Mit Bolzenschneidern schnitten sie Zäune durch, mit Kissen polsterten sie die spitzen Gitterstäbe ab und kletterten über den Begrenzungszaun des Düsseldorfer Flughafens. Einfacher geht es nicht – während Reisende keine Schere oder Getränkedose mitnehmen dürfen. Am Hamburger Flughafen durchtrennten sie an mindestens zwei Stellen den Sicherheitszaun und drangen mit Fahrrädern auf das Gelände ein.
Von 6.10 Uhr bis 10 Uhr sorgten sogenannte Klimaextremisten dafür, dass der Flugbetrieb eingestellt werden musste. Wie Apollo-News recherchierte, mussten ankommende Flugzeuge in Hamburg und Düsseldorf ihren Landeanflug abbrechen, wurden umgeleitet oder mussten in eine dreiviertel Stunde in Holdings wie der Flug von Sun Express aus Antalya nach Hamburg. Laut Auskunft der Deutschen Flugsicherung wurden Flugzeuge im Landeanflug auf Düsseldorf und Hamburg sogar gezwungen, die Landung zu unterbrechen und erneut durchzustarten. Das stellt eine erhebliche Beeinträchtigung der Flugsicherheit dar.
Das ist keine Spielerei mehr, sondern es handelt sich um sehr gefährliche Eingriffe in die Luftsicherheit. Menschenleben stehen auf dem Spiel.
Immerhin sieht das auch die Deutsche Flugsicherung so, antwortete auf eine Anfrage von TE und fügt jedoch nicht hinzu, dass letztlich die Bundesinnenministerin verantwortlich ist:
»Das unbefugte Betreten des gesicherten Flughafenbereichs stellt einen gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr dar und ist als solcher strafrechtlich zu verfolgen. Flughäfen in Deutschland sind gemäß ihrer Eigensicherungspflichten mit Zäunen gesichert. Die Bewachung des Zauns erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Polizeibehörde vor Ort.
Die betroffenen Flüge werden entweder in einem Warteverfahren gehalten, bis sie zur Landung freigegeben werden können, oder sie fliegen zu ihrem Alternativflughafen. Die Sicherheit war zu keinem Zeitpunkt gefährdet, dennoch handelt es sich um Notverfahren, die immer dann zum Einsatz kommen, wenn der normale Ablauf gestört ist.«
Zu schwierigen Situationen kann es dennoch kommen, wenn eine Maschine bereits in einer kritischen Lage ankommt und nicht landen kann, weil Extremisten die Bahn blockieren. Die Sperrung von gleich zwei Flughäfen sorgte zudem in dem engen Luftraum über Deutschland für erheblichen Stress bei Lotsen und Besatzungen mit Gefährdungspotenzial für die Luftsicherheit.
Nicht umsonst gibt es ein ausgefeiltes Luftsicherheitssystem, das genau regelt, wie die Länder ihre Flugplätze sichern müssen. Dies wird auch regelmäßig von der EU kontrolliert, die Flughäfen zertifiziert. Unter »§ 8 Sicherheitsmaßnahmen der Flugplatzbetreiber – Luftsicherheitsgesetz« ist festgelegt: »Der Betreiber eines Flugplatzes ist zum Schutz des Flughafenbetriebs vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs verpflichtet«.
Danach sind »Flughafenanlagen, Bauwerke, Räume und Einrichtungen so zu erstellen, zu gestalten und zu unterhalten, dass die erforderliche bauliche und technische Sicherung, die Zuführung von Passagieren und Gepäck und die sachgerechte Durchführung der personellen Sicherungs- und Schutzmaßnahmen und die Kontrolle der Bereiche der Luftseite ermöglicht werden sowie die dafür erforderlichen Flächen bereitzustellen und zu unterhalten.«
Laut Punkt 4 sind »die Bereiche der Luftseite gegen unberechtigten Zugang zu sichern und, soweit es sich um Sicherheitsbereiche oder sensible Teile der Sicherheitsbereiche handelt, den Zugang nur hierzu besonders berechtigten Personen zu gestatten«.
Es gibt zwar keine Standardvorschriften für Zäune. Doch die Begrenzung muss gewährleisten, dass Unbefugte in verhältnismäßig kurzer Zeit zumindest nicht eindringen können.
Zusätzlich sind unregelmäßige sogenannte »Bestreifungen« vorgesehen. Sind Unbefugte eingedrungen, sind die bestehenden Sicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und anzupassen.
