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Wie Lauterbach nun eine „drakonische Maßnahme“ verurteilt, die er früher unterstützte

Die Corona-Aufarbeitung braucht den Blick in Archive. Ansonsten fällt es leicht, die Geschichte umzudeuten. Der Bundesgesundheitsminister demonstriert beim ZDF, wie leicht das geht.

IMAGO / Chris Emil Janßen

In der Corona-Aufarbeitung gibt es neuerdings eine sehr spezielle Methode der Vergangenheitsbetrachtung: Im Rückblick geißelt ein Verantwortlicher eine bestimmte Maßnahme als überzogen und unbegründet – erwähnt dabei aber nicht, dass es sich um eine Maßnahme handelt, die er früher vehement unterstützte.
So praktiziert von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am 1. Februar 2023 im ZDF-heute-Journal: Da erklärt der SPD-Politiker, es habe auch Maßnahmen gegeben, „die überzogen waren“. Als Beispiel nennt er die Ausgangssperren, „drakonische Maßnahmen, die waren aber auch sehr umstritten und nie durch Studien gut gedeckt“.

In Lauterbachs ZDF-Auftritt am 5. Mai 2021 zum gleichen Thema hörte sich das allerdings fundamental anders an. Damals erklärte er, als das Bundesverfassungsgericht diese und andere Corona-Maßnahmen gerade als unbedenklich durchgewinkt hatte: „Die Ausgangssperre funktioniert, und sie wird auch dringend benötigt. Wir haben uns das sehr gut überlegt und gut begründet.“ Und weiter: Hätte das Bundesverfassungsgericht die Ausganssperre damals verworfen, „dann wäre das eine mittlere Katastrophe für unsere Politik gewesen“.
In seinem Auftritt am 1. Februar beim ZDF tat Lauterbach außerdem so, als sei die Ausgangssperre („drakonische Maßnahme“) eine bayerische Spezialität gewesen. Tatsächlich gab es sie auch in anderen Bundesländern, etwa in Hamburg.
Der Blogger Argo Nerd stellte auf Twitter beide Lauterbach-Auftritte nebeneinander.

Die ZDF-Frontfrau hätte einfach ins hauseigene Archiv schauen können – Fragen würden sich dann von selbst ergeben.

Das unterließ sie allerdings. Glück für Lauterbach.


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