Tichys Einblick
The Wokest City of „The Länd“

Rassistische Faschingskrapfen? – Ein Heilbronner Konditor lässt sich nicht beirren

Längst haben die „woken“ Rassismus-Vorwürfe den Karneval erreicht – nicht nur, was Kostüme betrifft. Ein Bäcker muss nun ebenfalls dran glauben: Seine Faschingskrapfen passen der Antidiskriminierungsstelle nicht. Der Heilbronner Jugendring weiß, wie Krapfen auszusehen haben und wie man sich an Fasching verkleiden darf.

Symbolbild

IMAGO / Bihlmayerfotografie

Stimmt: „Das beste Deutschland, das wir je hatten“ kennt keine echten Probleme. Darum sucht es sich welche. Und institutionalisiert sie – mit Steuermitteln. Womit wir beim Fasching angekommen sind. Da hat sich der bodenständige Konditormeister Ralf Herrmann in Heilbronn (Baden-Württemberg, „The Länd“) doch erlaubt, seine Faschingskrapfen mit kleinen Figuren samt Faschingsmützen zu dekorieren.

Einer „Kundin“ hat das am 20. Januar 2023 gar nicht gefallen. Sie hat sofort Rassismus gewittert, denn die eine oder andere Figur könnte nach indigenen Menschen (Schwarzen, Chinesen) aussehen. Weil wir nicht wissen, wer die „Kundin“ ist und welcher Community sie angehört, nennen wir sie der Einfachheit halber und geschlechtersensibel „denunzierende Person“ (m/w/d) oder „blockwartende Person“ (m/w/d). Schließlich haben wir unsere Gender-Lektion gelernt.

So weit, so gut? Nein! Denn die „denunzierende Person“ (m/w/d) hat sich an die „Antidiskriminierungsstelle – adi.hn“ des Stadt- und Kreisjugendrings Heilbronn gewandt. Weil man dort offenbar des Däumchendrehens überdrüssig war, hat man Konditor Herrmann (HERR + MANN – welch doppelschrecklicher genderwidriger Name) am 30. Januar 2023 angeschrieben. Betreff: „Verwendung rassistischer Stereotype im Rahmen von Fasching“. Etwas weit ausholend von wegen „gesamtgesellschaftliche Aufgabe einer diskriminierungssensiblen Gesellschaft“ hat man den Konditor belehrt, dass es sich hier „um eine Reproduktion kolonialistischer Vorstellungen und einer Geschichte von Unterdrückung und kultureller Aneignung“ handle.

Schön auswendig gelernt – wahrscheinlich im Rahmen eines der neuen Bachelor-Abschlüsse Marke „Gender“, „Critical-Whiteness-Study“ oder „Postcolonial Studies“. Das Mahnschreiben endet klientenzentriert mit: Wir würden uns „freuen, wenn Sie das Dekorationsmaterial diskriminierungssensibel abändern“ könnten. Für Fragen dazu „stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein Gespräch und Rückfragen zur Verfügung“.

Wie Konditormeister Herrmann zu Hause im Familien- und Mitarbeiterkreis darauf reagiert hat, wissen wir nicht. Wir können uns vorstellen, dass er eine Flasche Sekt hat knallen lassen ob dieses Schenkelklopfers. Jedenfalls hat Konditor Herrmann seine Krapfen wie gehabt weiter hergestellt. Ob er den „Mitarbeitenden“ der „adi.hn“ zur Aufhellung der Stimmung ein Kuchenblech an inkriminierten Krapfen zustellen ließ oder persönlich überreichte, wissen wir ebenfalls nicht.

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Aber so einfach ist die Sache natürlich nicht. Denn in den „sozialen“ Medien wurde die Antidiskriminierungsstelle durch den Kakao (Achtung: Kommt womöglich aus Afrika! Rassismusverdacht!) gezogen. Die „adi.hn“ ließ das völlig humorfrei nicht auf sich sitzen. Am 15. Februar 2023 fasst die „Geschäftsführung“ Mirjam Sperrfechter nach. Der Brief an den Konditormeister sei keine „Abmahnung“ gewesen, und man „patrouilliere“ auch nicht. Der Konditormeister habe das „Gesprächsangebot“ aber auch nicht angenommen.

