Tichys Einblick
Strafanzeige

Ermittlungen wegen Maillöschung im Bundesfinanzministerium

Die Bundesregierung gerät mit ihrer Praxis der Löschung von E-Mails von Bundesministern und Staatssekretären unter Druck. Ausgelöst durch eine Strafanzeige des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Fabio De Masi hat die Berliner Staatsanwaltschaft jetzt Ermittlungen gegen unbekannt aufgenommen.

Bundeskanzler Olaf Scholz, und Wolfgang Schmidt, Bundesminister für besondere Aufgaben/Chef des Bundeskanzleramtes , am 22. März 2023

IMAGO/Metodi Popow

Es geht um Mails, die der damalige Staatssekretär im Finanzministerium und heutige Kanzleramtschef, Wolfgang Schmidt (SPD), mit dem Unternehmer Nicolaus von Rintelen ausgetauscht hatte, die heute aber nicht mehr auffindbar sind. Der Sprecher der Berliner Generalstaatsanwaltschaft bestätigte auf Anfrage der Zeitung die Einleitung des Ermittlungsverfahrens. Bei einer Anzeigeerstattung wie hier sei man „verpflichtet“, ein formelles Ermittlungsverfahren einzuleiten, so der Sprecher. Dennoch müsse die Anklagebehörde nun zunächst prüfen, „ob überhaupt ein Anfangsverdacht vorliegt“.

Fabio de Masi, der bis Ende 2021 für die Partei der Linken im Bundestag saß, beruft sich bei der Anzeige auf Paragraf 303a des Strafgesetzbuches. Wer rechtswidrig Daten „löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert“, so heißt es dort, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. De Masis Anwalt spricht in seiner Strafanzeige, über die die „Welt am Sonntag“ berichtet, von dem „Verdacht“, dass sich „Personen im Bundesministerium der Finanzen“ strafbar gemacht hätten, indem sie das Delikt der „vollendeten Datenveränderung durch Löschung“ begangen hätten.

Hintergrund ist die Praxis der Bundesministerien, beim Ausscheiden von Ministern oder Staatssekretären deren persönliche dienstlichen Mailpostfächer zu löschen. Anwälte des heute von Christian Lindner (FDP) geführten Finanzministeriums bestätigten im Mai 2023 in der „Welt am Sonntag“, dass auch dort die Löschung von Mailpostfächern bei Ausscheiden des Amtsträgers „üblich“ sei. Das Finanzministerium verwies jetzt auf Anfrage auf ältere Stellungnahmen, wonach Löschungen von Mailpostfächern „nicht gegen geltendes Recht“ stattfänden.

Das heute von Wolfgang Schmidt geführte Kanzleramt wollte keine Fragen zu dem Vorgang beantworten. Ein zuständiger Regierungssprecher teilte mit, man könne sich nur zu Sachverhalten äußern, „die das Bundeskanzleramt betreffen“.

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