Dem Ehegattensplitting soll es mal wieder an den Kragen gehen. Es hindere Frauen daran, berufstätig zu werden und sei eine heimliche Subventionierung der Ehe. Abgesehen davon, dass die Förderung der Familie immer ein zentrales, wenn auch unerfülltes Versprechen der Politik war: Nichts ist falscher als diese Interpretation des Familiensplitting. Das Steuerrecht bietet den verheirateten Ehegatten/Partnern die Möglichkeit des Ehegattensplittings an. Entscheiden sich die Ehegatten für dieses Wahlrecht, so werden ihre Einkünfte zunächst zusammengerechnet und danach jedem Partner zur Hälfte zugerechnet. Jeder der Partner versteuert sodann seine Hälfte des gemeinsam erzielten Einkommens nach dem Grundtarif. Durch die Zusammenrechnung der Steuerschuld von beiden Partnern ergibt sich schließlich die gemeinsame Steuerschuld des Ehepaares. Die Zusammenveranlagung ist in der Regel unter Berücksichtigung des Splittingtarifs günstiger als die Einzelveranlagung nach dem Grundtarif, da Freibeträge besser ausgenutzt und Progressionsspitzen abgemildert werden können und sollen. Die steuerliche Benachteiligung resultiert aus dem progressiven Steuertarif. (Tabelle)
Es wurde zwingend wegen der mit dem Einkommen steigenden Steuerbelastung, der Progression eingeführt. Nehmen wir zwei „Personen“, heiraten können ja jetzt alle, die jeder 40.000 € verdienen; also das Ideal der totalen Gleichheit ist bereits verwirklicht. Heiraten die beiden, werden sie zusammen veranlagt und entrichten ihre Einkommenssteuer auf 80.000.—. Dieses gemeinsam verdiente Summe wird aber höher besteuert als zweimal 40.000,- – das macht die sonst so beliebte Progression des Steuertarifs. Starke Schultern sollen mehr tragen, so der Lehrsatz. Aber ist das Ehepaar wirklich stärker geworden, weil sie heiraten und müssen daher höher besteuert werden? Natürlich nicht. Ehe wird bestraft, wenn die Einkommen einfach addiert und der dann höhere Steuersatz angewandt wird. Bei niedrigeren Einkommen verdoppelt und verdreifacht sich die Steuerbelastung damit. Mit der Berufstätigkeit von Frauen hat das wenig zu tun: Splitting ist ein Wahlrecht. Wer den dahinter liegenden Prozess nicht versteht kann individuelle Besteuerung statt Splitting verlangen; die Steuerbelastung ist dann halt meist höher.
Zusätzliche Belastung von Familien
Es steht auch ein freiheitlicher Gedanke dahinter: Der Staat soll nicht hineinregieren in die Gestaltung der Lebensführung, Ehepaare sollen selbst über ihren Lebensstil entscheiden. Und da gibt es halt neben der heute vorherrschenden Doppelverdiener-Phase auch die Zeit, in der nur einer verdient: Weil der Job weg ist, weil die Kinder versorgt, die Großeltern gepflegt werden müssen. Familien teilen sich die Arbeit nach ihren Vorstellungen. Der eine Partner arbeitet ganz, der andere vielleicht nur halbtags oder eben: gar nicht. Faul ist er nicht. Pflege und Kindererziehung ist anstrengender, als der Job in der öffentlichen Verwaltung. Fällt ein Einkommen im Zuge von Arbeitslosigkeit weg, kommt der Splittingvorteil zum tragen und entlastet. Doch nach den Vorstellungen der SPD soll damit zukünftig Schluss sein.
Wenn der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, ein Amt, das viel Steuergeld kostet und der Bevölkerung außerhalb der Mini-Minderheit der Queeren nichts bringt, davon spricht, dass „milliardenschwere Subventionen“ wie das Ehegattensplitting abgeschafft gehörten, dann beweist er nur, was zu vermuten war: Von Ehe und Familie hat er nichts verstanden. Für ihn gehört Dating wie selbstverständlich zum Berufsalltag, hat er erklärt. Familien sind ziemlich ausschließlich damit beschäftigt, ihr nicht vom Steuerzahler finanziertes Leben zu bewältigen und Kinder sowie Eltern zu versorgen. Das ist eine ziemlich gerade Aufgabenstellung und so gar nicht regenbogenqueer.
Bei hohen Einkommen entfällt der Splittingvorteil
Die Abschaffung des Ehegattensplittings würde also generell die Familien höher besteuern, und dort nur die mit mittlerem Einkommen. Warum? Ab rund 60.000 € Einkommen gilt mittlerweile der Spitzensteuersatz. Schließen sich Partner zusammen von denen jeder mehr als diesen Grenzwert verdient gibt es kein Ehegatten-Splitting, das Steuern spart. 2 mal 60.000 € werden dann genau so hoch besteuert wie 120.000. Vom Ehegattensplitting können nur Ehepaare profitieren bei denen im mittleren Einkommensbereich ein Einkommensgefälle besteht. Der Wegfall wiederum würde diejenigen belasten, die einigermaßen gut verdienen, aber weit unterhalb der Reichtumsgrenze liegen.
