Ab Mittwoch arbeiten die Bürger für sich selbst; so lautet die Meldung des Bundes der Steuerzahler. Alles Geld, das der Bürger bis zum 12. Juli verdient hat, hat der Staat dem Bürger in Form von Steuern und Abgaben abgenommen. Von jedem Euro, den der Bürger verdient, gehen durchschnittlich 52,7 Cent an den Staat.
Der Bund der Steuerzahler geht dabei von einem monatlichen Durchschnittseinkommen von 4.737 Euro aus: 56.844 Euro pro Jahr. Dabei handelt es sich um das Arbeitgeber-Brutto, das der Arbeitnehmer einen Arbeitgeber kostet. Denn die „paritätische Aufteilung“ der Sozialabgaben, für die sich die Politik gerne rühmt, ist nichts als eine Verschleierung der wahren Sozialabgaben, die dem Arbeitnehmer aufgebürdet werden. Das vertraglich vereinbarte Arbeitnehmer-Brutto sind dabei 3.849 Euro. Dazu kommt ein Einkommen von 68 Euro aus selbstständiger Arbeit oder Vermögen.
Nach den direkten Steuern und Abgaben bleiben dem Modell-Arbeitnehmer 2.509 Euro. Schon jetzt bleiben dem Arbeitnehmer nur 53 Prozent seines Einkommens übrig. Der Bund der Steuerzahler errechnet diese Belastungen auch anhand der Daten, die Vergleichshaushalte zur Verfügung stellen: Steuererleichterungen durch absetzbare Kosten sind damit schon in dieser Belastung verrechnet.
Der Bund der Steuerzahler errechnet aus verschiedenen Studien des Statistischen Bundesamts und den Haushaltsbüchern befragter Haushalte eine weitere Steuerbelastung der Bürger von 382 Euro in Form von indirekten Steuern und Abgaben im Monat. Diese deckt ab:
- Mehrwertsteuer auf gekaufte Waren und Dienstleistungen
- Energiesteuern (Kraft- und Heizstoffe inkl. CO2-Abgabe)
- Tabaksteuer
- Grunderwerbssteuer
- Grundsteuer
- Versicherungssteurer
- Kfz-Steuer
- Rennwett- und Lotteriesteuer
- Erbschaft- und Hundesteuer
- Vergnügungssteuer und übrige Gemeindesteuren
- Kaffeesteuer (fällig auf das Rösten von Kaffeebohnen)
- Alkoholsteuer
- Biersteuer
- Sektsteuer
- Luftverkehrssteuer
- Stromsteuer
- Strom-Umlagen
- Rundfunkbeitrag
- Von Unternehmen in Verbraucherpreise überwälzte indirekte Steuern
Unter Beachtung all dieser Steuern kommt der Bund der Steuerzahler zum Schluss, dass ein Single-Haushalt mit 53,7 Prozent seines Einkommens den Staat unterhält; Mehrpersonen- und Familienhaushalte haben unwesentlich geringere Abgaben. Der 12. Juli ist daher der Steuerzahlergedenktag für den „Durchschnittshaushalt“ von 2,3 Personen – Familienhaushalte hatten ihn einen Tag vorher, Singles arbeiten noch bis zum 15. Juli für den Staat.
Wie sind die Sozialabgaben aufgeschlüsselt?
Der Bund der Steuerzahler weist Sozialabgaben in Höhe von 1.529 Euro aus – pro Monat.
Dabei müssen die Bürger abführen:
- 14,6 Prozent Krankenkassenbeitrag
- 1,6 Prozent durchschnittlicher Krankenkassenzusatzbeitrag
- 18,6 Prozent Rentenversicherungsbeitrag
- 2,6 Prozent Arbeitslosenversicherung
- 3,4 Prozent Pflegeversicherung
- 0,6 Prozent Pflegeversicherungsaufschlag für Kinderlose, seit Juli 2023
- Unfallversicherung – diese ist abhängig von der Höhe der im Jahr ausgezahlten Versicherungsprämien und vom Arbeitsplatz des Arbeitnehmers, denn Büroarbeiter sind zum Beispiel weniger gefährdet als Stahlarbeiter. Der Bund der Arbeitgeber schätzt diese Belastung aber auf durchschnittlich 1,14 Prozent.
