Tichys Einblick
Bis zu 10 % Syrer und Afghanen tatverdächtig

Migration und Kriminalität: Immer mehr Zuwanderer, immer mehr kriminogene Risikofaktoren

Die Einwanderung, die aus den drei Stationen illegale Einreise, Asylantrag und Aufenthaltsstatus besteht, schlägt sich gerade direkt in der Kriminalstatistik nieder. Nur einflussreiche polit-mediale Kreise wollen das nicht wahrhaben. Daneben reisen sicher auch fertige Kriminelle ein.

IMAGO / Chris Emil Janßen

Es gibt auch laut BKA-Präsident Holger Münch einige Nationalitäten, mit denen man in Deutschland wirklich Probleme hat, was die Kriminalität angeht. Dazu gehören etwa Georgier, weil in ihrem Fall organisierte Banden dafür sorgen, dass Migranten nach Deutschland geschleust werden, um diese dann wiederum in kriminelle Machenschaften zu verstricken. Daneben seien Maghrebiner häufig Mehrfachtäter. Aber auch einige zentralafrikanische Staaten gehören in diese Kategorie, „abgeschwächt“ zwar, wie Münch sagt. Aber sie seien trotzdem im Vergleich mit anderen Zuwanderern auffällig.

Das ist ein Lagebild so weichgezeichnet wie die gesamte Pressekonferenz mit Nancy Faeser. Trotzdem schreckte die SPD-Ministerin bei dem Wort „Mehrfachtäter“ kurz auf. So ein Wort gehört offenbar zu den aus ihrer Sicht gefährlichen Tendenzen im BKA. Aber das Lagebild insgesamt blieb lau, auch weil Münch kurz darauf sagte, dass Afghanen und Syrer in Deutschland unauffällig seien.

Münchs BKA scheint von einer „Normalkriminalität“ für Zuwanderer auszugehen, die etwa bei Syrern und Afghanen vorläge, natürlich wegen bestimmter „kriminogener Faktoren“, und schon einmal klar über der durchschnittlichen Kriminalität der einheimischen Deutschen liegen muss. Das sagen die offiziellen BKA-Zahlen aus. Über diese normale Ausländerkriminalität hinaus führte Münch hier eine extreme Ausländerkriminalität ein, die er bei Georgiern, Maghrebinern usw. erkannte.

Nicht schlimm dagegen wären die Auswirkungen der Zuwanderung aus Nahost und Zentralasien: Ein bisschen mehr Diebstähle und Raubtaten, ein paar mehr geschwungene Messer, einige Körperverletzungen und Vergewaltigungen zusätzlich wären dann der normale Lauf der Dinge, gar nicht mehr kritisch zu kommentieren. Nur was darüber hinaus geht, wird als problematisch bezeichnet.

Von Faeser wurde schon dieser Vortrag argwöhnisch beäugt und körpersprachlich kommentiert. Sie schwang einen Stift, kritzelte etwas auf ein Blatt Papier. Waren das gar Botschaften an Münch? Der guckte immer mal wieder hinüber. Nicht einmal diese Andeutung einer Kritik an der übermäßigen Kriminalität von Ausländern passte Faeser in den Kram. Hier wie schon bei den Syrern und Afghanen muss das „deutliche“ Benennen der Ausländerkriminalität „ohne Scheu“ für Faeser aufhören. Andernfalls könnte eine solche Politikerin ja auch kaum noch in den Spiegel gucken.

Nationalitäten: Beispiel Afghanen

Schaut man genauer auf die Nationalitäten der Tatverdächtigen (TV), dann zeigt sich ein erwartbares Bild: Von 923.269 nichtdeutschen TV waren zum Beispiel 61.052 Afghanen. Es handelt sich um eine jener Nationalitäten, die kaum anders als durch einen Asylantrag (oder einen Außenamts-Flieger) nach Deutschland kommen. Nach Abzug der ausländerrechtlichen Verstöße (ARV) verbleiben noch 32.021 tatverdächtige Afghanen – das sind fast zehn Prozent der hier lebenden afghanischen Bevölkerung. Trotzdem sind auch die ausländerrechtlichen Verstöße nicht ganz irrelevant, handelt es sich dabei doch zu etwa zwei Dritteln um den „unerlaubten Aufenthalt“ im Bundesgebiet. Auch die ARV signalisieren die Missachtung des deutschen Rechtsstaats – allerdings sitzen hier auch große Teile der regierenden Kreise mit im Boot.