Nun hat die Pforzheimer SPD-Abgeordnete Katja Mast noch ein Argument herangezogen, um das Ehegattensplitting zu beseitigen, natürlich weil dadurch „Verteilungsgerechtigkeit“ hergestellt werden soll.
Schließlich könne mit den Mehreinnahmen die geplanten Kürzungen beim Elterngeld vermieden werden. Das ist nun wirklich noch verquerere Logik als ihr Parteifreund Lehman anbietet. Den Plänen zufolge soll der Kreis der Elterngeldberechtigten verkleinert werden. So soll die Einkommensgrenze von 300 000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen pro Paar auf 150 000 Euro gesenkt werden. Aha, zukünftig sollen also Eltern mit einem Einkommen von 300.000 € weiter Elterngeld beziehen, und die dafür notwendigen Mittel dafür werden von Eltern einkassiert, die zusammen gerade 40.000 bis 80.000 € beziehen, denn da wirkt das Ehegattensplitting. Unten wird kassiert, damit oben finanziert werden kann – das ist Umverteilung von unten nach oben. Dass die SPD unten belastet, um oben zu entlasten, ist doch bemerkenswert. Oder es zeigt nur, welchen Grad an kompletter Unfähigkeit mittlerweile auch bei den früher durchaus soliden Sozialdemokraten eingezogen ist. Sie haben sich intellektuell ihren grünen Partnern komplett angepasst. Gleichheit siegt auch in der Inkompetenz.
Aber natürlich muss man, um die Großindustrie, insbesondere Stahlkonzerne wie Thyssen und Salzgitter zu subventionieren und die Migration zu finanzieren, auch an anderer Stelle zugreifen. Da müssen die kleinen Leute und ihre Kinder halt Opfer bringen; während ab der Einkommenskategorie „Bundestagsabgeordneter“ entlastet wird.
Auch da haben sie Grüne und die SPD die kleinen Leute ausgesucht, die die Zeche bezahlte sollen. Nicht nur bei Lohn- und Einkommenssteuer.
Auch die Witwenrente soll weg
Auch die Witwenrente soll weg, sagt die von der SPD ins das Amt eines „Wirtschaftsweisen“ entsandte Wirtschaftsprofessorin Monika Schnitzer. Es ist nur ein Vorschlag, aber schon wird er lauthals von den SPD-nahen Medien unterstützt. Das Trommelfeuer soll die Witwen weich klopfen und auf die Altersarmut vorbereiten. So schreibt ein Redakteur der Süddeutschen ebenso regierungsgehorsam wie inkompetent: „Warum sollte die Allgemeinheit Ehepartner absichern, die nicht arbeiten wollen?“ … Der Titel des SZ-Artikels dazu: „Die Witwenrente ist nicht mehr zeitgemäß“
Da stimmt mal wieder so gar nichts zusammen. Schauen wir uns mal die Rentenhöhen an. Neu-Rentnerinnen erhalten heute 800,— € Rente. Ist das fett? Da lacht der Redakteur der Süddeutschen vermutlich bei seinem Café Latte über diese doofen Frauen. In der Tat erhalten auch Männer etwas von der Rente ihrer verstorbenen Frauen; allerdings sind Männerrenten immer noch um die Hälfte höher und der weitaus häufigere Fall ist das frühere Ableben des Mannes. Dann erhält also unsere Durchschnittsrentner zu ihren 800 € eigene Rente noch ungefähr 500 bis 700 € Witwenrente und kommt so auf ein Gesamteinkommen von 1.500 €. Können Wirtschaftsweise und Redakteure der Süddeutschen Zeitung davon wohnen und leben? Sie würden es als unzumutbar zurückweisen – für sich persönlich. Ältere Frauen dagegen sollen in die Altersarmut geschickt werden, so lautet der Plan, man kann das nicht beschönigen. Die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer hat, weil aus den Höhen ihrer Einkommenskategorie die Witwen immer noch nicht arm genug sind, einen weiteren Pfeil im Köcher. Höhere Renten sollen beschnitten werden, fordert sie. Na klar, Renten stammen aus Beiträgen, und die aus meist schon versteuertem Einkommen und werden dann noch einmal besteuert. Sie sind kein Geld des Staates, sondern wurden von den Rentnern selbst finanziert – anders als die Pension von Frau Schnitzer, für die sie keine Beiträge zahlt. Warum also die Renten nicht noch mal kürzen? Nun zeigt ein Blick in die Statistik, dass nur 0,6 Prozent der Rentner 2.400 oder höhere Renten beziehen.
