Familienministerin Lisa Paus (Grüne) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) haben nun das im Koalitionsvertrag vereinbarte Selbstbestimmungsgesetz vorgelegt. Jeder Mensch in Deutschland soll den Plänen zufolge künftig sein Geschlecht und seinen Vornamen selbst festlegen und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können. Geschlecht ist nur Einbildung, und die kann sich ja ändern; laut Gesetz allerdings nur von Jahr zu Jahr.
Jungs werden zu Mädchen
Konkret bedeutet das: Änderungen des Vornamens oder des Geschlechtseintrags können mehrmals vorgenommen werden. Vor einer erneuten Änderung muss aber mindestens ein Jahr vergehen. Wer sich zur Frau erklärt, muss das also mindestens ein Jahr aushalten und kann sich dann allerdings auch für „divers“ erklären. Natürlich werden dann auch „Mutter“ und „Vater“ gestrichen, ist ja alles von gestern.
Kinder bis 14 Jahren können selbst keine Änderung beim Standesamt veranlassen. Das dürfen nur die Sorgeberechtigten. Eltern können also ihren Launen ohne jegliche Kontrolle folgen und die Tochter zum Sohn erklären; gerne auch umgekehrt oder divers, wenn man sich nicht einigen kann. Ab 14 kann die Erklärung selbst abgegeben werden, aber die Sorgeberechtigten müssen zustimmen. Aus Paul wird Paula, aus Franz Franziska, aber natürlich ist auch jeder andere Name denkbar.
Wer übrigens solche Veränderung nachrecherchiert, soll bestraft werden. So ist in Paragraph 13 geregelt, dass frühere Geschlechtseinträge ohne Zustimmung der betreffenden Person nicht offenbart oder ausgeforscht werden sollen, es sei denn, dass besondere Gründe des öffentlichen Interesses dies erfordern. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld. Das schützt künftig Schuldner davor, verfolgt zu werden – Name anders, Geschlecht neu, und beides darf nicht nachverfolgt werden. Bei Steuerschulden gilt das nicht – da darf der Staat recherchieren, aber nicht die Sparkasse.
Der Staat macht sich Soldaten
Eine bemerkenswerte Variante bei den Ausnahmen im Gesetz: Wenn der Staat Soldaten braucht – gilt die hochgelobte Selbstbestimmung plötzlich nicht.
Im Kriegsfall soll man sich durch einen geänderten Geschlechtseintrag deshalb nicht dem Dienst an der Waffe entziehen können. Der Gesetzentwurf sieht vielmehr vor, dass die Zuordnung zum männlichen Geschlecht bestehen bleibt, „wenn ein Änderungsantrag in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Spannungs- und Verteidigungsfall gestellt wird“. Wenn der Staat Soldaten braucht, werden umgemodelte Frauen wieder in Männer zurückverwandelt; man braucht ja Schlachtopfer, und dafür taugen Männer besser.
Im Kriegsfall könnte es ja vielleicht so sein, dass das Selbstbestimmungsgesetz von Männern ausgenutzt wird, um sich dem Wehrdienst zu entziehen. Dem wird ein Riegel vorgeschoben. Zum Erschießen und Kämpfen braucht der Staat Soldaten. Nun geht das Gesetz ja davon aus, dass Geschlecht nur so eine Idee ist, keine biologische Tatsache. Angeblich ist der Penis kein Geschlechtsmerkmal, sondern nur ein zufälliges Anhängsel, das nichts über das Geschlecht aussagt.
Nur eben bis zu dem Punkt, wenn es ums Sterben geht: Da ist der Mann noch ein Mann und die Frau darf der Front ferne bleiben. Lächerlicher kann sich kein Gesetzgeber machen: In einem Gesetz etwas zu konstatieren, was an der Biologie komplett vorbeigeht und nur den wirren Theorien einiger Spinne entspricht – und dann gleich zu widerrufen. Irgendwie spüren FDP und Grüne, dass da was nicht stimmen kann: Erst werden Männer verteufelt, und wenn sie dann alle Frauen werden, ist es auch nicht recht.
Für den Friedhof sind Männer dann doch gut genug; denen ansonsten ständig „toxische Männlichkeit“ vorgeworfen wird. Dann gilt auch nicht mehr das „Ausforschungsverbot“, denn es dient ja der Allgemeinheit, wenn Frauen wieder als Männer definiert und in Uniformen gepresst werden: Da wird Paula schnell wieder zu Paul. Und auf Franziskas Grabstein steht dann wieder „Franz, gefallen an unbekanntem Ort“. Oder wie genau heißt das Schlachtfeld, auf dem unsere Väter und Großväter verheizt wurden und für das sie wieder jeden Mann brauchen?
„Mit dem Entwurf wird eine widerspruchsfreie und beständige Möglichkeit formuliert, mit der Personen, bei denen die Geschlechtsidentität vom Geschlechtseintrag abweicht, die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen erklären können“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfs. „Die Widersprüche und Unklarheiten des Transsexuellengesetzes, die durch die Entscheidungen des BVerfG zur punktuellen Verfassungswidrigkeit einzelner Voraussetzungen entstanden sind, werden im Sinne eines konsistenten Gesamtsystems aufgelöst und ausgewogen geregelt.“ Widerspruchsfrei nennen sie es, wenn erst das Geschlecht gewählt werden darf, weil es das Geschlecht nicht gibt und dann zurück marsch! marsch!, wenn sie Männer-Soldaten auf die nächste Schlachtbank führen.
Es liest sich eher wie ein April-Scherz unter Juristen. Auch ansonsten zeigt es den Widersinn: Wenn nun Männer, die sich zur Frau erklären, in Umkleiden oder Saunen eindringen, sollen das die Betreiber verhindern, weil sie ja das Hausrecht haben. Natürlich riskieren sie dabei einen Verstoß gegen das Allgemeine Diskriminierungsverbot, auch so eine seltsame Regelung. Die Verantwortung für Belästigung und Vergewaltigung von Frauen auf Toiletten, in Saunas oder Frauenhäusern wird also dem Betreiber aufgedrückt, den man dann anschließend dafür bestrafen kann. Und Frauen verlieren Schutzräume, die sie sich erobert haben.
Es ist eben ein Gesetz wie die Ampel. Wirres, undurchdachtes Zeug wird zum Schaden der Bevölkerung in Paragraphen gegossen. Dieses Land der Wärmepumpen will keiner mehr verteidigen – egal, ob m/w/d.