Tichys Einblick
Der Zweierlei-Rechtsstaat:

Grüne NGOs sperren sich gegen Transparenz

Die regierungsnahen Nichtregierungsorganisationen WWF und NABU wollen ihre Spender nicht mehr nennen. Die Argumente dafür klingen wie aus einem schlechten Tatort-Film.

NABU-Anhänger bei einer Demonstration in Oldenburg, 03.03.2023

IMAGO / Eibner

Die grüne Vorzeigeklimaideologin Claudia Kemfert schrieb kürzlich unter der Überschrift: „Das Gift des Zweifels ist der Zucker für den Schweinehund“ auf dem Portal klimareporter.de: „Wir erleben gerade die Folgen des seit Jahren versprühten Gifts des Zweifels der fossilen Lobby. Ziel: Zweifel säen. Zweifel an Erkenntnissen, an Wissenschaft, an Frauen, an der Zivilgesellschaft.“ Zwar interessieren sich weder Hunde noch Schweine für Zucker, aber das mag bei der Schweinehundzüchtung der Primaklimaprofessorin anders sein. Doch um aus dem DIW-Reich der Spekulationen zu gesicherten Erkenntnisse zu kommen, so lässt sich ganz klar feststellen, dass in der Geschichte bisher nur totalitäre Diktaturen und totalitäre Ideologien gegen das Gift des Zweifels kämpften. Inquisitoren und Stalins Staatssicherheitsdienst – und der seiner Epigonen natürlich auch – fürchteten den Zweifel als Gift, weil er zur Wahrheit führt, wie nun auch die Klimaprofessorin. Dabei vertraten schon die Lateiner den methodischen Grundsatz: de omnibus dubitandum (an allem ist zu zweifeln.) Nicht nur die Lateiner frönten dieser Maxime, sondern auch Karl Marx, der dieses Motto zu seiner Lebensmaxime machte.

Aber im Rahmen des Klimakampfes – eine späte Rezeption des Klassenkampfes – gibt es nicht nur böse Lobbyisten, sondern auch die guten und die noch besseren Lobbyisten, die guten und die bösen Spender. Nur sollen die guten Spender, also die Spender für die gute, grüne Sache nicht mehr veröffentlicht werden. 

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Zwar gehört die Transparenz zur Demokratie wie der Wind zum Windrad, doch nun fordern der NABU und der WWF in ihrem Austrittsschreiben aus der Allianz für Lobbytransparenz, dass größere Geldgeber von Lobbyorganisationen das Recht haben sollten, anonym zu bleiben. Schließlich sei die „Nennung von Klarnamen“ nicht „praktikabel“. Eigentlich hatte man sich darauf geeinigt, dass Spender von über 20.000 Euro namentlich aufzuführen wären. Im Jahr 2019 hat der NABU ein Papier der Allianz für Lobbytransparenz unterschrieben und sich damit eigentlich verpflichtet, Zuwendungen von über 50 000 Euro anzugeben. Doch das will der WWF und der NABU nicht mehr und führt Gründe an, die an einen Tatort-Film erinnern: den armen, reichen Spendern könnten ja „Streitigkeiten mit Familienangehörigen, Neid aus dem Umfeld, an sie gerichtete massive Spendenanfragen von anderen Akteuren bis hin zum persönlichen Gefährdungspotenzial durch Anfeindungen“ drohen und die „Angst vor Straftaten“ sei einfach zu berücksichtigen, denn wenn man die noblen und völlig uneigennützig agierenden Spendern vor den Kopf stoßen würde, dann würde „man dem Wirken der Nichtregierungsorganisationen einen Bärendienst erweisen“.

Im Lobbyvertrag hat die Ampel vereinbart, das Lobbyregistergesetz „nachzuschärfen“. Doch wo man jetzt so hübsch aus dem Staatssäckel mit Dreifachwumms die eigenen Vorfeldorganisationen und Think Tanks, euphemistisch NGOS genannt, finanzieren kann, und man mit der Herabwürdigung des Direktmandates zugunsten des fügsamen Parteisoldaten mit keinem Widerspruch zu rechnen hat, man also glänzend durchzuregieren vermag, weshalb soll man sich da also selbst die Hände binden? Auch wenn Anna-Maija Mertens von Transparency betont, dass es „keine guten oder schlechten Interessen gibt“ und alle „daher den gleichen Regeln folgen“, sollen, wollen das der WWF und der NABU nicht, denn sie schlagen stattdessen unterschiedliche Transparenzpflichten vor, denn die „Regeln, die bei wirtschaftlichen Akteuren ganz richtig sind, gefährden bei überwiegend spendenfinanzierten zivilgesellschaftlichen Akteuren die Existenz.“ Und im reinsten Orwell–Sprech behaupten NABU und WWF, dass die Ungleichbehandlung nur „die Chancengleichheit für zivilgesellschaftliche Akteure gegenüber Wirtschaftslobbyisten“ herstellen würde. 

Anspruch trifft Wirklichkeit
Soll es nur wie Demokratie aussehen?
Mit anderen Worten: es gibt die guten, grünen Lobbyorgansiationen, NGOs und Think Tanks, die nicht offen legen müssen, wieviel Geld sie vom grünen Staat oder eben aus den USA zur Durchsetzung von amerikanischen, auch Wirtschaftsinteressen erhalten, und die anderen, also etwa die „fossile Lobby“, die im Gegenzug jeden Cent  jeder Spende offenzulegen hat. Denn, was NABU und WWF als Sturmspitze grüner Transformation wollen, ist, dass genau das mit den Interessengruppen, die nicht grün sind, geschieht, nämlich dass ihre Geldgeber an den grünen Medienpranger gestellt werden. Bislang existiert Chancengleichheit, denn schließlich könnten ja auch die Geldgeber und Spender grüner, „zivilgesellschaftlicher“ NGOs genauso an den Pranger gestellt werden, wenn sie denn namentlich aufgeführt werden würden. Aber genau das soll im Rahmen neuer grüner Chancengleichheit nicht mehr geschehen. 
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