Mit fingierten Bewerbungen um eine Praktikantenstelle im Büro eines Landtagsabgeordneten will das „Institut für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung“ (IKG) der Universität Bielefeld unter dem beschönigenden Namen „Erheben von Hilfeleistungen bzw. sogenannter prosozialer Handlungen“ herausfinden, ob es institutionellen Rassismus unter Volksvertretern gibt. Wir haben auf TE erstmals am 24. Oktober darüber berichtet:
Das Bielefelder „Forschungsprojekt“ lief bislang so ab: Die Landtagsabgeordneten Deutschlands erhielten im September 2023 Fake-Bewerbungen von jungen Menschen, die um ein Praktikum baten. Die Mails wurden abwechselnd versandt unter drei deutschen und vier ausländischen Namen: Achim Günther, Julia Günther, Alexander Dahnhoff und Ahmet Güler, Akeem Gumbwa, Hüliya Güler, Alexej Danowitsch.
Der Text der fingierten Bewerbung lautete so: „Sehr geehrte Frau XXX, mein Name ist … Nicht zuletzt aufgrund Ihrer Expertise zu Europa und Internationalem sowie Mobilität möchte ich Sie fragen, ob es prinzipiell möglich ist, dass ich bei Ihnen im Rahmen meines Studiums der Politikwissenschaften ein sechswöchiges Pflichtpraktikum (unbezahlt) machen könnte. Ich würde mich freuen, von Ihnen zu hören! Mit freundlichen Grüßen …“
Die Uni Bielefeld erklärt dieses Vorgehen in betont gendergerechter Sprache so: „Nach dem Zufallsprinzip wurde bei dem Versand der E-Mails variiert, ob der*die fiktive Sender*in einen Namen hatte, der auf eine deutsche oder eine nicht-deutsche Herkunft hindeutet.“ Das heißt aber wohl nichts anderes als dieses: Im Grunde wurde vorab angenommen, dass die mit einem deutschen Namen unterzeichnete Bewerbung mehr Erfolgsaussichten hat als eine mit einem erkennbar nicht-deutschen Namen unterzeichnete. Mit anderen Worten: dass es in den 16 deutschen Landtagen „institutionellen Rassismus“ gibt.
Erst am 13./14. Oktober wurden die angeschriebenen Abgeordneten unter anderem wie folgt „aufgeklärt“:
„Sie haben im September dieses Jahres an Ihre Mailadresse eine Anfrage erhalten, in der sich ein junger Mensch vermeintlich für ein Praktikum bei Ihnen interessiert hatte … In Wirklichkeit existieren diese Personen so nicht … Hierbei könnte es zu möglichen Ungleichbehandlungen aufgrund einer (vermuteten) Herkunft des Absenders der E-Mail kommen. Wir sind aber explizit offen dafür, dass es keine Ungleichbehandlungen gibt, vor allem, weil wir prinzipiell positives Verhalten als Untersuchungsziel ausgegeben haben …“
Aufgeblähter und verfilzter Hintergrund – und der 1-Milliarde-Geldsegen
Regierungsamtlicher Hintergrund: Bereits das Merkel-Kabinett IV war vom Kampf gegen Rassismus und Faschismus beseelt. Am 25. November 2020 hatte es einen „Maßnahmenkatalog des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus“ verkündet. Vier Ziele waren genannt worden:
„1. Stärkeres Bewusstsein für Rassismus als gesamtgesellschaftliches Phänomen schaffen. 2. Prävention gegen Rechtsextremismus und Rassismus, Antisemitismus, Muslimfeindlichkeit und alle anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in Regelstrukturen aller gesellschaftlichen Bereiche ausbauen und stärken. 3. Ausbau der Unterstützung von Betroffenen von rassistischer Diskriminierung und sozialem Umfeld; Wirksamer Opferschutz und Verbesserung von nachhaltigen Strukturen der Rassismusbekämpfung. 4. Anerkennung und Wertschätzung einer vielfältigen und chancengerechten Gesellschaft und Stärkung gleicher Teilhabechancen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte.“
Die genannte Bielefelder „Studie“ ist Nutznießer dieses Geldsegens – als Teil einer „Verbundstudie“ mit dem Namen „Rassismus als Gefährdung des gesellschaftlichen Zusammenhalts im Kontext ausgewählter gesellschaftlich-institutioneller Bereiche“ (InRa-Studie „Institutionen & Rassismus“). In deren Rahmen werden seit Oktober 2021 insgesamt 23 (!) Teilprojekte an unterschiedlichen Forschungseinrichtungen durchgeführt. Das Bundesministerium für Inneres und Heimat fördert den Forschungsverbund.
Laut aktueller Auskunft des Bundesministeriums des Innern an TE vom 19. Oktober 2023 erfolgte der Start des Forschungsprojekts am 1. Oktober 2021. Dieses Datum ist höchst interessant: Denn der 1. Oktober 2021 lag fünf Tage nach der Bundestagswahl vom 26. September 2021. Der Start ist also angeblich noch in der Amtszeit von Bundesminister Horst Seehofer (CSU) erfolgt. Allein das wirft Fragen auf. Zudem stellt sich die Frage, warum ein am 1. Oktober 2021 „gestartetes“ Projekt erst 24 Monate später real in Angriff genommen wird. Wurden die genehmigten Gelder, deren Höhe im Detail nicht bekannt ist, 24 Monate lang gebunkert? Oder wie muss man sich das vorstellen?
