Wenn es nach dem Willen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) geht, dann sollen Beamte zukünftig bei Dienstvergehen schneller disziplinarrechtlich verfolgt und verurteilt werden können. Einen von ihr vorgelegten Gesetzesentwurf hat das Bundeskabinett am Mittwoch, 15. Februar, beschlossen. Die federführende Ministerin Faeser sagte dazu: „Wir lassen nicht zu, dass unser demokratischer Rechtsstaat von innen heraus von Extremisten sabotiert wird.“
Von den 190.000 Bundesbediensteten übrigens mussten im Jahr 2021 ganze 373 Beamte ein Disziplinarverfahren über sich ergehen lassen. Das sind 0,2 Prozent von allen.
Um eine deutliche Beschleunigung zu erreichen, sollen künftig Entfernungen und andere statusrelevante Disziplinarmaßnahmen (Zurückstufung, Aberkennung des Ruhegehalts) durch Disziplinarverfügung ausgesprochen werden. Das langwierige Disziplinarklageverfahren, mit dem der Dienstherr statusrelevante Disziplinarmaßnahmen vor Gericht beantragen musste, entfällt.
Neben der Änderung des Bundesdisziplinargesetzes werden die beamtenrechtlichen Beendigungsgründe bei strafrechtlichen Verurteilungen verschärft. Nun soll der Verlust der Beamtenrechte künftig bereits ab einer Verurteilung wegen Volksverhetzung zu sechs Monaten Freiheitsstrafe möglich sein. Bislang war die Grenze bei einem Jahr.
Heftige Kritik
Die Kritik an Faesers Plänen kommt aus unterschiedlichen Richtungen. Zeitungsleser sprechen mit Blick auf das Gesetzesvorhaben von einer „Demontage des Rechtsstaates“, von „Willkür, der Tür und Tor geöffnet“ würde, von „Säuberungsaktionen“ usw. Selbst der „Behördenspiegel“ titelt „Beamte unter Generalverdacht“.
In einer Stellungnahme des Deutschen Beamtenbundes (dbb) hieß es, die Verfahren würden durch die Reform womöglich sogar länger dauern, denn neben dem bewährten behördlichen Disziplinarverfahren und einem bis zu dreistufigen gerichtlichen Instanzenzug komme noch ein behördliches Widerspruchsverfahren hinzu.
Im parlamentarischen Verfahren allerdings will die „Grünen“-Fraktion eine „Nachschärfung“ einbringen. Der Obmann der Grünen-Fraktion im Innenausschuss Emmerich sagte: „Dabei geht es um die Entfernung von Mitgliedern verbotener Vereinigungen, weitere gravierende Straftatbestände, die zur sofortigen Entlassung führen und die Frage, wie man Beamte im Ruhestand stärker in Verantwortung nehmen kann.“