Tichys Einblick: Laut „Beitragsservice“ (früher „GEZ“) waren im Jahr 2022 rund 3,22 Millionen (zwangs-)zahlungspflichtige Haushalte „im Mahnverfahren oder in der Vollstreckung“, weil sie den Beitrag für die Öffentlich-Rechtlichen ARD, ZDF und DLF nicht gezahlt haben.Kippt das System allmählich aus den Latschen? Ist das für Sie eine Genugtuung?
Konrad Adam: Selbst ein Siegfried würde den Drachen, den Bund und Länder unter Anleitung des Bundesverfassungsgerichts da großgezogen haben, nicht so bald erlegen. Sehen Sie sich doch nur einmal die Paläste an, in denen diese Anstalten residieren, und versuchen Sie, die Zahl der Direktoren, Redakteure und sonstigen Mitarbeiter festzustellen, die vom ÖRR mit Arbeit, Brot und Einfluss versorgt werden, dann haben Sie eine ungefähre Vorstellung von dem Geld, das da verprasst, und der Macht, die dort verwaltet wird. Mit so etwas wird man nicht von heute auf morgen fertig.
Die „Welt am Sonntag“ berichtet zu Ostern auf der Basis einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov: 76 Prozent der Befragten wollen keine weitere Erhöhung der Rundfunkgebühren. Ebenfalls 76 Prozent sind für Kürzungen der Intendanten-Gehälter. Offenbar ist der deutsche Michel aufgewacht. Oder?
Der deutsche Michel pflegt so lange zu schlafen, bis es zu spät ist. Die Intendanten-Gehälter sind ärgerlich, regen mich angesichts der Gehalts-Exzesse, die auch anderswo üblich sind, nicht übermäßig auf. Selbst das, was die Maischbergers, die Böhmermanns und wie sie sonst noch heißen nach Hause tragen, ließe mich kalt, wenn diese Leute für das viele Geld etwas Ordentliches böten. Aber das tun sie nicht, und das ist der Skandal.
Vor vielen Jahren entstand die Kennzeichnung gewisser ARD-Anstalten als „Rotfunk“. Trifft eine solche Beschreibung immer noch zu?
Rotfunk, Schwarzfunk, Grünfunk, Gelbfunk (Blaufunk gibt es ja nicht) – das alles ist letztlich egal. Dass den Öffentlich-Rechtlichen überhaupt eine Farbe nachgesagt werden kann, widerspricht ihrem Auftrag. Der Staatsvertrag verlangt, diese Medien vom Einfluss des Staates freizuhalten, und Einfluss des Staates heißt in Deutschland allemal: Einfluss der Parteien. Die haben aber doch das Heft in der Hand, nicht nur beim ÖRR.
In den beiden Schreiben des Hessischen Rundfunks (HR) vom 9. und vom 28. Februar 2024 an Sie lese ich: „Der HR … steht für anspruchsvollen und kritischen Journalismus, Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit sowie für eine hohe Professionalität … unabhängig von politischen oder sonstigen Einflussnahmen.“ Über die Journalisten des HR heißt es: „Sie ordnen ein, recherchieren die Fakten und berichten ausgewogen und fair … verfälschen keine Bilder oder Töne … stärken aktiv den demokratischen Dialog … trennen Nachricht und Meinung … Geben keine Meinung vor.“ Reicht Ihnen das nicht? Oder ist das Realsatire, gar Orwellsches Ministerium für Wahrheit? Oder schon Eingeständnis von Framing, wenn von „einordnen“ die Rede ist?
Muss ich darauf antworten, oder reicht es, wenn ich daran erinnere, dass ja auch Joseph Goebbels nicht etwa nur für Propaganda, sondern auch für Volksaufklärung zuständig war? Der Auftrag des ÖRR lautet ganz ähnlich. Jeder, der den HR auch nur oberflächlich verfolgt, weiß doch, was von den erwähnten Beteuerungen zu halten ist. Warum sollte ich einen Hans Wurst, dem ich auch sonst nicht über den Weg traue, ausgerechnet dann ernst nehmen, wenn er sich selbst lobt?
