Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat nach den jüngsten Demonstrationen gegen Veranstaltungen der Grünen vor einer weiteren Vergiftung des politischen Diskurses gewarnt. „Wenn eine politische Veranstaltung durch Gepöbel und Gewalt verhindert wird, wenn Polizisten angegriffen und Steine geworfen werden, dann sind Grenzen massiv überschritten“, sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Diese Aggression hat auch mit scharf geführtem demokratischem Streit nichts mehr zu tun.“ Das gelte genauso, wenn Demokraten als ‚Volksverräter‘ diffamiert würden, ein aufgepeitschter Mob Politiker an deren Wohnort aufsuche oder man Regierende symbolisch an Galgen aufhänge.
Da Faeser sich als großes Sprachvorbild nicht einer „cultural appropriation“ (kulturellen Aneignung) schuldig machen darf, konnte sie, wiewohl es ihr bestimmt auf der Zunge lag, nicht sagen: „Hugh, ich habe gesprochen.“ Aber „hugh“ ist ja ein indianisches Wort. Sie hätte aber – noch zutreffender – sagen können: „L’État, c’est moi!“ So wie anno 1655 Sonnenkönig Ludwig XIV. Oder zeitgemäß: „La démocratie, c’est moi!“
Abstrus: „Verfassungsministerin“ contra Artikel 5 des Grundgesetzes
Schon irgendwie abstrus, wenn eine Innen- und Verfassungsministerin Faeser hier auf „Haltet den Dieb!“ macht sowie Demokratie und Demonstrationsrecht neu definiert. Faeser ist es doch, die alles, was nicht in ihren linken Horizont passt, diskreditiert. Sie ist es doch, die jede Opposition gegen „Ampel“-Regierungs- bzw. Nicht-Regierungshandeln verteufeln und mit Hilfe ihres Büttels Thomas Haldenwang (CDU-Mitglied!) vom Bundesamt für Verfassungsschutz unterbinden will.
Wer sich Faesers und Haldenwangs Pressekonferenz vom Dienstag, 13. Februar, antat, den musste es erschaudern, in welch kalt-aggressiver Art beide de facto jede Opposition unter eine Herrschaft des Verdachts stellten. Haldenwang, ein Teil der Exekutive, hatte sich ja schon im Mai 2021 (also noch zu Merkel-Zeiten) zum Gesetzgeber aufgeschwungen, als er einen „Phänomenbereich Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ erfand.
Zur Erinnerung, was am 13. Februar 2024 vor versammelter, braver Bundespresse geschah. Wir halten uns hier an einen kritischen Beobachter aus Österreich: Andreas Unterberger, den früheren Chefredakteur der „Presse“ und der „Wiener Zeitung“: Er rekapitulierte unter www.andreas-unterberger.at Folgendes:
- Faeser (SPD): „Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen.“ Das soll sich aber nach Darstellung Faesers nur gegen Rechte richten, die die Regierung verhöhnen, nicht jedoch gegen Klimakleber oder antisemitische Demonstranten.
- Faeser: „Das kann nicht nur durch die Polizei, sondern auch durch die Gaststätten- oder Gewerbeaufsicht geschehen.“ Auf Deutsch: Wer sein Gasthaus der AfD vermietet, dem droht, die Konzession entzogen zu werden.
- Faeser: „Derzeit sind Finanzermittlungen auf volksverhetzende und gewaltorientierte Bestrebungen beschränkt … Ich will mit einer Gesetzesänderung dafür sorgen, dass es aufs Gefährdungspotential ankommt. Da geht es um Aktionspotential und gesellschaftliche Einflussnahme.“ Das heißt: Die Finanzämter sollen als Waffe gegen jene dienen, die auf die Gesellschaft in einem anderen Sinn Einfluss nehmen, als die Regierung will.
- Faeser: „Deshalb bauen wir im Bundesinnenministerium eine neue Früherkennungseinheit auf. Wir müssen Manipulations- und Einflusskampagnen sehr früh erkennen, um sie dann stoppen zu können.“ Das heißt nichts anderes, als dass unerwünschte politische Richtungen keine Aktivität entwickeln dürfen, um Einfluss zu gewinnen.
