Im Februar dieses Jahres fand ein Antrag der FDP zur Einrichtung „genderfreier Zonen“ in Schulen und Behörden im baden-württembergischen Landtag keine Mehrheit, da die CDU-Fraktion ihn trotz inhaltlicher Übereinstimmung ablehnte, da die AfD ihm zustimmen wollte. Vor wenigen Tagen vollzog sich nun der nächste Akt im immer absurderen parteipolitischen Streit um ein Verbot des inzwischen in vielen öffentlichen Einrichtungen mit mehr oder weniger amtlichem Zwang vorangetriebenen Genderns im grün-schwarz regierten, einstigen „Musterländle“.
Die AfD hatte schon Mitte Februar einen Antrag vorgelegt, der nun kurz vor Weihnachten im Landtag verhandelt wurde. Mit seiner Hilfe wollte sie nach eigenem Bekunden die deutsche Sprache „in der Öffentlichkeit von Baden-Württemberg“ erhalten sowie ein Zeichen „gegen die Zerstörung der sprachlichen Identität der deutschen Bürger durch ein Gender-Sprachdiktat“ setzen. Dazu wird es nun weiterhin nicht kommen, nachdem schon der FDP-Antrag im Landtag mehrheitlich abgelehnt worden ist.
Einig ist sich die grün-schwarze Landesregierung in der Ablehnung eines gesetzlichen Verbots von amtlichen Vorgaben für behördliches Gendern offenkundig nur, weil die AfD ein solches Verbot fordert. Schützenhilfe hat sie dabei vor einigen Tagen zusätzlich von der SPD und der FDP erhalten, nachdem der AfD-Antrag auf die Tagesordnung des Landtags gerückt war und dort nun von einer Allparteien-Koalition aus Grünen, CDU, SPD und FDP verrissen und, wie schon der FDP-Antrag, abgelehnt wurde.
Dass es amtliche Vorgaben für das Gendern bis hinein in die Ministerien der Landesregierung gibt, wurde von den beiden Regierungsparteien dabei bestritten. Die Landesregierung bestehe vielmehr auf der Einhaltung der Empfehlungen des Rates der deutschen Rechtschreibung, die bestehenden Regeln der Rechtschreibung auch in öffentlichen Einrichtungen einzuhalten. Wie sie dies tut, wurde selbst von der FDP-Fraktion allerdings nicht nachgefragt, die dies in einem Antrag vom September 2022 von der grün-schwarzen Regierung noch wissen wollte.
Damals wurde ihr von Innenminister Strobl beschieden, dass die Landesbehörden sich zwar an den in Baden-Württemberg geltenden „Vorgaben zur Rechtssprache“ orientierten, die wiederum auf dem amtlichen Regelwerk der deutschen Rechtschreibung basierten; er schloss aber nicht aus, dass bei der Kommunikation innerhalb der Behörden „von diesen Grundsätzen in Einzelfällen abgewichen wird“. Diese wurden mit einem „Merkblatt zur Verwendung einer geschlechtergerechten Rechts- und Amtssprache“ seitens des Ministeriums für Arbeit und Soziales schon 2009 ausführlich instruiert, wie dies zu tun ist. Um Einzelfälle dürfte es sich daher schon lange nicht mehr handeln.
Die baden-württembergischen Bürger erlebten so eine weitere Landtagssitzung, bei der es offenkundig nicht um die Frage ging, wie den in Schulen, Hochschulen, öffentlich-rechtlichen Medien und Behörden um sich greifenden amtlichen Vorgaben für das Gendern begegnet werden soll, sondern erneut verhindert wurde, dass eine Regelung gegen dieses fragwürdige Vorgehen verabschiedet wird, für die es im baden-württembergischen Landtag zwar eine numerische, aber keine politische Mehrheit gibt.
In starke Bedrängnis geraten werden CDU und FDP in dieser Hinsicht erneut, sollte es der Bürgerinitiative für ein Volksbegehren gegen das amtlich verordnete Gendern in Baden-Württemberg (https://stoppt-gendern-in-bw.de/) gelingen, mit den vorgegebenen rund 780.000 Stimmen auch die zweite Hürde zu nehmen, nachdem sie die erste von 10.000 Stimmen inzwischen locker genommen hat. Dann müssen sie nämlich über den Gesetzestext von „Stoppt Gendern in Baden-Württemberg“ abstimmen und gegenüber den Befürwortern dieser Bürgerinitiative offen Farbe bekennen, wo sie in dieser Frage tatsächlich stehen. Parteipolitisches Taktieren wegen der AfD wird dann noch mehr als jetzt schon die Bürger irritieren und abstoßen, die bekanntlich nicht nur in Baden-Württemberg in großer Mehrheit das amtlich verordnete Gendern ablehnen und auch deswegen der AfD zulaufen.