Dabei sind in diesem Jahr die Versicherungsbeiträge gleich zweimal gestiegen. Um die großzügigen Kurzarbeiterzahlungen der letzten Jahre zu finanzieren, stiegen die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung um 0,2 Prozentpunkte – 92 Euro im Jahr. Die Beiträge zur Pflegeversicherung wurden um 0,35 Prozentpunkte erhöht und der Zuschlag für Kinderlose auf 0,6 Prozent fast verdoppelt. Die Mehrbelastung beträgt gut 277 Euro im Jahr.
Sinkende Steuerlast
Laut Steuerzahlerbund sank die Steuerbelastung im Vergleich zum Vorjahr sogar leicht, um 0,2 Prozentpunkte. Aber das ist eine Scheinentlastung, die zum Beispiel dadurch zustande kommt, dass die EEG-Umlage auf Strom nicht mehr direkt vom Bürger bezahlt werden muss, sondern aus dem Bundeshaushalt. Also, statt diese Umlage auf der Stromrechnung zu sehen, wird die Umlage nun aus den anderen Steuern indirekt finanziert. Erhoben wird sie trotzdem noch.
Auch hatte die Bundesregierung den Abbau der kalten Progression als großen Erfolg gefeiert. Der Punkt, ab welchem Einkommen welcher Steuersatz anfällt, sowie die Freigrenzen, wurden um 5 Prozent nach oben verschoben. Nur wuchsen in der selben Zeit die Einkommen um mehr als 5 Prozent, um die Inflation wenigstens teilweise auszugleichen. Die kalte Progression wurde nicht abgebaut, nur um ein Jahr verlangsamt.
Gleichzeitig diskutiert die Bundesregierung immer neue Steuererhöhungen. Da die FDP ihr Wahlversprechen, die Steuern nicht zu erhöhen, nicht brechen will, werden diese Erhöhungen mit anderen Begriffen kaschiert. Wie oben beschrieben stiegen die Sozialversicherungssätze.
Gleichzeitig will die Bundesregierung ab nächstem Jahr die CO2-Abgabe, die auf Öl, Gas und Treibstoffe anfällt, stark erhöhen: Von bisher 35 Euro pro Tonne CO2 auf 45 Euro. Das wird sich über steigende Transportkosten auf die Preise für Waren auswirken, was wiederum in einem höheren Mehrwertsteueraufkommen für die Bundesregierung resultiert: Der Fiskus kassiert gleich zweimal. Auch müssen die Bürger für Heizung, Transport usw. mehr an den Staat abgeben. Die SPD will das Ehegattensplitting von Einkommen abschaffen und versucht dies als „Subventionsabbau“ zu rechtfertigen.
Denn die Steuern müssen steigen. In den vergangenen Jahren wurden Milliarden um Milliarden kurzsichtig ausgegeben: 100 Milliarden für die Bundeswehr, Wumms und Doppel-Wumms von Kanzler Scholz, der steuerfinanzierte Dornröschenschlaf der Wirtschaft während Corona. Weltweit steigen wieder die Zinsen, folglich haben sich die Aufwendungen für die deutsche Zinslast im vergangenen Jahr verzehnfacht, von fast vier auf bald 40 Milliarden Euro. Und die deutsche Wirtschaft ist im vergangenen Jahr geschrumpft, wird in diesem Jahr nur noch einmal schrumpfen.
Doch wie die Diskussionen um die Begrenzung des Elterngeldes für hohe Einkommen zeigen: Leistungsabsenkungen des Staates sind nicht zu machen. Wenn weniger Geld da ist, aber nicht weniger ausgegeben werden soll, müssen die Steuern steigen. Bis auch der letzte Steuerzahler die Arbeit niederlegt und Bürgergeld bezieht.