Grüne argumentieren nicht. Grüne verwerfen die moralische Aufrichtigkeit von Menschen mit anderer Meinung. So wie Familienministerin Lisa Paus. Die sprach noch vor wenigen Tagen in der Zeit über das geplante Selbstbestimmungsgesetz: „Da werden Ängste befeuert, die mit der Realität nichts zu tun haben.“ Männer, die sich als Frauen ausgeben, um in Umkleidekabinen zu kommen oder sogar in Frauenhäuser? Für die Ministerin nur das realitätsferne Schüren von Ängsten.
Nun. Dann gehört die eigene Administration wohl auch zu diesen Ängsteschürern. Die hat einen Entwurf für das Selbstbestimmungsgesetz erarbeitet und der Nachrichtenagentur DPA zugespielt. Wie diese berichtet, scheint selbst der Ampel-Staat diese Angst zu haben – zumindest wenn es um ihn selbst geht: Demnach sollen auch Männer, die zu Trans-Frauen wurden, im Verteidigungsfall eingezogen werden. Das heißt: Finn Thorben kann sich zwar zu Sophie Solveig erklären – muss aber im Verteidigungsfall trotzdem in den Krieg. Neben dem Justizministerium hat auch Paus‘ Familienministerium an diesem vermeintlich realitätsfernen Schüren von Ängsten mitgearbeitet.
Weitere „Sonderregeln“ gibt es im Sport, in Gefängnissen und Umkleidekabinen: Zwar darf sich Finn Thorben künftig als Sophie Solveig definieren, das muss seine Umwelt auch unter Strafandrohung akzeptieren. Aber als Schwimmerin statt Schwimmer antreten darf es trotzdem nicht. Ebenso wenig wie Sammelumkleiden für Frauen betreten. Wenn Finn Thorben straffällig wird, kommt er weiterhin in ein Gefängnis für Männer. Auch von Quotenregelungen in Unternehmen soll er als Sophie Solveig nicht profitieren.
Entgegen kommt die Ampel Finn Thorben insofern, dass er sein Geschlecht und seinen Vornamen grundsätzlich selbst festlegen und beim Standesamt eintragen lassen kann. Das darf er mehrfach. Aber nur im zeitlichen Abstand von einem Jahr. Wird Finn Thorben im Dezember 2023 also zu Sophie Solveig, muss Sophie Solveig bis Dezember 2024 warten, bis sie sich als Gustav-Herkules neu definiert. Bricht zwischendrin ein Krieg aus, muss sie aber in jedem Fall an die Front. Ist jemand nicht volljährig, braucht er für die Neudefinitionen die Erlaubnis der Eltern beziehungsweise des Erziehungsberechtigten.