Das Bundesamt für Verfassungsschutz untersucht derzeit offenbar, ob es die Klima-Extremisten der „Letzten Generation“ beobachten muss. Laut einem Spiegel-Bericht hat das Amt bereits vor mehr als einem halben Jahr einen entsprechenden Prüffall angelegt. Dabei ermittelt der Verfassungsschutz auf Grundlage öffentlicher Informationen, ob es bei der Gruppe Hinweise auf Extremismus gibt.
Dabei sagte Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang im Herbst noch anlässlich einer Podiumsdiskussion des SWR, dass die Klimakleber der „Letzten Generation“ auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stünden und somit „kein Beobachtungsobjekt für den Verfassungsschutz“ wären. Weiter sagte er wörtlich: „Aber das Begehen von Straftaten macht diese Gruppierung jetzt nicht extremistisch.“
Dafür, dass zu dem Zeitpunkt nach dem Spiegel-Bericht ein entsprechender Prüffall bereits angelegt war, hat sich der Verfassungsschutzpräsident weit aus dem Fenster gelehnt mit seinen Äußerungen bei der Podiumsdiskussion. Ende Januar wiederholte Haldenwang laut dts seine Einschätzung: „Hinreichende Anhaltspunkte für eine Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ sehe der Verfassungsschutz „noch nicht“.
Nach seinen Äußerungen damals hätte man die Klimakleber der „Letzten Generation“ sogar als Musterdemokraten ansehen können, da diese doch lediglich die Regierung zum Handeln aufforderten. „Also anders kann man eigentlich gar nicht ausdrücken, wie sehr man dieses System eigentlich respektiert, wenn man eben die Funktionsträger zum Handeln auffordert“, so Haldenwang.
Zweimal „eigentlich“ in einem Satz. Um in dem Formulierungsstil zu bleiben: Wenn man dieses System eigentlich respektiert, beschmutzt man „eigentlich“ nicht das Denkmal seiner gesetzlichen Grundlage. Zuletzt sorgten die Extremisten für Aufsehen, weil sie das Grundgesetz-Denkmal am Bundestag mit einer schwarzen Flüssigkeit übergossen und mit Plakaten versahen: „Erdöl oder Grundrechte“. Für die Aktion hagelte es Kritik von Politikern aus der Regierungskoalition und der Opposition.
Sollte das Amt die „Letzte Generation“ am Ende der Prüfung zum Verdachtsfall erklären, darf es die Gruppe auch mit geheimdienstlichen Mitteln überwachen.
(Mit Material von dts)