausgehandelten Form sei das Gesetz aber sogar „unzumutbar für kleine und mittelständische Unternehmen“. Damit kritisierte die FDP – analog zu den vielen Unternehmensverbänden, die seit langem gegen das Gesetz Sturm gelaufen sind – insbesondere die „unverhältnismäßigen bürokratischen Hürden und Rechtsunsicherheiten“, die vor allem dadurch entstehen, dass der Anwendungsbereich „völlig realitätsfern“ über die gesamte Lieferkette ausgeweitet wird. Denn nach dem Willen der EU können Unternehmen zukünftig bis in ferne Länder für Verfehlungen ihrer Unterlieferanten vor europäischen Gerichten in Haftung genommen werden, sofern sie die von der EU vorgegebenen Sozial- und Umweltnormen nicht in der gesamten Lieferkette durchdrücken.
In ihrem erfolglosen Abwehrkampf – der offenbar bei anderen EU-Staaten, die der Lieferkettenrichtlinie durchaus kritisch und sogar ablehnend gegenüberstanden, nicht gezündet hat – unterschätzte die FDP die enorme politische Bedeutung dieses Vorhabens und glaubte daher offenbar, sie könne mit ausschließlich wirtschaftlichen Argumenten durchdringen. Die Blockade der FDP krankte daran, dass sie ihre Ablehnung allein mit wirtschaftlichen Nachteilen und Beeinträchtigungen der Unternehmen begründete, den politischen und ideologischen Kern der Lieferkettenrichtlinie jedoch nicht in Frage stellte.
Diesen haben die Befürworter der Richtlinie seit Jahren mit großer Medienresonanz sehr erfolgreich in den Vordergrund gerückt. So feiert beispielsweise die SPD-Bundestagsfraktion die Richtlinie als eine „große Errungenschaft [und] großen Schritt in Richtung nachhaltige und gerechte Globalisierung“, wofür die Partei lange gekämpft habe. Der ideologische Kern der Lieferkettenrichtlinie besteht für die EU darin, sich von dem bis dato dominierenden Charakter der wirtschaftlichen Beziehungen zu den weniger entwickelten Ländern sowohl moralisch als auch praktisch zu distanzieren. Dieser sei bisher vermeintlich einseitig auf hohen Profiten europäischer Unternehmen und preisgünstigem Massenkonsum der Europäer ausgerichtet und beruhe dazu auf der Ausbeutung von Mensch und Natur in ärmeren Ländern.
Unethische Unternehmen?
Indem die FDP lediglich die negativen Auswirkungen auf EU-Unternehmen ins Feld führte, bestätigte sie damit sogar den in den Lieferkettengesetzen implizierten Vorwurf, dass die Unternehmen einseitig zu Lasten ärmerer Länder orientiert seien und im Zweifel auf Klima, Umwelt und soziale Belange keine Rücksicht nähmen. So folgte auf die zwischenzeitliche Blockade der Lieferkettenrichtlinie ein gigantischer Sturm der Entrüstung. Die zeitweise im Raum gestandene Absage der Richtlinie sei ganz und gar „moralisches Versagen“, tönte der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher. Denn mit dem Lieferkettengesetz gehe es schließlich „um den Schutz von Menschenrechten, angemessene Arbeitsbedingungen, den Schutz von Umwelt, Klima und Biodiversität und die Verhinderung eines Missbrauchs von Marktmacht durch europäische Unternehmen, vor allem in den ärmsten Ländern des Südens“. Aber das werde vereitelt, da offenbar „die Unterstützung wirtschaftlicher Interessen oberste Priorität der Außenpolitik“ sei.
Der Einwand, dass das Lieferkettengesetz zu kostspielig sei – etwa wegen des bürokratischen Aufwands – und vor allem kleinere europäische Unternehmen dadurch in globalen Märkten Wettbewerbsnachteile hätten, sei in Anbetracht der „wichtigen Werte“, die das Lieferkettengesetz schütze, „ethisch nicht vertretbar“.