Nennen Sie uns ein paar Gegenbeispiele aktueller öffentlich-rechtlicher Einseitigkeiten.
Meine zahlreichen Briefe an den HR und die GEZ sind voll davon. Aber da Sie fragen: Die Tagesschau hat das lächerliche Bild, das Frau Baerbock, angetan mit weißem Kleid und hohen Stiefeln, auf dem Weg durch die Trümmer der Stadt Odessa zeigt, gleich mehrfach gebracht. Man muss sich nur den Kameramann hinzudenken und sich dann vorstellen, wie oft und gründlich die Szene geprobt worden ist, um das „fake image“ zu erkennen. Warum sonst beschäftigt die Frau einen eigenen Fotografen? Ein Bild lügt mehr als tausend Wörter.
Sie waren über Jahrzehnte hinweg ein führender und anerkannter Journalist bei der FAZ und bei der „Welt“. Was unterscheidet das Berufsethos der heute tätigen, vor allem der öffentlich-rechtlichen Journalisten von Ihrem eigenen Berufsethos?
Vor allem die Unfähigkeit, wahrscheinlich auch der Unwille, zwischen Nachricht und Kommentar zu unterscheiden. Die Nachricht ist heilig, der Kommentar ist frei, so hatte ich das gelernt; in der Tagesschau und in den Heute-Sendungen ist es oft umgekehrt. Die Zumutung beginnt schon mit Titeln wie: „Freude über…“ oder „Entsetzen über…“. Worüber ich mich freuen oder entsetzt sein soll, kommt erst danach. Zunächst die Reaktion, dann das Ereignis: ein ziemlich alberner Versuch, die Gefühle zu lenken. Aber typisch für das, was ARD und ZDF unter Nachrichten verstehen.
Zum 4. Quartal 2022 haben Sie die Zahlung der Rundfunkbeiträge eingestellt. Genauer: Sie haben seither nur noch Anteile der Pflichtgebühren überwiesen. Die Forderungen des Beitragsservice belaufen sich auf derzeit 294,48 Euro. In einem Schreiben vom 1. Juni 2023 an den Beitragsservice des Hessischen Rundfunks begründen Sie Ihre Teilzahlungen so: „Mehr ist der ÖRR nicht wert.“ Wie ist das zu verstehen? Sie sind also kein Totalverweigerer?
Um es noch einmal zu sagen: Nichts geht über die gute, verlässliche, sachgemäße Information – wie schon der Name sagt, sind Nachrichten Mitteilungen, nach denen man sich richten kann oder soll. Wenn und soweit der ÖRR diese Aufgabe erfüllt, will ich gern zahlen; für den Rest, das Jahrmarkts-Angebot aus Gala-, Talk- und Küchen-Shows, aber nicht. Ich halte diese Sendungen für überflüssig, wenn nicht sogar schädlich, da sie zur kompetenten Urteilsbildung wenig oder gar nichts beitragen.
Ihre Teilzahlungen lassen vermuten, dass Sie mit Teilen des ÖRR einverstanden sind.
Darum geht es doch nicht. Meine Einwände richten sich weniger gegen dieses oder jenes Einzelangebot als gegen die illusionäre Vorstellung, mit einem Kartell, das über ein Preis- und Absatzmonopol verfügt, ein umfassendes, vielfältiges und ausgewogenes Angebot garantieren zu können. Etwas von dieser Art hatte dem Bundesverfassungsgericht offenbar vorgeschwebt, als es das duale System erfand. Doch dieser Versuch ist gescheitert.
Das Pingpong zwischen Ihnen und dem HR geht seit gut eineinhalb Jahren weiter. Sie „widersprechen“, der HR weist den Widerspruch zurück usw. Einmal beruft sich der HR auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juli 2018, demzufolge der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag verfassungsgemäß sei. Beeindruckt Sie das nicht?