Insgesamt machten Ausländer mehr als 41 Prozent der Tatverdächtigen aus, Afghanen 2,77 Prozent von allen TV. Beide Werte sind signifikant höher, als die Bevölkerungsanteile es erwarten ließen. Heute mögen an die 400.000 Afghanen in Deutschland leben, sie machen mithin höchstens 0,5 Prozent der Bevölkerung aus. Ihr Anteil an der Kriminalität ist um ein Vielfaches höher, als er wäre, wenn die hier lebenden Afghanen in ihrer Delinquenz den Einheimischen glichen.

Fast 13.000 Mal waren Afghanen als Tatverdächtige an Rohheitsdelikten beteiligt, In 10.547 Fällen kam es zur Körperverletzung durch einen afghanischen Verdächtigen. 4.139 Mal kam es zum Diebstahl, 3.038 Mal zum Deliktfeld „Zwangsheirat, Nachstellung (Stalking), Freiheitsberaubung, Nötigung, Bedrohung“, 2.408 Mal zur einfachen Bedrohung. 2.050 Afghanen wurden wegen eines Sexualdelikts angezeigt und als Tatverdächtige ermittelt.

10.323 Mal begingen afghanische TV Vermögens- und Fälschungsdelikte, 8.200 Mal Betrug, 6.538 Mal erschlichen sie sich Leistungen, 6.457 Mal ging es dabei ums Schwarzfahren – aber immer mehr Städte wollen hier auf eine Anzeige verzichten, neben Köln auch Münster und Karlsruhe. Daneben gab es 26.742 Urkundenfälschungen durch afghanische Tatverdächtige. 38.136 Mal kam es zum Widerstand gegen bzw. tätlichen Angriff auf die Staatsgewalt, 21.595 Mal zum schweren Hausfriedensbruch. Das ist die Ein-Jahres-Bilanz nur einer Herkunftsgruppe. Viele der Taten müssen sich im Umgang mit der Bundespolizei und im Kontext des Ausländerrechts ereignet haben. Anders gehen die Summen nicht auf.

Grundsätzlich ähnlich sieht es bei vielen Asylherkunftsländern aus. So gab es:

Man sieht: Bei den Orientalen und Nordafrikanern ist ein Verhältnis von 1:10 zwischen Tatverdächtigen und ansässiger Wohnbevölkerung nichts Ungewöhnliches, bei Südosteuropäern sind es normalerweise etwas günstigere Verhältnisse. Die Bundespolizei errechnet bei Ausländern keinen Quotienten zur hier lebenden Bevölkerung. In weiten Teilen ist ein solcher Quotient aber berechtigt, es handelt sich ja um normale Wohnbevölkerung, ob sie nun legal oder illegal eingereist ist.

Die Anstiege gehen meist nur aufs Konto ausländischer Täter

Den größten Einzelposten bilden die Diebstahlsdelikte mit fast zwei Millionen Fällen (+10,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr). Einfacher und schwerer Diebstahl machen zusammen ein Drittel der Kriminalität aus. Insgesamt erreichten diese Verbrechen wieder den überwunden geglaubten Stand von 2017. Der Ladendiebstahl stellt hier die größte Untergruppe mit inzwischen 426.096 Fällen und zugleich dem stärksten Zuwachs um 23,6 Prozent.

Ein sich überschneidendes Deliktfeld ist die Straßenkriminalität, die um 2,8 Prozent immer noch leicht auf gut 1,1 Millionen Fälle anwuchs, auch hier ist das Corona-Tief überwunden. Es folgen die Betrugsdelikte (754.489), die insgesamt leicht zurückgingen. Der Tankbetrug wuchs allerdings um 13,1 Prozent an, das Erschleichen von Leistungen um 10,1 Prozent. Danach folgt schon die Körperverletzung, die nun 10,3 Prozent aller Straftaten ausmacht und in diesen Jahren am deutlichsten anwachsen und Höhen erreichen, die seit Jahrzehnten nicht mehr gesehen wurden. Unter der Gewaltkriminalität wuchsen die Raubdelikte besonders stark an (+17,4 %).