0,6 Prozent – das ist so gut wie niemand. Aber man kann es ja mal probieren, die ohnehin schon niedrigen Renten noch mal etwas zu kürzen. Und es zeigt sich: Die Spitzenrente liegt bei rund 2.000 €, mehr ist nicht drin.
Monika Schnitzer denkt an Monika Schnitzer
Monika Schnitzer selbst berührt das nicht. Als Beamtin hat sie eine Pension von rund 5.000 bis 6.000 €; also das sechsfache der Renten, die sie kürzen, oder besser gesagt: enteignen will. Denn noch mal: Renten stammen aus Beiträgen der Versicherten, sie sind kein Gnadenakt des Staates. Selbstverständlich stellt Schnitzer auch nicht in Frage, dass die Ehepartner von Beamten als Witwe oder Witwer ebenfalls Anspruch auf Vollversorgung haben. Das durchschnittliche Ruhegehalt von Beamten liegt bei aktuell 65,6 Prozent vom letzten Gehalt, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei. Das Rentenniveau, also die Höhe der gesetzlichen Rente, liegt in Deutschland derzeit bei 48 Prozent. Die durchschnittliche Rente beträgt nur 48 Prozent, mit schnell sinkender Tendenz. Selbstverständlich soll bei der Altersversorgung die Qualifikation eine Rolle spielen. Die Pension von Beamten fällt daher deutlich höher aus. 2021 erhielten Erwerbstätige im mittleren und einfachen Dienst eine durchschnittliche Pension in Höhe von 2318 Euro, also bereits weit über den Werten aller, auch höhenqualifizierter Arbeiter und Angestellter. Im gehobenen Dienst lag der Betrag bei 3339 Euro, im höheren Dienst, also mit Hochschulabschluß sogar bei 4973 Euro. Solche Renten gibt es schlicht nicht. Ein durchschnittlicher Arbeitnehmer müsste insgesamt 78 Jahre lang arbeiten, um einen Rentenanspruch in Höhe der durchschnittlichen Beamtenpension zu erhalten.
Nun geht es hier nicht darum, die Frage nach der Altersversorgung von Beamten neu zu stellen – aber wenn bei Renten gekürzt werden soll, fällt doch auf: Auch die Altersversorgung von Wirtschaftsweisen, Abgeordneten und Politikern ist an die jeweils höchste Stufe der Beamtenversorgung gekoppelt. Noch Fragen?
Die SPD braucht Geld von den Kleinen für die Großen
Bleibt diese Frage, warum die SPD die Debatte um Ehegattensplitting aufgemacht hat. Die Antwort liefert schlicht der Bundestagsabgeordnete Sönke Rix: “Man könnte die Einnahmesituation deutlich verbessern“.
Darum geht es also: Auf Kosten der Weniger-Verdienenden den Staat zu mästen. Weil das immer noch nicht reichen wird, und um die soziale Optik zu verbessern, fordern Politiker von SPD und Grünen einen neuen Solidaritätszuschlag, um die durch die Wirtschaftskrise entstehenden Schulden einzudämmen. Klingt gut, wer kann etwas gegen einen „Solidaritätszuschlag“ haben? Bezahlen sollen den Krisen-Soli vor allem die „Vermögenden“. „Wir brauchen einen Beitrag der Wohlhabenden zur Bewältigung der Krise“, sagte der Sprecher der SPD-Linken, Björn Böhning, der taz. „Dafür ist ein Krisen-Soli unerlässlich.“
Vermögende. Böhning sagte, der Krisen-Soli könnte ab einem Einkommen von rund 50.000 Euro fällig werden. Ab da gilt man bei der SPD schon als vermögend und reich; Böhning hat dieses Gehalt als Abgeordneter übrigens schon im April für das ganze Jahr verdient; den aktuellen Inflationsausgleich noch nicht mitgerechnet. Die Vermögendengrenze von 50.000.– entspricht in etwa dem Einkommen, von dem an der erste Spitzensteuersatz in Höhe von 42 Prozent greift: „Faktisch wäre das dann eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes,“ sagt er; freigestellt übrigens von Rentenversicherungsbeiträgen, denn seine Pension kommt ohne Eigenleistung daher.
Selbstverständlich schließen sich Politiker der Grünen den diversen Steuererhöhungsplänen für schwächere Einkommensgruppen an; Umverteilung von unten nach oben schwächt ja den Konsum und ist gut fürs Klima.
Die Frage ist allerdings, wer dann überhaupt noch arbeitet. Bei weiteren Steuererhöhungen für Geringverdiener wird es immer vernünftiger, sich künftig einfach zum Flüchtling zu erklären und Bürgergeld zu kassieren. Denn zu hohe Steuern war immer schon ein erstklassiger Fluchtgrund.
Unsere (vereinfachte) Musterrechnung zeigt die Wirkung des Ehegattensplittings – und wie belastend die Abschaffung für Otto und Lisa Normalmensch werden könnte.