Eine „Revolution“ stehe an. So hat Karl Lauterbach (SPD) seine Krankenhausreform angekündigt. Im Dezember. Ende Juni liegt immer noch kein Entwurf vor. Trotzdem verhandeln die Länder mit dem Bundesminister für Gesundheit über eben diese Reform. Auf der Grundlage von seinen Aussagen und von Studien, die Lauterbach ausgewertet hat – und die ihn bestätigen.
Nach der jüngsten Runde sagte Lauterbach der Presse, die Länder und er hätten sich noch nicht geeinigt, aber sie seien aufeinander zugegangen. Von wo ausgehend? Wo endend? So genau kann das der Gesundheitsminister nicht sagen. Wie auch, ohne Entwurf? Aber er hatte Schlagzeilen zur Tagung und Schlagzeilen zum „Ergebnis“. Das genügt ihm erst einmal. Immerhin merkte der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister, Karl-Josef Laumann (CDU) im RBB24 Inforadio an, es wäre schon gut, mal zu wissen, was das Ergebnis von dem wäre, worüber die Minister da so diskutierten.
Anders als der Bund und die Länder argumentiert die Krankenhausgesellschaft anhand von konkreten Zahlen – denen des „Krankenhaus Rating Reports“. Demnach hat sich die Situation der Kliniken im Pandemiejahr 2021 „dramatisch verschlechtert“. In den beiden Jahren danach sei sie weiterhin negativ verlaufen. Für das kommende Jahr 2024 sagt der Report 80 Prozent aller Krankenhäuser ein negatives Ergebnis voraus. „Entscheidend werden dabei die hohen Personalkostensteigerungen sein, die nur teilweise refinanziert sind.“
„Die Zahlen des Krankenhaus Rating Reports verdeutlichen, dass ohne ein Vorschaltgesetz zum Inflationsausgleich 80 Prozent der Krankenhäuser mit negativen Finanzergebnissen Gefahr laufen, die Reform überhaupt nicht mehr zu erleben“, sagt Gaß. Die Situation sei einfach: In den beiden vergangenen Jahren hätten die Krankenhäuser ihre Einnahmen um 2,3 beziehungsweise 4,3 Prozent steigern können – gleichzeitig seien die Kosten um 17 Prozent gestiegen.
Zudem gefährden Lauterbachs Pläne die Ärzteausbildung. Davor haben die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung gewarnt. Nach dem, was bekannt wurde, einen Entwurf des Gesetzes gibt es nicht, soll die Weiterbildung an den Krankenhäusern mit dem niedrigsten Versorgungsniveau gebündelt werden. Das sei ein „unsinniges und für die ärztliche Nachwuchsgewinnung desaströses Vorhaben“, warnen die Ärzteverbände.
„Dieser Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums ist bestenfalls ein nicht durchdachter Schnellschuss, der nur auf eine Weise korrigiert werden kann, durch seine vollständige Streichung aus den Krankenhaus-Eckpunkten“, sagt Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer. Das sei auch deshalb nötig, weil die Regelung der ärztlichen Weiterbildung überhaupt nicht in den Kompetenzbereich der Bundesregierung falle. Zuständig für die Organisation der ärztlichen Weiterbildung sind die Landesärztekammern auf Grundlage der jeweiligen Landesgesetze.
Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, warnt: „Um es auf den Punkt zu bringen: In Krankenhäusern dieses Typs findet kein breites medizinisches Fachspektrum statt.“ Es sei völlig unklar, wie angehende Fachärzte dort etwas lernen könnten. Hofmeister sagt: „In allen medizinischen Fächern brauchen wir Diagnosen, Therapien und generell ein breites Feld an Fachlichkeit. Das alles werden wir in diesen Häusern nicht finden. Das wäre eine Katastrophe für die ärztliche Weiterbildung.“