In den USA hat ein Geschworenengericht den ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump wegen Körperverletzung und Verleumdung zur Zahlung von fünf Millionen Dollar Schadenersatz verurteilt. Er soll die Zeitschriftenautorin Jean Carroll in den 1990er Jahren sexuell missbraucht haben. Das Zivilgericht in New York wies jedoch die Behauptung der Autorin zurück, Trump habe sie vergewaltigt.
Trump hatte öffentlich jegliches Fehlverhalten abgestritten und sich dazu entschieden, vor Gericht nicht auszusagen. Die Klage war aufgrund des „New York Adult Survivors Act“ aus dem Jahr 2022 möglich, der Klagen bei Sexualverbrechen auch dann erlaubt, wenn die übliche Klagefrist bereits abgelaufen ist. Im Anschluss an das Urteil riet der Richter den Geschworenen, ihre Identität für eine lange Zeit geheim zu halten.
In einer Reaktion auf das Urteil sagte Trump: Er habe absolut keine Ahnung, wer diese Frau sei. Er bezeichnete das Urteil der Jury als „Schande“ und nannte es „die größte Hexenjagd aller Zeiten“.
Jean Carroll sagte aus, sie könne sich nicht an das genaue Datum oder Jahr der angeblichen Vergewaltigung erinnern. Trumps Anwälte fragten, warum sie die Angelegenheit nie der Polizei gemeldet oder während des angeblichen Vorfalls geschrien habe. Carroll behauptete, Trump habe sie 1995 oder 1996 in einer Umkleidekabine eines Luxus-Kaufhauses in Manhattan vergewaltigt.
Zwei weitere Frauen, die behaupteten, Trump habe sie vor Jahrzehnten sexuell belästigt, sagten in dem Prozess aus. Es handelt sich um einen Zivilprozess, daher muss Trump nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Trump will Berufung einlegen.