Derartig aufgeblasenen moralischen Ansprüchen konnten die Gegner mit rein ökonomischen Einwänden nichts entgegensetzen. Das Werben des FDP-geführten Bundesjustizministeriums für einen „Neustart der Verhandlungen“ nach den im Juni anstehenden Europawahlen verpuffte daher, denn dies hätte die von der EU-Technokratie gewünschte radikale Neugestaltung der Beziehungen und deren moralische Fundierung möglicherweise verwässert und somit den Kern der Lieferkettenrichtlinie beschädigt. Daher ging die EU-Kommission in die Offensive und konnte in kurzer Zeit und mit kleineren Zugeständnissen an die Wirtschaft die erforderlichen politischen Mehrheiten bei den EU-Mitgliedsstaaten herstellen. Nach dem nun erzielten Kompromiss wird die Richtlinie nicht schon für Unternehmen ab 500, sondern erst ab 1000 Beschäftigten und ab einem Jahresumsatz von 450 anstatt zuvor 150 Millionen Euro gelten.
Green Deal über Lieferketten
Gleich im ersten Satz des Lieferkettenrichtlinien-Entwurfs macht die EU-Kommission deutlich, welchen Zielen die ökonomische Reorganisation dienen soll, und wofür die EU-Unternehmen in den Beritt genommen werden sollen. „Das Verhalten von Unternehmen in allen Wirtschaftszweigen“, schreibt die EU-Kommission, sei „von entscheidender Bedeutung für den erfolgreichen Übergang der Union zu einer klimaneutralen und grünen Wirtschaft im Einklang mit dem europäischen Grünen Deal und für die Verwirklichung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, zu denen auch ihre menschenrechts- und umweltbezogenen Ziele zählen.“
Mit der EU-Lieferkettenrichtlinie schafft die EU eine moralische wie auch rechtliche Grundlage, um die hiesigen Umwelt-, Klima- und Sozialstandards auch gegenüber ärmeren Ländern durchzudrücken und die dortigen Produzenten zu deren Einhaltung zu zwingen. So sollen alle Unternehmen, die Waren in die EU importieren – in Umkehrung ihrer bisherigen Rolle, in der sie für die Ausbeutung anderer Länder verantwortlich gemacht werden – als Hebel genutzt werden, um dem Grünen Deal der EU Weltgeltung zu verschaffen. Dies ist bestenfalls eine neue Form des Protektionismus, der es der EU erlaubt, Unternehmen aus dem hiesigen Markt auszuschließen, sofern sie nicht die hiesigen Normen einhalten.
Diese Weltschicht der EU-Technokratie wird inzwischen von vielen ärmeren Ländern, wie beispielsweise von Brasiliens Präsident Lula da Silva, als „grüner Neokolonialismus“ gegeißelt. Denn völlig zurecht beklagen sie, dass sie in einem harten Wettbewerb zu entwickelten Volkswirtschaften stehen, die durch ihre wesentlich kapitalintensivere Produktion eine so extrem viel höhere Arbeitsproduktivität erreichen, dass ärmere Länder nur dadurch mithalten können, dass sie weniger hohe Umwelt- und Klimastandards anlegen und die Arbeitskosten auf einem deutlich niedrigeren Niveau liegen. Die Lieferkettengesetze bedrohen sogar dieses niedrige Entwicklungsniveau. Denn sie sanktionieren die Produzenten dieser Länder und zielen letztlich darauf ab, in den nach Europa exportieren Waren durch das Oktroyieren westlicher Standards Probleme wie etwa Kinderarbeit „auszumerzen“. Um den Ländern jedoch Entwicklungschancen zu bieten, müsste die EU ihre Märkte öffnen. Vor allem aber müsste es den Ländern selbst überlassen bleiben, darüber zu entscheiden und abzuwägen welche Arbeits- und Umweltstandards sie auf dem aktuellen Entwicklungsstand durchsetzen können und wollen, um andererseits nicht das Wirtschafts- und Wohlstandswachstum zu gefährden, das sie benötigen, um ein höheres Entwicklungsniveau zu erreichen. Dann könnten sie nicht nur bei der Exportproduktion, sondern generell höhere Arbeits- und Umweltstandards erreichen.