Und noch einmal: „Die verwendete Dekoration mit der Darstellung eines schwarzen Menschen mit Knochenkette und Bastrock aus kolonialistischen Zeiten“ bediene Vorurteile. Dann der paralogisch, syntaktisch und orthographisch umwerfende Satz: „Es ist sicher nicht das größte und auch nicht das dringendste Problem, dass (sic!) unsere Gesellschaft aktuell bewältigt werden muss, aber Diskriminierung ist ein Problem, sogar eins, dass (sic!) in Form des AGG eine gesetzliche Grundlage hat.“ (Mit AGG ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gemeint. Offenbar ist dieses Schreiben zwischenzeitlich wieder von der adi.hn-Website genommen.)

Und weiter im ziemlich kryptischen Schreiben: „Und ein schriftlicher Hinweis und auch die persönliche Ablehnung des Themas an sich rechtfertigen in keinster (sic!) Weise die Aneignung durch rechte Gruppen und Gruppierungen, die damit Hass und Hetze schüren, uns aber gleichzeitig bestärken, dass eine Antidiskriminierungsstelle leider noch lange nicht überflüssig ist.“ (Dafür übrigens gibt es beim Jugendring Heilbronn neben der Antidiskriminierungsstelle auch noch ein „Demokratiezentrum“. Irgendwo müssen die auf „Wokeness“ Studierten ja unterkommen.)

Aber dem nicht genug. Auf der „adi.hn“-Seite haben wir, allerdings für den Karneval 2023 für uns etwas zu spät, auch noch gouvernantenhafte Empfehlungen zur Verkleidung an Fasching gefunden. Die lesen sich dann (auszugsweise) zur „fünften Jahreszeit“ so:

Proteste gegen Chinesenfasching
Gerade im Karneval zeigt sich die witz- und freudlose Wokeness
„Verkleiden gehört zu Fasching wie die Marmelade in den Berliner, doch was für viele Menschen lustig und unterhaltsam wirkt, kann für andere verletzend und diskriminierend sein. Kulturelle Aneignung und die Reproduktion rassistischer Stereotype haben im Fasching eine lange Tradition … Das sogenannte ‚Blackfacing‘ (weiße Personen schminken das Gesicht dunkel um Schwarz auszusehen), kommt zum Beispiel aus der Tradition der US-amerikanischen Minstrel Shows des 18. und 19. Jahrhunderts … Wir möchten aktiv einer solchen Stereotypisierung entgegentreten und daran arbeiten, die Faschingszeit für alle Menschen zu einem unterhaltsamen und diskriminierungsfreien Erlebnis zu machen … Spaß für alle – ohne Rassismus … Und wie verkleide ich mich jetzt? Wie wäre es mit einem Tier, einer Pflanze, einer Maschine, einem Fantasiewesen …“ Ansonsten fällt uns auf, dass die „adi.hn“ auch hier einfach nicht von den „Berlinern“ (Krapfen) loskommt.

Denk’ ich an Deutschland im Karneval!!! Eine Anfrage unsererseits an die „adi.hn“ mit der Bitte um Beratung haben wir uns erspart. Dort soll man ja auch mal ohne Briefschreibestress kultursensibel Fasching feiern dürfen. Aber eigentlich wollten wir aus kompetentem Munde doch schon gerne erfahren, ob es „kulturelle Aneignung“ ist, mit Stäbchen chinesisch zu essen. Ob man mit seinen Kindern noch „Drei Chinesen mit ’nem Kontrabass“ singen darf. Ob man, um eine Bagatelle zu übergehen, noch sagen darf: „Aha, in China ist mal wieder ein Sack Reis umgefallen“. Ob man noch zum „Chinesenfasching“ nach Dietfurt im Altmühltal fahren darf. Ob dort „Yellowfacing“ erlaubt ist. Mohrenköpfe und dergleichen haben wir ohnehin schon von unserem Süßigkeitenplan gestrichen und – Fastenzeit! – nicht einmal durch Schaumküsse ersetzt.


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