Wenn es der Bundesregierung um Propaganda geht, dann kennt sie keine Maßstäbe mehr. Dazu gehört, dass Bundeskanzler Scholz und die Ministerien sich als Interviewer und Moderatoren handverlesen kostspielige Journalisten, sozusagen „Staatsjournalisten“, leisteten. Aber damit nicht genug.
Nun erfährt man (öffentlich wurde davon nur wenig berichtet), dass der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) der Bundesregierung den Betrieb ihrer „Fanpage“ untersagte. BfDI-Chef Professor Ulrich Kelber (SPD) hatte das Bundespresseamt (BPA) angewiesen, den Betrieb der Facebook Fanpage der Bundesregierung einzustellen. Da das Schreiben vom 22.2.2023 datiert, hat das BPA nun bis 20.3.2023 Zeit, diese Anweisung umzusetzen (siehe BfDI-Presseerklärung vom 22.2.2023).
Der BfDI sagte in der Anordnung weiter:
„Ich habe lange darauf hingewiesen, dass der Betrieb einer Facebook Fanpage nicht datenschutzkonform möglich ist … Das BPA muss als Verantwortlicher nachweisen können, dass die Grundsätze des Datenschutzrechts eingehalten werden. Einen solchen Nachweis konnte das BPA im Verfahren nicht zur aufsichtsbehördlichen Überzeugung erbringen. Der BfDI kritisiert insbesondere, dass es nach seiner Begutachtung hier bislang an einer wirksamen Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung fehlt. Außerdem muss nach dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz für die Verwendung nicht unbedingt erforderlicher Cookies und ähnlicher Trackingtechnologien eine Einwilligung eingeholt werden. Im Falle der Facebook Fanpages wird eine solche Einwilligung jedoch nach Ergebnis der aufsichtsbehördlichen Prüfungen derzeit nicht wirksam eingeholt.“
Siehe auch Bescheid zum Betrieb von Facebook Fanpages und Anhörung zum Betrieb von Facebook Fanpages (PDF, 501KB, Datei ist barrierefrei ⁄ barrierearm).
Zwischenbilanz: Von einer Abschaltung der entsprechenden Facebook-Seite ist bislang (Stand: 9. März) nichts zu vernehmen. Sie ist – Stand 10. März, 11:15 Uhr – aufrufbar.
Wieder einmal Regierungshandeln nach Gutsherrenart!