Diese Woche noch soll der Bundestag das Heizungsgesetz verabschieden. Seit Freitag liegt ein Entwurf vor, am Montag treten Sachverständige zur Anhörung zusammen. Der Koalitionsfrieden – das heißt: die politische Karriere von Robert Habeck – hängt daran, dass der Gesetzesentwurf noch vor der Sommerpause das Parlament passiert. Stand Montagmittag, steht das Heizungsgesetz noch nicht einmal auf der Tagesordnung.
Dass diese Eile dazu führt, dass die Bundesregierung bei vielen Fragen und Folgen keine Antwort geben kann, überrascht deswegen nicht; es überrascht allerdings, dass selbst einige grundlegende Folgerechnungen nicht einmal getätigt wurden. Das zeigt eine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Die Union hatte angefragt, wie sich das Heizungsgesetz auf Schulen und Schulträger auswirken würden.
Ganz ähnlich antwortete die Bundesregierung auf eine ähnliche Frage der CDU/CSU, wie sich das Heizungsgesetz auf die Bundesregierung auswirke. Weil auch dieser Zweig in den Länderbereich falle, besitze man keine vollumfängliche Aufstellung des Gebäudebestands. Sie betonte jedoch, dass die Sanierung des Gebäudebestands eine „große Herausforderung“ sei. Ähnlich wie bei den Schulen hat die Bundesregierung also keine Ahnung darüber, welche Kosten sie anderen aufdrückt.