Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) hat sich mit dem WDR-„Beitragsservice“ (früher: GEZ) angelegt. Gut so! Denn dieser „Service“ besteht darin, dass er die Zwangsgebühren für ARD/ZDF/DLF einzieht: 8,57 Milliarden pro Jahr, also 23,5 Millionen pro Tag, 1,3 Milliarden pro Jahr für den WDR – unter anderem, um das Jahressalär des WDR-Intendanten Tom Buhrow von 413.000 Euro schultern zu können.
Wenn Zwangsgebührenzahler aber zu Unrecht bzw. aufgrund einer Schlamperei im „Beitragsservice“ zu viel gezahlt haben, dann wird der WDR trotz eindeutiger Rechtslage und einschlägiger Rechtsprechung aus „Karlsruhe“ patzig und knauserig.
Die FAZ hat am 3. Mai 2024 nun einen Fall skandalösen Verhaltens des WDR aufgelistet:
- Das Ehepaar Müller (Name geändert) musste jahrelang für eine Zweitwohnung zahlen, obwohl das seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2019 nicht mehr notwendig ist.
- Trotz Antrag und Übersendung zahlreicher Bescheinigungen entließ der „Beitragsservice“ die Müllers nicht aus der Pflicht, das Verfahren wurde seitens der „Service“-Behörde auch noch gebremst; das Ehepaar nahm sich schließlich einen Anwalt und zog vor das Verwaltungsgericht Arnsberg (Aktenzeichen: 5 K 718/22).
- Die Müllers hatten recht. Der WDR erklärte zu Beginn des Gerichtsverfahrens im Juni 2023, er trage alle Kosten, inklusive aller Anwaltskosten. Hätte der WDR das nicht zugesagt, wäre es zu einem Urteil gekommen, das Gleiches festgestellt hätte. Ein solches Urteil wollte der WDR vermeiden, offiziell um Kosten wie Gerichtsgebühren zu sparen; in Wahrheit vermutlich, um keinen Präzedenzfall zu schaffen.
- Damit nicht genug. Zwar zahlte der WDR in der Folge die zu viel gezahlten Beiträge an die Müllers zurück, was zugesagt worden war. Ebenso zugesagt war, dass der WDR die Anwaltskosten der Müllers erstattet. Dies geschah indes nicht. Der WDR verweigerte die versprochene Zahlung.
- In der Folge erwirkte der Anwalt des Ehepaars Müller im Januar 2024 einen Beschluss beim Verwaltungsgericht. Danach hat der WDR dem Anwalt 159,94 Euro zu erstatten, was einer Verfahrensgebühr entspricht. Außerdem liefen von nun an Zinsen auf, die der WDR zusätzlich begleichen muss („fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz“).
- Trotz des Beschlusses zahlte der WDR weiterhin nicht.
- Die Müllers erteilten am 2. April einen Zwangsvollstreckungsauftrag gegen den WDR. Jetzt ist der Gerichtsvollzieher unterwegs. Die Kosten dieser Zwangsvollstreckung muss ebenso der WDR
- Vom WDR bekam die FAZ auf Anfrage mitgeteilt: „Aufgrund eines internen Abstimmungsfehlers wurden die Kosten jetzt angewiesen.“ Die Aussage ist unlogisch; vermutlich meint der Sender, dass die Kosten aufgrund des Fehlers jetzt „erst“ angewiesen worden. Doch wie kann man sich überhaupt falsch abstimmen, wenn es einen gerichtlichen Beschluss gibt und der Gerichtsvollzieher geklingelt hat? Fragt die FAZ.
Die FAZ wollte vom WDR weiter wissen: Wie oft wurden in den Jahren 2020 bis 2024 Zwangsvollstreckungsverfahren gegen den WDR eingeleitet, und welche Kosten sind dem WDR dadurch entstanden? Antwort: „Es handelt sich hierbei um absolute Einzelfälle. Wir bitten um Verständnis, dass wir zu internen Vorgängen keine weiteren Auskünfte geben.“
Die FAZ schreibt zu Recht: „Schweigen im Walde bei dem Sender, der im Rahmen eines journalistischen Rechercheverbunds immer wieder Intransparenz bei staatlichen Institutionen anprangert, sich selbst aber noch intransparenter verhält.“
TE-Anmerkung: Wo der sogenannte, seit 2014 bestehende Investigativ-Rechercheverbund NDR/WDR/Süddeutsche Zeitung im deutschen Medienrecht verankert ist, ist ohnehin höchst fragwürdig. Nicht nur wegen der politischen Links-Einseitigkeit. Denn hier ist mit der SZ ein privatrechtliches Unternehmen Mitnutzer von Arbeiten der zwangsbührenfinanzierten Öffentlich-Rechtlichen NDR und WDR. Wäre Zeit, dass FAZ und alle anderen Zeitungsverleger da einmal verfassungsrechtlich hinleuchteten.
Zurück zu den Müllers: Opfer sind, so die FAZ, all jene, die, anders als das Ehepaar Müller, keinen Rechtsanwalt vorfinanzieren können. Etwa als Alleinerzieher oder Geringverdiener. Finanziell oder von Bürokratie überforderte Person sollten also besser nicht in den Strudel des „Beitragsservice“ („Service“ – welch verlogenes Wort!) geraten.
Es ist ein herrschaftlich-arrogantes Gehabe, was die ÖRR – nicht nur hier – an den Tag legen. Konkreter: Die ÖRR sind verwöhnt, es geht ihnen zu gut. Sie verschwenden Geld, um politisch einseitig zu arbeiten.
Dass gerade der WDR auch extrem gnadenlos sein kann, hat er hinreichend bewiesen. Ein Herbert Thiel (damals 53) verweigerte die Zahlung des Rundfunkbeitrags und ebenfalls eine Vermögensauskunft: Dafür musste er für 181 Tage, als recht exakt ein halbes Jahr in „Erzwingungshaft“ ins Gefängnis – namentlich in die JVA Münster. Im August 2021 kam er auf freien Fuß. WDR-Intendant Tom Buhrow wusste von dem Fall angeblich nur aus der „Presse“.