Vor allem der Zuwachs der Kriminalität ist es aber, der sich oftmals nur im Feld der Ausländer oder Nichtdeutschen ereignet hat, während die deutschen Beiträge stagnierten oder auch zurückgingen. So etwa beim PKS-Summenschlüssel Straßenkriminalität, der insgesamt um unauffällige 2,8 Prozent gewachsen ist. Bei den ausländischen Tatverdächtigen ergab sich allerdings ein deutlicher Anstieg um 14,4 Prozent, unter Zuwanderern sogar um 21 Prozent, bei den deutschen Tatverdächtigen hingegen ein Rückgang um 1,2 Prozent.

Was ist, wenn Migrationsdynamik gleich Nettozuwanderung ist?

Allein die Tatsache, dass inzwischen in den Handreichungen des BKA zwischen Ausländern allgemein und Zuwanderern – also Asylbewerbern, Flüchtlingen im weitesten Sinne, Geduldeten usw. – unterschieden wird, zeigt, dass ein Bewusstsein gewachsen ist: Man hat hier zwei Phänomene zu unterscheiden und kann das auch. Zuwachsraten von einmal 14, dann aber 21 Prozent (wie im genannten Beispiel) zeigen, dass es ein enormes Problem zumal mit der „Zuwanderung“ via illegale Einreise und Asylantrag gibt.

Die Zahl der tatverdächtigen Ausländer im Bereich Straßenkriminalität wuchs 2023 um 8.824 an, die der Zuwanderer um 3.721. Die Asylzuwanderer machten also fast die Hälfte dieser Zunahme aus. Und so geht es durch viele Delikte und Kriminalitätsbereiche. Die Annahme, dass „frische“ Zuwanderer, die uns auf irregulärem Weg und unter Missachtung von Gesetzen erreichen, anfangs wenig integriert sind, liegt in der Tat nahe. Auch BKA-Chef Münch hat das anklingen lassen, wenn er von der so schädlichen „Migrationsdynamik“ sprach und dabei auch an die Jahre 2015/16 erinnerte.

Die Summe der Zu- und Fortzüge in einem Jahr soll „im Zusammenhang mit dem Kriminalitätsgeschehen“ demnach viel aussagekräftiger sein als die Nettomigration. Aber diese Aussage ist noch so ein Ritt von BKA-Chef Münch auf der Rasierklinge der Logik. Denn bei der aktuellen Asylpraxis ist die „Migrationsdynamik“ gleich der Nettozuwanderung: Die allermeisten, die Deutschland dank dem Zauberwort „Asyl“ erreichen, bleiben auch. Es gibt kaum Fortzüge nach dem Zuzug. Zum anderen gilt: Wer länger bleibt, hat mehr Gelegenheiten zur Kriminalität. Nettozuwanderung schafft also auch Probleme, wenn man die Falschen hineinlässt, die sich hier auch dauerhaft nicht gut integrieren können. Insofern gehört hier ein doppeltes Fragezeichen hinter die weitgehend unerläuterten Behauptungen Münchs.

Nach 2015/16 war laut Münchs BKA-Zahlen noch ein Rückgang der Fallzahlen durch „gesteuerte Migrationsdynamik“ (also weniger Asylzuwanderung) und eine davon abhängige „erfolgreiche Integration“ möglich. Angeblich gibt es hier eine Formel aus „Migrationsdynamik, Integrationsgelingen und Kriminalität“. Man konnte die kriminellen Tendenzen zwischen 2016 und 2021 also mutmaßlich noch einmal zurückdrängen, zuletzt auch durch die Pandemiemaßnahmen. Aber inzwischen ist die Frage, ob sich ein migrationspolitischer Kipp-Punkt ereignen könnte, ab dem Deutschland nicht mehr in seinen Vorzustand zurückfinden kann. Man kann die These vertreten, dass die Integrationsfähigkeit des Landes inzwischen erschöpft ist. Die neuen Zugänge finden deshalb mehr „kriminogene Risikofaktoren“ – nach Münch-Faeserscher Logik – vor als ihre Vorgänger. Auch die Parallelgesellschaften erstarken dank libanesischen Clans und syrischen oder irakischen Stammesverbänden zusehends.

