Tichys Einblick
Dazu eine Schadenersatzklage gegen Faeser

Vormaliger BSI-Chef Schönbohm verlangt vom ZDF 100.000 Euro Schmerzensgeld

Arne Schönbohm fordert vom ZDF wegen Böhmermanns Sendung „Magazin Royale“ 100.000 Euro Schmerzensgeld. Ansprüche auch gegen Jan Böhmermann behalte man sich vor, so sein Anwalt. Zudem verklagt Schönbohm das Bundesinnenministerium von Nancy Faeser auf Schadensersatz.

IMAGO - Collage: TE

Wir haben hier auf TE mehrmals über die von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verfügte Abberufung des damaligen Präsidenten des „Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik“ (BSI), Arne Schönbohm, und dessen Strafversetzung zum Chef der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung berichtet. Faeser lehnt bis heute jede Begründung für diese Entscheidung ab; ebenso lehnte sie Schönbohms Antrag auf ein Disziplinarverfahren ab, das Klarheit schaffen sollte. Faeser hatte ihre Aktion mit einem „gestörten Vertrauensverhältnis“ begründet.

Auslöser für Faeser eigenartige Personalpolitik nach Gutsfrauenart war eine Sendung von „ZDF Magazin Royal“ vom 7. Oktober 2022. Provokateur Jan Böhmermann unterstellte Schönbohm damals in einer eigenartigen Melange aus Halbinformation, Verzerrung und Spott, er habe über den von ihm mitgegründeten Verein „Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V.“ Verbindungen zum russischen Geheimdienst gehabt. Böhmermann suggeriert, Schönbohm als BSI-Chef sei das größte „Leck“ in der digitalen Sicherheit Deutschlands. Es ist in Böhmermanns Sendung wörtlich im Zusammenhang mit dem „e.V.“ die Rede von „Russen, die im Verein drinsitzen“, von zu „engen Kontakten“, von „gemeinsamer Sache mit Nachrichtendiensten aus Russland“ und dass dieser „e.V.“ gegenwärtig immer noch von Schönbohm geprägt werde. Zudem stellt er Schönbohm verbal und im Bild als „Cyberclown“ mit Clownnase und Clownkostüm dar (siehe ab Minute 24).

Die Sache ist nun in eine neue Phase eingetreten. Arne Schönbohm fordert vom ZDF qua Anwalt 100.000 Euro Schmerzensgeld. Er nennt die betreffende ZDF-Sendung „eine der schmutzigsten Denunzierungen, welche durch einen öffentlich-rechtlichen Sender … jemals erfolgt ist.“ Das Schmerzensgeld wird mit einer „schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung“ durch das ZDF begründet, allerdings sei Schönbohm zu Verhandlungen über die Schadensersatzsumme bereit.

Zudem solle das ZDF nicht mehr behaupten, dass Schönbohm bewusst in Kontakt mit Nachrichtendiensten in Russland oder anderen Ländern gestanden habe. Auch sei „die Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland gegenüber feindlichen Nationen der Lächerlichkeit preisgegeben und diese geschwächt“ worden. Schönbohms Anwalt sagte: „Das ZDF hat durch das ‚Magazin Royale‘ die Reputation und die tadellose Karriere eines verdienten Staatsdieners zerstört.“ Ansprüche auch gegen Böhmermann behalte man sich vor.

Das ZDF bestätigte am 30. August auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, dass ein entsprechendes Anwaltsschreiben vorliege, und es hat die Forderungen umgehend zurückgewiesen.

Man darf gespannt sein, wie die Sache weitergeht. Vermutlich wird Schönbohms Forderung vor Gericht landen. Und dann kann es dauern. Siehe die „Causa“ Kachelmann: Diese zog sich, nachdem Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden war, dennoch über sieben Jahre hin. Kachelmann hatte „Bild“ auf 2,25 Millionen verklagt. Nach einem Gang durch mehrere Instanzen sind am Ende rechtskräftig 395.000 Euro herausgekommen.

Und Böhmermann? Es wäre höchste Zeit, dass er einmal auf die Finger geklopft bekommt. Hier ausgewählte Beispiele Böhmermann’schen „Entertainments“:

Es wird Zeit, dass sich der unter anderem mit vier Länderchefs besetzte ZDF-Verwaltungsrat der „Causa“ Böhmermann annimmt.

Nun auch noch eine Schadensersatzklage gegen Faeser

Zwischenzeitlich hat BILD aus Kölner Justizkreisen erfahren: Schönbohm (54, übrigens CDU-Mitglied) verklagt das Bundesinnenministerium (BMI) von Nancy Faeser (53, SPD) auf Schadensersatz. Schönbohms Klage umfasst – wie BÍLD schreibt – „18 Seiten und 28 teils höchst brisante Dokumentenbeweise“. In einem innerministeriellen Abschlussbericht der Voruntersuchung wird Faeser gar ein Verstoß gegen die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht attestiert: Eine „nachholende Fürsorge“ des BMI „blieb im Zuge der Sendung trotz wiederholter und schriftlich vorgetragener Bitte offensichtlich aus“. Und das, obwohl Schönbohm mit unbegründeten Vorwürfen und persönlichen Abwertungen wie „Cyberclown“ konfrontiert war, heißt es in den Akten.

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