Der Kampf gegen Rechts™ treibt bemerkenswerte Blüten: Nachdem Alexander von Bismarck, im Zuge der Skandalisierung seiner Teilnahme am Potsdamer Treffen der sogenannten Correctiv-Recherche, bereits seine Funktion als stellvertretender Vorsitzender des Bismarck’schen Familienverbands niederlegen musste, soll es nun dem von ihm bewohnten Schloss Döbbelin im Landkreis Stendal (Sachsen-Anhalt) an den Kragen gehen.
Denn das im Jahr 1736 errichtete Schloss gilt als Sehenswürdigkeit von überregionaler Bedeutung. Das soll sich aber laut der Stendaler SPD-Fraktion demnächst ändern. Die deutschlandweit bekannten braunen Hinweistafeln, die auf besondere Sehenswürdigkeiten aufmerksam machen, wurden vor vielen Jahren bereits von Alexander von Bismarck selbst beantragt und von der Verkehrsbehörde des Landkreises Stendal genehmigt. Der Tourismusverband bestätigte, dass die Beschilderung aufgrund der Bedeutung des Schlosses völlig legitim und sinnvoll sei.
Doch mit dieser Schikane noch nicht genug, denn Schloss Döbbelin fungiert auch als Zweigstelle des Standesamtes Stendal. Auch dieser Status soll – so berichtet die Volksstimme – nun zur Debatte stehen; der parteilose Oberbürgermeister Stendals, Bastian Sieler, soll nun entscheiden, ob weltliche Trauungen in den historischen Gemäuern Döbbelins auch zukünftig für Sachsen-Anhaltiner noch zumutbar sind.