Der schwedische Ministerpräsident Uf Kristersson von der konservativen Moderaten Sammlungspartei hat eine Intensivierung der Grenzkontrollen des Landes angekündigt. Die Polizei soll schon von Dienstag an erweiterte Befugnisse erhalten, um Fahrzeug- und Personenkontrollen durchzuführen. Auch im Inland scheinen Maßnahmen getroffen zu werden, die die Sicherheit erhöhen sollen. Damit soll letztlich das Recht auf Religionskritik im Innern Schwedens geschützt werden. Kristersson sagte am Dienstag vor der Presse: „Wir stehen für Meinungsfreiheit in Schweden ein.“
Salwan Momika sagte, er wolle die schwedische Gesellschaft auf die Gefahr hinweisen, die vom Koran ausgehe. Gegen ihn wird wegen Volksverhetzung ermittelt. In den kommenden Tagen sollen laut Presseberichten weitere Protestaktionen folgen. Schon am Donnerstag wollen Momika und Najem demnach einen Protest vor der iranischen Botschaft veranstalten. Am 10. August sind zwei weitere Koranproteste vor einer Moschee im migrantisch geprägten Vorort Fittja und im Zentrum Stockholms geplant.
Auch Steuerbehörden in Gang gesetzt
Nun hat der Inlandsgeheimdienst seine Einschätzung geändert und vor einer verschlechterten Sicherheitslage gewarnt. Schweden sei nicht mehr nur ein „legitimes“ – ein seltsames Wort an dieser Stelle –, sondern ein vorrangiges Ziel für terroristische Anschläge geworden. Laut Euronews wurden 15 Behörden „von den Streitkräften über die Steuerbehörden bis hin zur Polizei“ in Gang gesetzt, um die terroristische Gefährdung des Landes zu bannen. Die Einbeziehung der Steuerbehörden zeigt, dass es nicht bei ein paar Leibesvisitationen mehr bleiben wird.
Und auch wenn Ministerpräsident Kristersson nun sagte, dass man vor allem einen kühlen Kopf bewahren solle, schlägt die Diskussion im Lande immer höhere Wellen. Auch die Tolerierung der konservativen Regierung durch die Schwedendemokraten (SD), die größte Fraktion im schwedischen Reichstag, wird nun – etwa vom reichweitenstarken Aftonbladet – kritisiert. Leider werden auch in diesem Zusammenhang abwieglerische Positionen eingenommen, die die Meinungsfreiheit nicht stärken.
Ins Visier gerät dabei der Vorsitzende des Justizausschusses Richard Jomshof (SD), der sich regelmäßig kritisch zum Islam äußert. Die Opposition fordert seinen Rücktritt. Zuletzt hatte Jomshof den Propheten Mohammed in den sozialen Medien und in öffentlichen Reden als Kriegsherrn, „Sklavenhändler und Banditen“ bezeichnet. Jomshof sieht sich in voller Übereinstimmung mit dem Recht auf Meinungsfreiheit, das er in Schweden bewahren will.
Auf die Äußerungen angesprochen, hat auch Kristersson an die Meinungsfreiheit erinnert, aber zugleich gefordert, dass der Abgeordnete „zur Vernunft kommen“ möge: „Ich denke, dass alle Menschen in Schweden, auch der Jomshof, darüber nachdenken sollten, wie sie sich ausdrücken.“ Nicht alles rechtlich Erlaubte sei auch angemessen, vor allem angesichts der „ernsthaften Sicherheitsbedrohung“ für Schweden.
Begrenzung des Protests über das Notstandsrecht?
Könnte es auch in Schweden zu einer irgendwie gearteten Einschränkung der Meinungsfreiheit kommen? Kristersson will prüfen, ob und wie man die Möglichkeit weiterer Koranverbrennungen „begrenzen“ könne, um „das Recht unserer Bürger auf Freiheit und Sicherheit zu verteidigen“. Schwedische Gerichte haben diese Art Protest bisher ausdrücklich gebilligt. Eine spezielle Genehmigung ist nicht erforderlich.
Auch die dänische Regierung denkt angeblich über Maßnahmen gegen ähnliche Protestaktionen nach, um Sicherheitsproblemen zu begegnen. Kritiker mahnen dennoch zur Vorsicht. So hätten 30 von 31 Moscheen in Schweden Maßnahmen gefordert, die noch weiter gehen. Laut ihnen sollen alle Handlungen verboten werden, die Symbole und Werte des Islams „entweihen“ oder „beleidigen“, wie Dagens Nyheter berichtet. Die schwedische öffentliche Meinung ist auch durch das „Gespräch“ mit dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan über die Nato-Mitgliedschaft des Landes sensibilisiert, was „Anforderungen“ der islamischen Welt an die innere Verfassung Schwedens angeht.
Der schwedische Justizminister Gunnar Strömmer sagte nun, eine Gesetzesänderung sei nicht geplant. Eher scheint man an eine Ausweitung der Notstandsvollmachten gemäß dem Gesetz über die öffentliche Ordnung zu denken. Bisher heißt es in dem Gesetz, „in Zeiten des Krieges oder der Kriegsgefahr“ seien außerordentliche Maßnahmen gerechtfertigt. Hier könne es sinnvoll sein, außerdem die Terrorgefahr einzuschließen, so Strömmer.