Das EU-Lieferkettengesetz ist moralisch extrem aufgepumpt, denn nur so lässt sich die mit der Richtlinie gewollte Verletzung der Souveränitätsrechte weniger entwickelter Länder vor der europäischen Öffentlichkeit legitimieren. Typisch für die dadurch mögliche Verdrehung der Realitäten ist das Statement der grünen Europaabgeordneten Anna Cavazzini, wonach das Lieferkettengesetz bei konsequenter Umsetzung „ein ‚game changer´ hin zu einer gerechteren Globalisierung werden” könne. Endlich seien die „Verbraucherinnen und Verbraucher in der gesamten Europäischen Union“ nicht mehr auf unethischen Konsum angewiesen, sondern sie könnten „darauf vertrauen, dass sie mit ihrem Konsum von Schokolade oder Kaffee nicht Mensch oder Umwelt ausbeuten.“
Attacke gegen den Billigkonsum
Mit der EU-Lieferkettenrichtlinie geht es jedoch auch darum – und das dürfte der weitaus wichtigere Aspekt sein – den EU-Bürgern deutlich zu machen, dass sie sich den wohlstandssenkenden Effekten des Grünen Deals beugen müssen, anstatt – wie die bereits seit Jahren stark betroffenen Bauern – dagegen aufzubegehren. Mit diesem wohlstandssenkenden Programm verfolgt die EU-Kommission das Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 zu verringern, um Europa bis 2050 sogar zum ersten klimaneutralen Kontinent der Welt zu machen. Die in Deutschland längst absehbaren Folgen sind der Niedergang vor allem energieintensiver Branchen wie etwa Stahl- und Chemieindustrie sowie über den Zeitraum dieser Transformation steigende Energiekosten, die die Bürger direkt belasten. Zudem sind aber auch die Unternehmen gezwungen, die steigenden Energiekosten an die Verbraucher zu überwälzen, denn sie erreichen kaum noch Produktivitätsverbesserungen, die es ihnen erlauben würden, diese Kostensteigerungen auszugleichen. Um selbst keinen wirtschaftlichen Schaden zu nehmen, müssen sie daher versuchen die steigenden Energiekosten an die Verbraucher abwälzen, was zu langfristig sinkenden Realeinkommen führt.
Wegen der – gemessen an den hiesigen Standards – in der Tat oft verheerenden Verhältnisse in weniger entwickelten Länder, die von extremen Niedriglöhnen bis hin zu Kinder- und sogar Sklavenarbeit und fehlendem Natur- und Klimaschutz reichen, bieten ärmere Länder eine ideale Projektionsfläche. Die Lieferkettengesetze dienen dazu, den hiesigen Bürgern vorzuhalten, dass ihr relativer Wohlstand das Ergebnis dieser fehlgeleiteten europäischen Konsum- und Wirtschaftsweise sei, die einseitig auf der Ausbeutung von Mensch und Natur beruhe und deren Folgen sich in ärmeren Ländern am offensichtlichsten zeigen.
Erst seit einigen Jahren, aber mit stetig steigendem Interesse hat sich die Politik in den entwickelten Ländern dieser Themen angenommen, nachdem dies lange Zeit ein Metier westlicher NGOs und seit einiger Zeit auch von Unternehmen war, die sich zum Schutz ihrer Reputation mit den NGOs – ihren oft schärfsten Kritikern – verbündet haben. Nach dem verheerenden Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza in Bangladesch am 24. April 2013, bei der mehr als 1000 Menschen ums Leben kamen, mehr als 2500 verletzt wurden und publik wurde, dass auch europäische Modefirmen wie Primark, Mango, KiK oder C&A dort Kleidung für den Export produzieren ließen, mutierte die deutsche Politik zum Sprachrohr der Opfer und stellte empört die Praktiken westlicher Konzerne an den Pranger.
Eine prägende Rolle bei der Formulierung einer politischen Reaktion kam dem langjährigen Bundestags- und EU-Abgeordneten Gerd Müller (CSU) zu, der 2013 Bundesentwicklungsminister wurde und dieses Amt in zwei Legislaturperioden innehatte. Mit der Textilindustrie ging er damals entsprechend hart ins Gericht. Das nach dem Gewinn der Weltmeisterschaft 2014 vermarktete Trikot der deutschen Fußball-Nationalmannschaft mit seinen vier Sternen kostete damals 84 Euro. Davon, so Müller, bekäme „die Näherin in Bangladesch 15 Cent.“ Kinder bearbeiteten barfuß Leder in der Chemiebrühe, damit die reichen Länder an billige Lederhosen kämen. „Wir brauchen ökologische und soziale Mindeststandards“, bekräftigte er schon damals.
