Das Landgericht Ulm sprach den 27-jährigen Mann aus Eritrea am Dienstag wegen Mordes schuldig. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, wodurch eine vorzeitige Entlassung aus der Haft nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen ist.
Laut der Anklage soll der Verurteilte am 5. Dezember beschlossen haben, unter Einsatz eines Messers bei der für ihn zuständigen Ausländerbehörde die Ausstellung eines Ausweisdokuments zu erzwingen. Als er am Morgen das von ihm bewohnte Haus verlassen habe, soll er das für seine geplante Tat erforderliche Messer aus seinem Rucksack genommen und in seine Jackentasche gesteckt haben. In der Annahme, dass zwei an seinem Haus in diesem Moment vorbeigehende Mädchen das Messer bei ihm entdeckt hätten, soll er spontan beschlossen haben, diese zu töten.
Dadurch wollte er offenbar verhindern, dass die Mädchen die Polizei verständigen und seinen Plan durchkreuzen würden. Weiter soll er die ihm unbekannten beiden Mädchen zunächst kurz gegrüßt und unmittelbar darauf unter Ausnutzung des Überraschungsmoments von vorne auf den Oberkörper der 13-Jährigen eingestochen habe. Durch Zufall drang die Messerklinge nicht in den Brustkorb der Geschädigten ein, sondern wurde durch eine Rippe abgelenkt.
Die 13-Jährige konnte fliehen und überlebte die Messerattacke. Der Angreifer wandte sich unterdessen der 14-Jährigen zu und stieß sie von hinten zu Boden: Daraufhin stach er mehrfach mit seinem Messer mit 16 cm Klingenlänge in den Bereich des Rückens und des Hinterkopfs seines Opfers ein, bis dieses leblos am Boden liegen blieb. Danach ging der Täter in seine Wohnung zurück, wo er kurze Zeit später festgenommen werden konnte.
Zuvor hatte er sich möglicherweise in Suizidabsicht selbst im Bereich des Halses und des Bauchs diverse Stich- und Schnittverletzungen zugefügt. Die 14-Jährige verstarb wenig später im Krankenhaus an inneren Blutungen, die durch die Messerstiche verursacht worden waren.
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