Ganze 9 Förderprogramme hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) pausiert. Grund ist die verhängte Haushaltssperre. „Das Urteil des Bundesverfassungsgericht wirkt sich auch auf die Förderprogramme des BAFA aus, da die finanziellen Mittel für diese Programme häufig aus dem Klima- und Transformationsfond bedient werden“, teilte das Amt in einer Pressemitteilung am Montag mit.
„Mit der Urteilsverkündung hat das Bundesfinanzministerium eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind“, hieß es weiter. Entsprechend würden mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres sowohl die Annahme als auch Bewilligung von Anträgen pausiert.
Von der „Pausierung“ sind insbesondere Förderprogramme in den Bereichen Energieberatungen, etwa zur Wärmepumpe, Förderung für Wärmenetze, Förderung für Ressourceneffizienz und Richtlinien zur Förderung von E-Lastenrädern betroffen. Auch das Förderprogramm für „Bürgerenergiegesellschaften“ bei Windenergie an Land taucht in der Liste auf.
Explizit nannte das Bundesamt folgende Projekte:
- Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
- Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
- Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
- Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)
- Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)*
- Förderprogramm Serielle Sanierung
- Richtlinie zur Förderung von Kälte-und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären und Fahrzeug-Anwendungen (Kälte-Klima-Richtlinie)
- Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen (E-Lastenfahrrad-Richtlinie)
- Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“ bei Windenergie an Land
Damit trifft die Haushaltskrise nunmehr auch die grünen Prestigeprojekte. Das BAFA betonte dabei, dass die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und die Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus) ausgenommen seien. Auch Wärmepumpen würden weiterhin im Rahmen des BEG gefördert.