Der Heizhammer werde insgesamt 2500 Milliarden Euro kosten. Diese Zahl stammt nicht von der Opposition, nicht von kritischen Medien oder externen Experten. Der FDP-Energieexperte Michael Kruse hat die Rechnung im Mai aufgestellt. 2400 Milliarden Euro Schulden hat der deutsche Staat in 74 Jahren angesammelt – der Heizhammer wird laut einem FDP-Bundestagsabgeordneten noch teurer. Die Fraktion ließ Kruse bei der Debatte um das Gesetz nicht reden.
Womit rechtfertigen die Vertreter der Ampel einen derart teuren Eingriff? Mit Allgemeinplätzen, wie sie die grüne Fraktionsvorsitzende der Grünen, Katharina Dröge, vorträgt: Das Gesetz sei „ein Riesenschritt für den Klimaschutz“. Mit ausweichenden Aussagen zur Effektivität wie der von „Wirtschaftsminister“ Robert Habeck (Grüne). Den Effekt des Gesetzes könne man – natürlich – nur schätzen, aber nehme man einen mittleren Wert, seien es 40 Millionen Tonnen CO2, die bis 2030 weniger ausgestoßen würden.
Wie abwegig es ist, dieses Argument in den Mittelpunkt der Debatte zu stellen, zeigt Thomas Heilmann (CDU) auf. Eigentlich hatte die Ampel das Gesetz noch vor der Sommerpause durch den Bundestag treiben wollen. Heilmanns Klage und ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts haben dies verhindert. Die Ampel könnte jetzt aber gar keine Änderungen am Gesetz mehr zulassen, sagt Heilmann, denn dann hätten sie es nicht wie geplant an diesem Freitag final beschließen können – und es könnte nicht zum Jahreswechsel in Kraft treten. Die Debatte um die Änderungsanträge ist also eine Scheindebatte.
Die Ampel braucht diese Scheindebatte. Denn Habecks Heizhammer hat das Zeug dazu, der Sprengstoff für diese Koalition zu werden. „Wir haben Verunsicherung erzeugt, die nicht nötig gewesen wäre“, räumt sogar Dröge ein. Doch bei dieser Verunsicherung bleibt es nicht. Das Gesetz bringt viele Belastungen mit sich, das ist sicher. Wie viel Belastung für wie viel Entlastung des Klimas das Gesetz aber mit sich bringt, steht noch gar nicht fest. Habecks Aussage „Natürlich könne man das nur schätzen“ gibt einen Vorgeschmack auf das, was das Gesetz in der Praxis mit sich bringen wird.
Je nachdem, wie das Wärmenetz vor Ort geregelt ist, greift das Gesetz für die Bürger ab dem Jahreswechsel – spätestens aber bis Ende 2034. Es ist jedoch nicht nur der Zwangsheizungstausch, der die Bürger belasten wird. Auf sie kommen auch massive Prüfungspflichten zu. Die oft grün wählende Klientel der Energieberater wird mit dem Heizhammer gutes Geld verdienen. So müssen allein neu eingebaute Wärmepumpen alle fünf Jahre überprüft werden auf:
- Heizkurve,
- Abschalt- oder Absenkzeiten,
- Heizgrenztemperatur,
- Einstellparameter der Warmwasserbereitung,
- Pumpeneinstellungen,
- Einstellungen von Bivalenzpunkt und Betriebsweise im Fall einer Wärmepumpen-Hybridheizung,
- die Überprüfung der Vor- und Rücklauftemperaturen und der Funktionstüchtigkeit des Ausdehnungsgefäßes,
- die messtechnische Auswertung der Jahresarbeitszahl und bei größeren Abweichungen von der erwarteten Jahresarbeitszahl Empfehlungen zur Verbesserung der Effizienz durch Maßnahmen an der Heizungsanlage, der Heizverteilung, dem Verhalten oder der Gebäudehülle,
- Prüfung des Füllstandes des Kältemittelkreislaufs,
- Überprüfung der hydraulischen Komponenten,
- Überprüfung der elektrischen Anschlüsse,
- die Kontrolle des Zustands der Außeneinheit, sofern vorhanden, und
- die Sichtprüfung der Dämmung der Rohrleitungen des Wasserheizungssystems.