Mit der Einstellung der Ermittlungen gegen Till Lindemann reihte sich der Fall Lindemann in eine zunehmend lange Liste von gescheiterten #metoo-Fällen, an deren Beginn eine mediale Rufmordkampagne gegen einen Prominenten stand und die am Ende zu einem Freispruch des Beschuldigten und manchmal sogar zu einer Verurteilung des Klägers führten.
Soweit ist es zwar im Fall Lindemann noch nicht, doch der Wind hat merklich gedreht. Nun stellte sich auch noch heraus, dass die Staatsanwaltschaft Vilnius bereits seit mehreren Wochen Ermittlungen wegen der Verleumdung Till Lindemanns führt. Genauere Details gibt die Staatsanwaltschaft Vilnius nicht bekannt und betont, dass bislang niemand beschuldigt oder angeklagt wurde. Auch hier gilt es die Ergebnisse der Untersuchung abzuwarten, dennoch handelt es sich um eine bemerkenswerte Wende in einem Fall, in dem viele Medien bereits vor Monaten Lindemann vorverurteilten.
Dass sie dies taten, geht auch aus einer weiteren erfolgreichen Unterlassungsklage Lindemanns hervor, diesmal gegen den österreichischen ORF. Wie bereits in früheren Fällen beruft sich der österreichische Rundfunk auf den Informantenschutz, der es nicht ermöglicht, alle Details offenzulegen. Unbeantwortet bleibt aber auch dabei die Frage, wieso keine der zitierten Zeuginnen sich an die Staatsanwaltschaft in Berlin wandte, als diese noch gegen Lindemann ermittelte.
Abschaffung rechtsstaatlicher Prinzipien im Vordergrund?
Natürlich gibt es auch Rechtslücken, die es Tätern manchmal erlauben, straffrei durchzukommen. Doch es gibt ebenso Fälle, bei denen die eigenen Taten der Vergangenheit bereut, aber jemandem anderen angelastet werden. Das Recht kennt die Eigenverantwortung mündiger Bürger, die Medien aber offensichtlich nicht. Im Zentrum dieses und vieler anderer #metoo-Fälle steht also nicht die Feststellung eines tatsächlichen Strafbestandes nach geltendem Recht, sondern eine Anpassung des gesetzlichen Rahmens, der den Grundstein „im Zweifel für den Angeklagten“ durch „Believe all Women – Glaubt allen Frauen“ ersetzen soll. Dass die diesbezügliche polit-mediale Kampagne gescheitert ist, sollte die gesamte Gesellschaft beruhigt aufatmen lassen, denn mit der Aushebung dieses Grundprinzips wäre der Rechtsstaat endgültig abgeschafft.
Apropos Rechtsstaat: Der dürfte wahrscheinlich machtlos gegen die Amadeu Antonio Stiftung und ihre Spendensammlung von über 826.000 Euro für vermeintliche Opfer von Till Lindemann sein, da der Bestimmungszweck der Gelder im Kleingedruckten von Anfang an angegeben wurde. Zwar haben nun, nach der Entlastung von Till Lindemann, endlich auch Medien wie die Welt, aber auch NIUS und die Junge Freiheit, den Skandal um die 826.000 Euro thematisiert, vergessen dabei aber leider nicht nur den Verweis auf die ursprüngliche TE-Recherche, sondern irren sich auch, wenn man glaubt diesem Thema mit rechtlichen Mitteln beikommen zu können.
Denn zwar ließe sich argumentieren, dass der ursprüngliche Spendenaufruf irreführend ist, doch den Vorsatz der Täuschung juristisch nachzuweisen, dürfte schwierig werden und wäre wohl nur dann möglich, wenn sich beweisen ließe, dass die nominelle Spendensammlung für mutmaßlich Betroffene gegen den satzungsgemäßen Zweck der Stiftung verstößt.
So kann der einzig nachweisliche Skandal – nicht jener um Lindemann, sondern der um die Amadeu Antonio Stiftung – wohl nicht juristisch, sondern nur politisch ausgefochten werden. Doch welcher Politiker, der nicht bereits öffentlich geächtet ist, würde es wagen, sich an einem der Aushängeschilder des linken NGO-Wesens Deutschlands zu versuchen? Wer weiß, vielleicht geschieht es doch schneller, als man denkt, denn der Wind dreht und er wird mit dem bevorstehenden Herbsteinbruch noch viel rauer für unsere Regierung wehen.