Tübingen darf künftig eine zusätzliche Steuer für Pappschachteln oder Wegwerf-Becher in Höhe von 0,50 Euro bis maximal 1,50 Euro kassieren. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die neue Verpackungssteuersatzung der Stadt im Wesentlichen für rechtmäßig erklärt.
Geklagt hatte die Betreiberin einer Tübinger McDonald’s-Filiale, weil die Abgaben an die Stadt zu teuer waren. In einem ersten Prozess vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim erhielt sie Recht, die Richter sagten, der Stadt fehle die Kompetenz für die Einführung einer Verpackungssteuer. Denn von dieser Steuer in Tübingen werden auch Verpackungen erfasst, für die nicht gewährleistet sei, dass sie im Stadtgebiet verblieben. Außerdem stünde die Tübinger Steuer im Widerspruch zum Abfallrecht des Bundes, das zusätzliche Regelungen einzelner Kommunen ausschließe.
Es gibt im Bereich der Abfallwirtschaft keine standardisierte Methode zur Stückzahlauszählung, Abfall wird üblicherweise auf Basis des Gewichtes angegeben. Kunststoffverpackungen sind extrem leicht und verbrauchen sehr wenig Material. Moderne Verpackungen bestehen, so weisen Verpackungsingenieure darauf hin, aus extrem geringen Materialmengen.
Tübingens Oberbürgermeister Palmer, der mit seinen jüngsten historischen Vergleichen und Ausfällen nicht mehr so recht vom Glück geplagt war, sprach nach der Urteilsverkündung von einem tollen Tag für Tübingen und für den Klimaschutz. Palmer sagte nichts dazu, ob die bereits sehr hohen Abfallgebühren in Tübingen adäquat gesenkt werden.
Jetzt muss das Klima schon mit Pappbechern gerettet werden. Zumindest vorerst in Tübingen. Andere Städte dürften angesichts der neuen Geldquelle blitzartig nachziehen. Für die Tübinger Bürger wird der Burger teurer.