Tichys Einblick
Und was ist mit den Schäden der Bürger?

Gebührenbescheide der Polizei für „Letzte Generation“

Klimaaktivisten nähmen „bewusst in Kauf, dass sie mit dem wiederholten Ankleben auf der Straße langwierige Verkehrsstörungen provozieren. Das Auflösen der Blockaden dem Steuerzahler aufzulasten ist daher ungerecht und eine Kostenbeteiligung folgerichtig“, kritisierte Jochen Kopelke, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP).

Foto: Klimaprotest (über dts Nachrichtenagentur)

Blockaden der Klimaschutzbewegung „Letzte Generation“ verursachen erhebliche Arbeitsbelastungen und Personalkosten für die Polizei (dts Nachrichtenagentur). Das habe eine Umfrage der „Welt am Sonntag“ in den Innenministerien der 16 Bundesländer ergeben. Die größte Belastung trägt demnach Berlin: In der Hauptstadt sind bei bisher insgesamt 387 Aktionen 298.826 Arbeitsstunden von Einsatzkräften angefallen.

In Rheinland-Pfalz schätzt man die Gesamteinsatzkosten der Polizei bei sechs Einsätzen auf etwa 70.000 Euro. Bremen weist darauf hin, dass die Auflösung von drei Aktionen 171 Beamte und 489 Arbeitsstunden in Anspruch genommen habe. Immer häufiger erheben Polizeibehörden deshalb Gebührenbescheide gegen Klimaaktivisten, um sie an den Einsatzkosten zu beteiligen.

Dabei geht es explizit um Maßnahmen außerhalb des verfassungsrechtlich gesicherten Versammlungsrechts, wenn etwa Aufforderungen zur Auflösung einer Versammlung nicht nachgekommen wird. Das betrifft vor allem das Lösen festgeklebter Hände auf der Fahrbahn und die Sicherung des Geschehens. Die Polizei in Berlin hat der „Welt am Sonntag“ zufolge bisher in 194 Fällen Gebührenbescheide von jeweils 241 Euro ausgestellt, insgesamt also 46.754 Euro.
Bei weiteren 546 Verfahren könnte dies ebenfalls in Betracht kommen. Weiter wurde in neun Fällen Zwangsgeld in Höhe von mindestens 1.000 Euro fällig. In Hamburg sind bisher gegen 74 Aktivisten Kostenfestsetzungsbescheide in Höhe von insgesamt 37.152,47 Euro ergangen.

Die Polizei in München hat bisher in 28 Fällen Kostenrechnungen gestellt, davon belaufen sich 27 auf jeweils 250 Euro, eine weitere auf 500 Euro. In 56 weiteren Fällen laufen noch die Anhörungen, die Höhe der Beträge liegt zwischen 59 und 1.500 Euro. In Baden-Württemberg wurden bisher an 63 Personen Gebührenbescheide in Höhe von insgesamt rund 7.200 Euro verschickt.

Sachsen wies auf Anfrage der Zeitung darauf hin, eine „Kostenerhebung für sogenannte Klima-Kleber“ sei „prinzipiell schon immer möglich“ gewesen, davon hätten „die Polizeidienststellen bisher aber keinen oder wenig Gebrauch gemacht“. Daher bietet das Innenministerium nun eine Handreichung, die „die örtlichen Dienststellen dabei unterstützt, Störern vermehrt die Kosten von Polizeieinsätzen in Rechnung zu stellen“. In Bremen hieß es, bisher seien die Aktivisten zu den Einsatzkosten nicht herangezogen worden, weil die Rechtsgrundlage dazu nicht gegeben sei.

Dort wird die „Einführung einer solchen Rechtsgrundlage“ gerade geprüft. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) plädiert für ein bundesweit einheitliches Vorgehen. „Eine Gebühr für diese speziellen personal- und zeitaufwendigen Polizeieinsätze halte ich für gerechtfertigt“, erklärte der Bundesvorsitzende Jochen Kopelke in der „Welt am Sonntag“.

„Ich fordere alle Ministerien auf, von diesem Mittel konsequent Gebrauch zu machen. Ein einheitliches Vorgehen der Landesministerien würde dem Klebetourismus entgegenwirken“. Klimaaktivisten nähmen „bewusst in Kauf, dass sie mit dem wiederholten Ankleben auf der Straße langwierige Verkehrsstörungen provozieren. Das Auflösen der Blockaden dem Steuerzahler aufzulasten ist daher ungerecht und eine Kostenbeteiligung folgerichtig“, kritisierte Kopelke.

Da stellt sich doch sogleich die Frage, welche Chancen die Bürger auf Schadensersatz vor Gericht haben, die durch die „Letzte Generation“ auf ihrem Weg zur Arbeit, ins Krankenhaus und so weiter behindert wurden. Wer nimmt sich dieser Frage an?

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