Um deutlich zu machen, dass die europäischen Konsumenten wie auch die Unternehmen hierfür die Hauptverantwortung tragen und sie jederzeit die Möglichkeit hätten, durch ihr eigenes Verhalten dies abzustellen, rief Müller zu Konsumboykotten auf – unter anderem gegen Shell und Adidas – und drängte die Unternehmen zu freiwilligen Vereinbarungen in ihren Lieferketten. Müller und sein damaliger Amtskollege, der heute noch amtierende Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD), hatten den Unternehmen in Deutschland mehrfach mit einem Lieferkettengesetz gedroht, sofern sie nicht freiwillig in ihren Lieferketten soziale und ökologische Standards einhielten. Nachdem sich bei wiederholten Regierungsbefragungen weniger als die Hälfte der Unternehmen dazu bekannte, diese Standards durchzusetzen, stellten Müller und Heil einhellig fest, dass „Freiwilligkeit“ nicht ausreiche und es einen „gesetzlichen Rahmen“ brauche. So kam nicht nur das seit Anfang 2023 geltende deutsche Lieferkettengesetz ins Rollen, sondern auch das wesentlich schärfere EU-Lieferkettengesetz, dessen Entstehung Heil als einer der „großen Erfolge“ der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im Jahr 2020 feierte.
Lieferketten sind in den entwickelten Volkswirtschaften seit Jahrzehnten immer mehr in den Fokus gerückt, weil die nach dem Zweiten Weltkrieg dominierende Perspektive, wonach die weniger entwickelten Länder zu dem Wohlstandsniveau der westlichen Welt aufschließen sollten, inzwischen einer entgegengesetzten Sichtweise gewichen ist. Heute dominiert in den meinungsführenden Kreisen Europas nicht nur eine ambivalente, sondern in der Regel sogar feindliche Einstellung gegenüber wirtschaftlichem Wachstum und Entwicklung. Begründet wird diese wachstumsskeptische Haltung mit dem steigenden Ressourcenverbrauch der die vermeintlichen ökologischen Grenzen zu überschreiten drohe. Als abwegig gilt es daher, dass Milliarden Menschen die gleichen Technologien – wie beispielsweise die Nutzung billiger fossiler Energie – wie entwickelte Gesellschaften einsetzen, um zügig deren Wohlstandsniveau zu erreichen. Nicht Wohlstandszuwachs, sondern Kontrolle und Begrenzung des ökologischen Fußabdrucks in ärmeren Ländern ist das Anliegen der Lieferkettenbefürworter. Die frühere Orientierung in der Entwicklungspolitik, die Wirtschafts- und Wohlstandswachstum als zentrale Voraussetzungen betrachtete, um etwa Kinderarbeit zu verhindern, ist einem verengten Blick auf die Lieferketten gewichen. Unter völliger Missachtung des Wohlstandsniveaus, geht es nur noch darum, die aus europäischer Sicht unethischen Praktiken in den Lieferketten „auszumerzen“.
Der EU-Technokratie ist es gelungen, die von der EU ausgehende Lieferkettenkontrolle zum moralischen Imperativ zu erheben und ihre eigene Rolle als ethisch handelnde und regelsetzende Instanz und als Machtzentrum gegenüber den Bürgern zu legitimieren. Um den Unternehmen und den Bürgern fehlende Moral zu attestieren, setzt man gezielt auf das inzwischen etablierte Bild einseitig ausbeuterischer Unternehmen und den zu Lasten von Mensch und Natur gehenden günstigen Konsum der arbeitenden Massen und verunglimpft sie als unethisch, indem man sie für Missstände in den Lieferketten in weniger entwickelten Ländern direkt verantwortlich macht. Mit der gezielten moralischen Herabsetzung der hiesigen Konsumenten wird die globale Durchsetzung des von den EU-Technokraten gesetzten Wertekanons geradezu als kategorischer Imperativ legitimiert – ohne Rücksicht auf Kollateralschäden und Wohlstandeinbußen in den ärmeren Ländern und in Europa.
Mehr von Alexander Horn lesen Sie in seinem aktuellen Buch „Die Zombiewirtschaft – Warum die Politik Innovation behindert und die Unternehmen in Deutschland zu Wohlstandsbremsen geworden sind“ mit Beiträgen von Michael von Prollius und Phil Mullan.