Die Berliner Polizei darf vorerst keine Gebühren von Protestlern, die sich auf der Straße festkleben, dafür verlangen, dass sie die Klebeverbindung auflöst und die Personen vom Ort wegträgt. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Der Klimaextremist hatte sich im Juni 2022 mit anderen Mitgliedern der Letzten Generation angeklebt. Nachdem ihn die Polizei aufgefordert hatte, die Fahrbahn zu verlassen, sich aber dagegen gewehrt hat, lösten die Einsatzkräfte die Klebeverbindung und trugen ihn weg. Darauf erhob die Polizei Berlin eine Gebühr von 241 Euro. Die Beamten begründeten dies mit einer erheblichen Behinderung des Straßenverkehrs, was eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dargestellt habe.
Das Gericht widersprach dieser Auffassung. Der von der Polizei herangezogene Gebührentatbestand treffe nicht auf die Situation zu. Die Maßnahme habe nicht der Gefahrenabwehr für Personen, Sachen oder Tiere gedient, sondern allein dem Zweck, den ungehinderten Straßenverkehr zu ermöglichen.
Die Polizei muss dem Antragsteller die bereits gezahlte Gebühr vorerst zurückerstatten. Die Polizei wird gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen – denn der Präzedenzfall hätte weitreichende Auswirkungen. Insgesamt 1.300 Gebührenbescheide hat die Berliner Polizei bisher in der Höhe von 241 Euro verschickt – eine Summe von 313.000 Euro.