Eindeutig festgelegt sind auch Strafvorschriften. Paragraf 19 des deutschen Luftsicherheitsgesetzes legt fest: (1) Wer entgegen § 11 Absatz 1 Satz 1 einen dort genannten Gegenstand in einem Luftfahrzeug oder auf einem Flugplatz in einem Bereich der Luftseite, der zugleich Sicherheitsbereich ist, mit sich führt oder an sich trägt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Sämtliche anderen Sicherheitsmaßnahmen, inkl. der zusätzlichen seitens der TSA an europäischen Flughäfen (Explosive Detection, Fragen, Durchsuchung am Gate für eine Stichprobe von Passagieren), werden ad absurdum geführt. Damit begibt sich Deutschland auf Dritte-Welt-Niveau. Man darf davon ausgehen, dass die strengen US-Behörden sich die Vorgänge sehr genau ansehen werden und entschlossen entsprechende Schritte unternehmen werden, die nicht ohne Folgen für Flugreisende in die Staaten bleiben dürften.
Damit ist klar: Deutschland verstößt mittlerweile massiv gegen internationale Vorschriften und gefährdet die Luftsicherheit ebenso wie internationale Abkommen etwa mit den USA. Während Reisende ebenso wie auch Piloten und Kabinenbesatzungen sich ausführlichen Sicherheitschecks unterziehen müssen, konnten wiederholt Fremde auf das Flughafengelände eindringen. Die EU-Kommission müsste bereits ein entsprechendes Verfahren gegen Deutschland eingeleitet haben.
TE hat deshalb bei der EU-Kommission angefragt:
»In den letzten zwei Jahren kam es in Deutschland zu mehreren schwerwiegenden Zwischenfällen, als auf den Flughäfen Berlin, München und Sylt der Zaun zerstört wurde und es Personen gelang, auf die Start- und Landebahn und in zwei Fällen sogar in die allgemeine Luftfahrt zu gelangen, wo sie Privatflugzeuge beschädigten, die wahrscheinlich nicht mehr zu reparieren sind.
Die Mängel zeigen deutlich, dass jeder Terrorist Waffen oder Sprengstoff einführen kann, die dann von einem vollständig und korrekt überprüften Insider aufgenommen werden können. Vorfälle gab es auch in Le Bourget und Schiphol. Dies lässt den Schluss zu, dass die jeweiligen deutschen Flughafensicherheitspläne die Bedrohung durch die Zerstörung von Zäunen mit dem Ziel, sich Zugang zu gesperrten Bereichen oder sogar kritischen Teilen zu verschaffen, nicht richtig berücksichtigen. Zumindest zeigt die Zerstörung der Flugzeuge auch, dass die Sicherheitskräfte offenbar nicht rechtzeitig zur Stelle waren. Sowohl die Frage des Perimeterschutzes als auch die Erkennung und der Einsatz von Sicherheitskräften im Falle eines Eindringens weisen deutliche Mängel auf. Der Grund – Inkompetenz oder noch schlimmer »Toleranz« – ist dabei unerheblich.
Die Tatsache, dass sich nach dem ersten Vorfall mehrere weitere ähnliche Vorfälle ereigneten, lässt zwei Schlussfolgerungen zu:
1. Die Flughafensicherheitspläne, wie sie von der zuständigen Behörde validiert wurden, scheinen nicht zu gewährleisten, dass solche Vorfälle nicht eintreten können und müssen daher angepasst werden.
2. Die nationale Qualitätskontrolle hat versagt: Ein zweiter Vorfall ereignete sich auf demselben Flughafen und in Berlin, und es gibt keinen Hinweis darauf, dass die zuständige Behörde alle deutschen Flughafensicherheitspläne überprüft hat, um sicherzustellen, dass sich solche Vorfälle nicht mehr ereignen.«
Die EU-AVSEC Gesetzgebung beruht auf dem vertraulichen Doc 13 von Annex 17 zur Chicago Convention der ICAO. Grundgedanke ist folgender: »Identische Sicherungen der Flughäfen innerhalb der EU (plus Schweiz/Norwegen/Island) erlauben den Verzicht auf eine erneute Überprüfung von Passagieren und Gepäck beim Umsteigen innerhalb der EU, wenn sie einen Flug innerhalb der EU angetreten haben (One Stop Security) – für ausgewählte Staaten gilt dies nach bilateralen Verhandlungen ebenfalls.«
Verantwortlich für die Einhaltung der EU Sicherheitsvorschriften: die Innenministerin.
Eine Antwort der EU-Kommission steht noch aus. Die ist vermutlich mehr damit beschäftigt, Deutschland mit Verfahren über angeblich zu hohe Nitratgehalte im Grundwasser zu überziehen oder die Flatulenzen von Kühen und deren Einfluss auf das Weltklima zu prüfen.