Tichys Einblick
Messermörder schuldunfähig

Freispruch in Ludwigshafen, Täter soll in die Psychiatrie

Nach einer Messerattacke mit zwei Toten und einem Verletzten wird ein Mann aus Somalia freigesprochen. Er soll stattdessen in einer Psychiatrie untergebracht werden. Es muss scheinbar erst eine grausame Tat geschehen, bis psychisch gestörten Menschen geholfen wird.

IMAGO / U. J. Alexander

Ein Mann aus Somalia, der im Oktober in Ludwigshafen zwei Männer erstach und einen weiteren Mann schwer verletzte, wurde freigesprochen: Er sei wegen einer psychischen Krankheit nicht schuldfähig. Entsprechend kommt er nicht ins Gefängnis – aber in eine Psychiatrie. Das entschied am gestrigen Mittwoch das Landgericht Frankenthal. Der Verurteilte legte bereits Revision ein.

Immer wieder
Politisches Schweigen, nachdem ein Somalier in Ludwigshafen zwei Männer erstach
Die Verteidigung des Somaliers und die Staatsanwaltschaft orientierten sich in ihren Plädoyers laut mehreren Medienberichten an einem Gutachten, das besagt, der Mann namens Liban M. leide unter paranoider Schizophrenie. Ein Gutachter habe das Verhalten des Angeklagten in der Verhandlung beobachtet und erklärt, Liban M. leide unter Wahnvorstellungen, wie Ntv berichtet. So habe er auch während seiner Tat eine Wahnvorstellung erlebt. Deswegen sprach ihn die Vorsitzende Richterin frei.

Aufgrund der festgestellten paranoiden Schizophrenie zur Tatzeit sei „seine Steuerungsfähigkeit aufgehoben“ gewesen. Einen schuldlos Handelnden könne man für seine Taten nicht bestrafen, erklärte die Vorsitzende Richterin demnach bei der Urteilsbegründung, berichtet „Ludwigshafen 24“. Daher sei der Freispruch laut der Richterin, „so schmerzhaft er sei“, unausweichlich. Allerdings sah das Gericht die Taten des etwa 30-jährigen Mannes als erwiesen an. Dabei habe er auch jeweils die „Arg- und Wehrlosigkeit“ der Opfer ausgenutzt und somit das Mordmerkmal der „Heimtücke“ verwirklicht.

Zunächst hat der Angeklagte einen zufällig vorbeigehenden 20-jährigen Mann auf offener Straße plötzlich mit einem Küchenmesser angegriffen, wie der Stern berichtet. Dabei stach er mit dem Messer auf dessen Kopf und Oberkörper ein. Als ein Arbeitskollege des 20-Jährigen versuchte, den Angeklagten aufzuhalten, stach er auch auf diesen ein. Der 35-jährige Arbeitskollege ergriff die Flucht, brach nach 30 Metern jedoch zusammen und starb später in einem Krankenhaus.

Politik ignoriert das Problem
Psychisch gestörte Täter häufen sich - der Staat tut nichts
Der Angeklagte stach anschließend weiter auf das erste Opfer ein und tötete dieses. Dann trennte er dessen rechten Unterarm ab und warf das Körperteil später auf den Balkon seiner Freundin. Danach ging er laut Stern in einen Drogeriemarkt. Dort stach er einem weiteren Opfer in den Hals und die Brust. Die Polizei traf unmittelbar danach im Drogeriemarkt ein, sodass das letzte Opfer mit einer Notoperation gerettet werden konnte.

Diese Gewalttat ist nicht die erste, bei der ein psychisch schwerstgestörter und unbehandelter Psychotiker Menschen tötete. Wie Pauline Schwarz bei TE bereits beschrieb, liegt die Ursache in der Psychiatrie-Politik Deutschlands – und auch anderer EU-Länder: Immerhin muss wegen der Eigen- und Fremdgefährdung nach dem „Gesetz für Psychisch Kranke“ erst etwas wirklich Schlimmes – wie etwa eine kaltblütige Messerattacke – passieren, bis ein psychisch gestörter Mensch in einer psychiatrischen Klinik untergebracht wird. In diesen Einrichtungen kann psychisch gestörten Menschen geholfen werden. Ansonsten ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie in ihren Krankheitsbildern gefangen bleiben, und zum Beispiel weiterhin Wahnvorstellungen erleben, hoch.

Und so eine Wahnvorstellung kann eben auch bedeuten, dass jemand wie Liban M. auf drei ihm unbekannte Menschen einsticht und einen abgetrennten Arm auf den Balkon seiner Freundin wirft. Aber so etwas muss erst einmal geschehen, bis jemand wie Liban M. in einer Psychiatrie untergebracht wird, in der ihm geholfen werden kann. Wobei das Urteil aus Rheinland-Pfalz noch nicht rechtskräftig ist. Der Angeklagte hat laut NZZ dagegen Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.

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