- Haldenwang: „Wir müssen feststellen, dass wir Rechtsextreme auch als Abgeordnete im Bundestag antreffen. … erlaubt die Rechtsprechung in begründeten Fällen die Beobachtung von solchen Abgeordneten. … führen wir solche Überwachungen auch durch.“ Das heißt: Ohne jedes gerichtliche Urteil erklärt der „Verfassungsschutz“ jetzt schon demokratisch frei gewählte Abgeordnete als „rechtsextrem“ und überwacht sie.
- Haldenwang: „Das hat keine strafrechtliche Relevanz, es ist aber staatswohlgefährdend.“ Deutlicher kann man es nicht sagen: Da ernennt sich ein Beamter zum Schützer eines nie definierten „Staatswohls“ – womit in Wahrheit Regierungswohl gemeint ist – und geht jenseits der Gesetze und Gerichte gegen die Gegner vor.
- Holger Münch, Chef des Bundeskriminalamtes: „Deshalb bauen wir eine zentrale Meldestelle, die sich nur darauf konzentriert, mit NGOs zusammenzuarbeiten, weiter aus. Die melden uns einen solchen Sachverhalt und wir sorgen, dass auch Strafverfolgung stattfindet.“ Die Polizei also als Befehlsempfänger der linken NGO-Szene.
- Haldenwang: „Die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland haben verstanden. Sie stehen millionenfach als Brandmauer gegen die geistigen Brandstifter. Wir müssen diesen Brandstiftern die Räume streitig machen.“ Absolut unfassbar: Der Verfassungsschutz-Präsident beruft sich auf die Straße (also noch dazu auf eine kleine Minderheit), um demokratische Wahlergebnisse zu verhindern.
- Haldenwang: „Wir dürfen nicht den Fehler machen, im Rechtsextremismus nur auf Gewaltbereitschaft zu achten, denn es geht auch um verbale und mentale Grenzverschiebungen.“ Das ist eine klare Ankündigung einer Gedanken- und Meinungspolizei, wie sie George Orwell in „1984“ beschrieben hat.
- Haldenwang: „Wir müssen aufpassen, dass sich die entsprechenden Denk- und Sprachmuster nicht in unsere Sprache einnisten.“ Noch eine Verkündigung einer Gedanken- und Meinungspolizei, damit es ja alle verstehen.
Faeser betreibt eine „Einhegung der Diskurse“ – Also ist sie eigentlich ein Fall für Haldenwang
Was das noch mit Grundgesetz Artikel 5 (Meinungsfreiheit) zu tun hat, können wir nicht ermessen. Denn Faeser scheint sich – vermutlich ohne ihn zu kennen – an den linken französischen Philosophen und Poststrukturalist Michel Foucault (1926–1984) zu halten. Dieser hatte in seiner Antrittsvorlesung vom 2. Dezember 1970 am Collège de France unter dem Titel „Die Ordnung des Diskurses“ empfohlen, ein Diskurs müsse eingehegt werden durch „Verknappung der sprechenden Subjekte“.
Über Faesers Desaster (Plural) in Sachen Personalpolitik, ihre kläglich gescheiterten Hessen-Ambitionen und so weiter können wir uns hier ausschweigen. Das haben wir auf TE oft genug dargestellt. Faeser ist jedenfalls längst einer der ganz großen und schweren Mühlsteine in Scholzens Gruselkabinett. Aber da hat Scholz wohl von Tag zu Tag neue Erinnerungslücken. Dennoch müsste Scholz endlich die Reißleine ziehen. Denn die FDP will – vorübergehend gratismutig? – Faesers „Demokratiefördergesetz“ mit der hundertmillionenfachen Alimentierung von linken NGOs scheitern lassen.
Apropos Vergleich „Steffi Lemke/Margot Honecker”: Man stelle sich vor, Söder hätte Faeser in Habitus und Linientreue mit der „Roten Hilde“ der DDR verglichen. „Rote Hilde“ – das war von 1953 bis 1967 die DDR-Justizministerin Hilde Benjamin: bekannt im Volksmund als „rote Guillotine“. Dann säße Söder wahrscheinlich zumindest medial schon in Isolationshaft.