Weiter: Die bis 2024 laufende „Studie“ mit dem Titel „Institutionen & Rassismus“ (InRa-Studie) trägt mit ihren insgesamt 23 Teilprojekten an zehn Einrichtungen den ausführlichen Titel „Rassismus als Gefährdung des gesellschaftlichen Zusammenhalts“. Den Rahmen bildet das „Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt FGZ“. Die offenbar nicht zehn, sondern elf (!) Standorte der „InRa-Studie“ sind: Berlin, Bielefeld, Bremen, Frankfurt/Main, Göttingen, Halle, Hamburg, Hannover, Jena, Konstanz und Leipzig. Zudem gibt es eine gemeinsame Geschäftsstelle mit drei Standorten in Bremen, Frankfurt und Leipzig.
Wie viele hundert Soziologen und Politologen hier für ein paar Jahre ihr vom Steuerzahler finanziertes Auskommen haben, müsste noch ausgezählt werden. Es ist jedenfalls aufgefallen, dass allein das an der „Studie“ beteiligte Leipziger „Research Centre Global Dynamics“ (gegründet im Januar 2020) „mehr als 100 Wissenschaftler*innenInnen“ (sic!) als Mitarbeiter hat (siehe hier).
Zwei interessante Personalien noch: Als Sprecherin des „Forschungsinstituts Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ)“ firmiert die Frankfurter Politologin Prof. Dr. Nicole Deitelhoff. Sie ist regelmäßig öffentlich-rechtlich-medial eingebunden (war allein 2023 mindestens 5-mal bei „Anne Will“ von der ARD und ist schier ZDF-Interview-Immobilie) und darf ihre Einschätzungen etwa über einen angeblich um sich greifenden Rechtspopulismus bei den bekannten Talk-Runden verbreiten. Wissenschaftliche Koordinatorin des FGZ ist Dr. Anne-Lind Amira Augustin von der Universität Leipzig. Sie war zuvor Mitarbeiterin der Rosa-Luxemburg-Stiftung. So schließen sich die Kreise.
Fragen über Fragen
Aber warum lässt sich „Wissenschaft“ auf solche „Forschung“ ein? Ist das nicht Schnüffelei unter dem Deckmantel von „Wissenschaft“? Ist es nicht Tendenz- und Gefälligkeitswissenschaft, wenn man mit gefälschten Mails und verdeckten Ermittlungsmethoden arbeitet? Dass die Uni Bielefeld auch noch betont, das Ganze sei „nach Freigabe durch die elfköpfige Ethikkommission der Universität Bielefeld“ erfolgt, verwundert da schon gar nicht mehr.
Weiter: Warum fördert die Politik so etwas mit Hunderten von Millionen an Steuergeldern? Um in ihrem monomanischen „Kampf gegen Rechts“ zu bestätigen, dass der deutsche Michel eine noch viel größere Dosis an antirassistischer und antifaschistischer Umerziehung braucht?
TE wollte aktuell noch mehr wissen, vor allem, was es konkret mit der Bielefelder Studie auf sich hat. Wir haben am 20. Oktober einige Fragen an Dr. Jens Hellmann vom Forschungsteam an der Universität Bielefeld gerichtet. Unter anderem wollten wir wissen:
- Warum findet sich dieses Projekt nicht auf der Drittmittelseite der Universität Bielefeld?
- In welcher Höhe bewegen sich für das Bielefelder Institut die Drittmittel bzw. Fördergelder? Erhält das Bielefelder Institut die Drittmittel unmittelbar aus dem Bundesministerium des Innern (BMI) oder via Leipzig?
- Wann hat das Bielefelder Institut die Zusage über die Fördergelder bekommen?
- Trifft es zu, dass – so die Auskunft des BMI vom 18. Oktober 2023 – die formale Genehmigung des Projekts am 1.10.2021 erfolgte, also fünf Tage nach der Bundestagswahl vom 26.9.2021 und damit noch in der Amtszeit des damaligen BMI Seehofer? Falls das zutrifft, wie ist es zu erklären, dass die Studie erst jetzt im Herbst 2023 in die Wege geleitet wurde?
- Lag dem BMI das Design der Studie vorab vor? Falls ja, wann?
- Wurden alle rund zweitausend deutschen Landtagsabgeordneten angefragt? Falls nein, nach welchem Schlüssel?
- Da die Erhebungsphase mittlerweile abgeschlossen ist: Wie hoch ist bislang die Rücklaufquote?
- Haben Abgeordnete ihre bereits erfolgte Antwort aufgrund Ihres Schreibens vom 13. Oktober wieder löschen lassen?
- Erfolgt die Auswertung getrennt nach Bundesländern und Landtagsfraktionen?
- Wurden auch die 16 Parlamentspräsidenten in die Anschreiben einbezogen? Gab es von deren Seite Bedenken?
- Wann ist mit ersten Ergebnissen der Studie zu rechnen?
Die TE-Anfrage datiert vom 20. Oktober. Eine Antwort ist noch nicht erfolgt (Stand: 25. Oktober 2023). TE bleibt am Ball!