Die reale Überrepräsentation der Ausländer und Zuwanderer

In vielen Fällen muss man aber wohl sogar von einer Einwanderung krimineller Elemente sprechen, denn die Auffälligkeit zieht sich durch zu viele Deliktfelder. Bei der Gewaltkriminalität nahmen die ausländischen Tatverdächtigen um 14,5 Prozent zu, darunter die tatverdächtigen Zuwanderer um 20,3 Prozent, die deutschen aber nur um 2,2 Prozent. Im Mittel ergibt das einen Anstieg um 8,6 Prozent, im Vergleich mit 2019 sogar um 18,3 Prozent.

Und diese Zahlenverhältnisse finden sich wiederum bei vielen Deliktfeldern in ähnlicher Ausprägung. Immer wieder schneiden gerade die Asyl-Zuwanderer besonders schlecht ab. Bei den Verbrechen gegen das Leben, stenographisch angegeben: Ausländer +10,2 %, Zuwanderer +14,8 %, Deutsche –1,4 %, insgesamt +2,1 Prozent. Bei Raubdelikten: Ausländer +22,4 %, Zuwanderer +28,5 %, Deutsche +9,7 %, insgesamt +17,4 Prozent (im Vergleich zu 2019: +24,4 Prozent). Bei schweren sexuellen Übergriffen (Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall): Ausländer +4,2 %, Zuwanderer +3,3 %, Deutsche +1,5 %, insgesamt +2,4 Prozent (im Vergleich zu 2019: +29,3 Prozent). Vor allem die Raub- und Sexualdelikte steigen seit 2019 kontinuierlich stark an.

Sogar beim Erwerb und der Verbreitung kinder- und jugendpornographischer Inhalte gibt es eine Häufung bei den Asylzuwanderern gegenüber den Ausländern: Ausländer +17,7 Prozent, Zuwanderer +20,4 Prozent, Deutsche +2,7 Prozent, insgesamt ein starker Anstieg von +9,3 Prozent. Das Verhältnis Deutsche zu anderen Ausländern zu Asylzuwanderern liegt hier mithin bei 20 : 5 : 2, während das Verhältnis der Bevölkerungsteile zueinander grundsätzlich etwa 24 : 4 : 1 beträgt (70,7 Mio. Deutsche, 11 Mio. andere Ausländer, drei Mio. Zuwanderer). Das könnte sich weiter zuspitzen.

Schuss gegen Messer

Zum Schluss: Selbst wenn man die BKA-Zahlen akzeptiert, in denen die Messerangriffe vermutlich stark heruntergerechnet und teils ausgeblendet sind, dann gab es – kaum verwunderlich – deutlich mehr Kriminalität unter Verwendung eines Messers als unter Verwendung von Schusswaffen. In 4.419 Fällen wurde mit einer Schusswaffe gedroht (+8 %), in 4.687 Fällen auch damit geschossen (+5,5 %).

Bei Messerangriffen macht das BKA keine Unterscheidung zwischen Bedrohung und Einsatz des Messers, wohl aber zwischen Messerangriffen im Zusammenhang mit gefährlicher und schwerer Körperverletzung (8.951 Fälle, plus 9,7 % im Vergleich zum Vorjahr) und etwa im Zusammenhang mit Raubdelikten (4.893 Fälle, plus 16,6 %). Bei Raubdelikten machen die Messerangriffe inzwischen besorgniserregende 10,9 Prozent aller Fälle aus. Ausgespart bleiben Drohung und Einsatz von Messern etwa bei sexueller Gewalt oder bei anderen Straftaten.

Insgesamt gab es also 13.844 Messerangriffe im vergangenen Jahr, soweit das BKA davon wissen will. Sicher sind auch die 9.106 Mal, in denen mit Schusswaffen gedroht oder gar geschossen wurde, keine angenehmen Zwischenfälle. Die beiden Waffen werden eben parallel eingesetzt, und man könnte den Eindruck haben, dass die Schusswaffen noch eher auf bestimmte (schon an sich kriminelle) Milieus beschränkt bleiben, während die neue, stärker wachsende Messergewalt potentiell mehr Bürger betrifft. Aber das mag nur ein Eindruck sein.

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