Tichys Einblick
Journalisten auf Staatslohn

Kerner moderierte für das Verteidigungsministerium – doch sein Honorar bleibt geheim

Wie hoch war die Vergütung, die Johannes B. Kerner vonseiten des Verteidigungsministeriums erhalten hat? Auf eine TE-Anfrage will das Ministerium die Summe nicht nennen – wenigstens vorerst. Der Fall belegt: Die Lohnliste von Journalisten in Staatsdiensten ist unvollständig.

IMAGO / Rene Schulz

Dreimal hat ZDF-Journalist Johannes B. Kerner das Musikfest der Bundeswehr als Moderator betreut: 2018, 2019 und 2022. Womöglich keine einfache Aufgabe für die Truppe, einen prominenten Moderator aufzutreiben, der das Event präsentiert, hegen die Berufskollegen doch bekanntlich eine Allergie gegenüber Uniformen.

Dreimal führt auch die Liste der von Bundesministerien bezahlten Journalisten eine Moderation des Musikfestes auf. Sie betrifft die Jahre 2018, 2019 und 2022. Die Vermutung liegt nahe, dass der in der Liste genannte Journalist 114 vom ZDF Johannes B. Kerner ist. Es sind drei von insgesamt fünf Aufträgen an öffentlich-rechtliche Journalisten, die das Verteidigungsministerium in fünf Jahren vergibt.

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Dabei macht die Randbemerkung stutzig: Für alle diese Veranstaltungen will das BMVg nur 1.399,99 Euro hingeblättert haben. Einzigartig für alle Bundesministerien steht in Klammern die Anmerkung dabei: „Angaben zu einzelnen Honorarzahlungen können aufgrund vertraglicher Vereinbarungen nicht erfolgen.“

Das ist eine Anmerkung, die nachdenklich macht. Bedeutet das, dass die Gesamtsumme von rund 1.400 Euro alle Honorare der fünf Veranstaltungen umfasst? Das wäre verwunderlich, denn das bedeutete eine Bezahlung von wenigen hundert Euro für einen Top-Journalisten der öffentlich-rechtlichen Medien für ein prestigeträchtiges Event. Liegt demnach nicht die Vermutung nahe, dass Kerner einen besonderen Vertrag erhalten hat, damit dessen Entlohnung nicht veröffentlicht wird?

TE fragt beim Verteidigungsministerium nach – und das bestätigt diese Vermutung. Denn die rund 1.400 Euro sind tatsächlich nicht die Gesamtsumme, die an Journalisten ausgeschüttet wurden, die Ministeriumsdienste versahen. Eine Sprecherin teilt TE mit, dass in dieser Summe das Honorar für „Journalist 114“ nicht enthalten ist: man habe „kenntlich gemacht, dass diese Angaben in drei Fällen (2018, 2019 und 2022) aufgrund einer vereinbarten Vertraulichkeit nicht erfolgt“ seien.

Bei der Formulierung sei „jedoch der Eindruck entstanden“, dass die Summe die Gesamtsumme aller Honorare gewesen sei. „Eine entsprechende Klarstellung an das Parlament bereiten wir vor“, erklärte die Sprecherin. Heißt: Die Bezahlung von Journalist 114 wurde in der Liste wegen eines Vertrages nicht veröffentlicht.

Damit stellt sich die Anschlussfrage: Was für ein Vertrag zwischen Kerner und dem BMVg kann das sein, der das Auskunftsrecht des Parlamentes aushebelt? Denn die Bundestagsabgeordneten der AfD-Fraktion sind Teil der Legislative, die Kontrollfunktion besitzen. Ihr Fragerecht ist damit fundamental wichtig. TE fragt daher nach: Welche vertraglichen Vereinbarungen stehen dem Auskunftsrecht der Bundestagsabgeordneten entgegen?

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Ist die Liste der bezahlten Journalisten unvollständig?
Das Ministerium beruhigt: Das BMVg erfülle „selbstverständlich das Auskunftsrecht des Parlaments und gibt die Informationen weiter, wenn notwendig in eingestufter Form. So auch in diesem Fall.“ Nach der TE-Anfrage zeigt sich das Ministerium offenbar dazu bereit, die „Klarstellung gegenüber dem Parlament“ noch einmal zu überprüfen. Man prüfe „vor dem Hintergrund der seinerzeit vereinbarten Vertraulichkeit“, ob man die Informationen „eingestuft“ übermitteln könne.

TE hakt nach: Wie hoch fiel denn nun die Bezahlung für Herrn Kerner aus? Das Ministerium antwortet wie folgt:

„Der Name des Moderators wurde von Ihnen genannt. BMVg und Moderator haben in den Jahren 2018, 2019 und 2022 Vertraulichkeit vereinbart. Wir klären derzeit, inwieweit wir berechtigt sind, die Summen zu nennen. Die neue Leitung wird solche Vereinbarungen künftig transparent gestalten. Diesbezüglich wird auch das Konzept für das Musikfest der Bundeswehr überarbeitet.“

Womöglich hat der Wechsel zur Ampel-Koalition seine Vorteile: Die neue Ministeriumsleitung verspricht Besserung, man wolle den Vorgang in Zukunft „transparent“ gestalten und das „Konzept“ für das Musikfest überarbeiten. Mit so viel Entgegenkommen hatte der Fragesteller gar nicht gerechnet. Ein Wermutstropfen bleibt: Die Summe wird nicht genannt. Zumindest will man klären, ob die Summe herausgegeben wird. Ende: offen.

Wenn auch an dieser Stelle noch keine endgültigen Schlussfolgerungen stehen, eines kann mit Sicherheit bestätigt werden: Mit dem Verteidigungsministerium gibt ein Bundesministerium zu, dass die Liste, die die Bundesregierung an die AfD-Bundestagsfraktion übermittelt hat, unvollständig, womöglich sogar fehlerhaft ist. Bereits gestern hatte TE Fälle von Verpflichtungen aufgezählt, die in der Liste nicht vorkommen. Und mit Johannes B. Kerner kennen wir nun einen weiteren prominenten Journalisten, der Aufträge aus einem Ministerium angenommen hat – das Ministerium hat seine Identität bestätigt.

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