Nach fast eineinhalb Jahren Untersuchungshaft wurde gestern Heinrich Habig auf freien Fuß gesetzt. Dem Arzt aus Recklinghausen wurde vor der Großen Strafkammer des Landgerichtes Bochum vorgeworfen, in rund 600 Fällen seinen Patienten eine Covid-19-„Impf“-Bescheinigung ausgestellt zu haben, ohne die gentechnische Injektion tatsächlich verabreicht zu haben.
Habig wurde zu einer Gesamt-Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten ohne Bewährung verurteilt. Seine Ehefrau und mitangeklagte Sprechstundenhilfe wurde zu sechs Monaten Bewährungsstrafe und 150 Sozialstunden verurteilt. Zugleich wurde die Untersuchungshaft aufgehoben, Habig konnte das Gerichtsgebäude auf freiem Fuß verlassen. Er muss sich zweimal in der Woche bei der Polizei melden und seine Ausweispapiere abgeben.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, sie wurden angefochten. Dennoch wurde Habig bis gestern in Untersuchungshaft gelassen. Vor dem Gerichtsgebäude wurde er von 70 Anhängern begrüßt.
Heinrich Habig bedankte sich vor dem Gerichtsgebäude für die Unterstützung.
Hören Sie Heinrich Habig im O-Ton im TE-Wecker vom 22. September 2023 (Minute 2:50):
Habig führte im Prozess aus, dass er sich der Gefahren der genbasierten Impfstoffe für die Gesundheit sehr früh bewusst gewesen sei. Er habe die Impfbescheinigungen nach bestem Wissen und Gewissen und entsprechend der ärztlichen Berufsordnung erteilt. Nach der ist es ärztliche Aufgabe, Leben zu erhalten und Gesundheit zu schützen.
Eine Ärztin hatte den Fall Habig gemeldet. Daraufhin durchsuchte die Polizei sowohl die Praxis als auch die Wohnung des Ehepaares und beschlagnahmte Patientenakten, Impfstoffe und Computer. Die Arztpraxis blieb danach geschlossen. Am 14. Mai des vergangenen Jahres holten Polizeibeamte den 67-jährigen Mediziner und brachten ihn in die Justizvollzugsanstalt Bochum. Der Arzt saß seitdem in Untersuchungshaft. Die Richterin Petra Breywisch-Lepping vom Landgericht Bochum begründete dies mit Fluchtgefahr.
Breywisch-Lepping warf ihm stattdessen sogar »rechtsfeindliche Gesinnung« vor. Eine Notwehr, mit der Wahlverteidiger Wilfried Schmitz die Handlungen von Habig begründete, sei grundsätzlich gegen Gesetze unzulässig, so Breywisch-Lepping.
Zu unschönen Szenen kam es gestern vor dem Gerichtsgebäude. Dem Gericht dürfte die Begrüßung nicht entgangen sein, vermuteten Teilnehmer. Mehrere Streifenwagen rollten heran und wollten diese unangemeldete Versammlung unterbinden und Habig wieder als angeblichen Initiator dieser Versammlung festsetzen.
Anwälte stellten jedoch klar, dass es sich um eine Spontanversammlung handele, die auch nicht angemeldet werden müsse, und selbst wenn es überhaupt einen Veranlasser gäbe, es jedenfalls nicht Habig gewesen sei. Der konnte dann weggefahren werden.
Die während des Prozesses anwesende kritische Öffentlichkeit habe längst erfasst, wie willkürlich und entwürdigend die Vertreter der Staatsanwaltschaft Bochum nicht nur mit dem Angeklagten und seiner Ehefrau, sondern auch mit den Zeugen umgegangen seien, sagte Verteidiger Wilfried Schmitz in seinem Plädoyer. Er hat dies in seinem Buch »Plädoyer für Heinrich« veröffentlicht und führt darin aus, dass insbesondere das Plädoyer der Staatsanwaltschaft Bochum nachdrücklich dokumentiert habe, dass die Kultur der Rechtspflege in diesem Land ihren absoluten Tiefpunkt erreicht habe.