Nicht mehr. Denn auch wenn die Idee eines dualen, also privaten und öffentlich-rechtlichen, Rundfunksystems, die dem maßgeblichen Urteil vor mittlerweile dreißig Jahren zu Grunde lag, seinerzeit realistisch gewesen sein sollte, so ist sie dies inzwischen längst nicht mehr. Die damals noch nahezu unbekannten, fälschlich „sozial“ genannten Medien haben die mediale Wirklichkeit gründlich erweitert, verändert, untergraben, zerstört. Diese Tatsache wäre von der Rechtsprechung zu berücksichtigen, um meine Einwände zu entkräften.
Nun scheint sich der Streit zuzuspitzen. Am 1. März 2024 drohte Ihnen der Beitragsservice mit einer Zwangsvollstreckung, also mit einer Sachpfändung, einer Pfändung des Arbeitseinkommens oder des Kontoguthabens. Beeindruckt Sie das? Oder motiviert Sie das? Werden Sie den Streit mit oder ohne Anwalt „durchziehen“? Würden Sie auch in den „Knast“ gehen?
Zum Märtyrer fehlt mir die Neigung, einstweilen auch der Anlass. Der Weg zur Zwangsvollstreckung ist weit, der in den Knast noch weiter. Den Klageweg werde ich so lange nicht beschreiten, als keine der vorgeordneten Instanzen die Neigung erkennen lässt, dem Kammerbeschluss nachzugehen, der anregt, im Zwangsbeitrag ein Äquivalent für einen individuellen Vorteil zu sehen. Davon kann keine Rede sein, das Gegenteil trifft eher zu, denn der Zwang, für ein Programm zu zahlen, das man aus guten Gründen ablehnt, stellt einen handfesten Nachteil dar.
Ist das jetzt ein Privatkrieg, den Sie mehr oder weniger sportlich führen, oder geht es Ihnen um mehr? Wollen Sie Vorbild sein?
Man muss sich nicht zum Vorbild aufspielen, um Mittäter zu begrüßen. Das Risiko ist überschaubar, und wer die Gründe, der ARD, dem ZDF und dem Deutschlandradio den Beitrag zu verweigern, nicht selbst entdeckt, der findet beim „Bündnis Beitragszahler“, der „Publikumskonferenz“, dem „Leuchtturm ARD“ und ähnlichen Initiativen Anregungen genug. Alle diese Gruppen wollen nichts anderes, als die Intendanten und ihre Aufsichtsgremien auf die Verpflichtungen festlegen, die im Staatsvertrag vorgegeben sind.
Was raten Sie den vielen Zwangszahlern, die die Nase voll haben vom Finanzgebaren und von der Einseitigkeit der ÖRR?
Sich an Hannah Arendt zu erinnern, die der Wahrheit unter normalen Umständen nur geringe Macht zugesprochen hatte. Wenn allerdings, fuhr sie dann fort, ständig und systematisch gelogen werde, dann, meinte sie, könne die Wahrheit eine ungeahnte Kraft entfalten. Darauf hoffe auch ich. Gibt es einen besseren Kampf als den für die Wahrheit? Und einen besseren Anlass, diesen Kampf aufzunehmen, als jetzt? Am Ende noch eine kleine Anregung meinerseits.
Welche denn?
Die Grünen träumen immer noch davon, dem Wehrmachts-Deserteur ein Denkmal zu errichten. Warum nicht Georg Thiel, der als Beitrags-Deserteur ins Gefängnis gehen musste? Das Geld für so ein Denkmal sollten sie beim WDR eintreiben oder besser noch bei Tom Buhrow, der Thiel ins Gefängnis geschickt hatte. In diesem Falle sollte auch der Klageweg erwogen werden: wegen Beeinträchtigung des Grundrechts auf Meinungs- und Gedankenfreiheit.
Zur Person: Dr. Konrad Adam (*1942) war von 1979 bis 2000 Feuilletonredakteur der FAZ und dann bis 2007 Chefkorrespondent und Kolumnist der „Welt“. In deren Gründungsphase war Konrad Adam, der zuvor der CDU und deren konservativem Berliner Kreis angehörte, einer der drei Bundessprecher der „Alternative für Deutschland“ (AfD). Wegen des Rechtsrucks der AfD und ihrer Entfernung von ihren ursprünglichen Zielen trat er 2020 aus der AfD aus.